Heise 05.12.2025
06:32 Uhr

Interview mit Apotheker: E-Rezept sorgt regelmäßig für verärgerte Patienten


Das E-Rezept ist Pflicht, doch es läuft auch nach fast zwei Jahren noch nicht ganz rund. Ein Apotheker berichtet über IT-Störungen und frustrierte Patienten.

Interview mit Apotheker: E-Rezept sorgt regelmäßig für verärgerte Patienten

Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept Pflicht. Doch was in der Theorie nach Effizienz und Modernisierung klingt, entpuppt sich im Apothekenalltag oft als Quelle für Frust und befeuert weiter das Apothekensterben.

Wir haben mit Andreas Patrick Schenkel über seine täglichen Erfahrungen als Apotheker mit der Telematikinfrastruktur, der „Gesundheitsdatenautobahn“, widerspenstiger Software und verunsicherten Patienten gesprochen.

Ein Beispiel ist eine Cannabis-Verordnung, bei der das Arztsystem automatisch einen falschen Zusatz einfügt. Wir müssen dann einen juristisch formulierten Satz ergänzen, um zu erklären, warum die Verordnung so aussieht, wie sie aussieht. Das E-Rezept hat die Arbeit nicht einfacher gemacht, nur die Art der Nacharbeit hat sich von handschriftlich zu digital verlagert.

Die Echtheit eines Papierrezepts – und manche Artikel sind bisher nur auf Papier verordnungsfähig – zu überprüfen, ist bei einer gut gemachten Fälschung für Apotheken dagegen sehr schwer. Auch wenn die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel E-Rezepte sind, können manche Medikamente noch nicht digital verschrieben werden. In solchen Fällen kann der Arzt das Rezept nur auf Papier ausstellen, damit die Arzneimittel rechtlich korrekt und sicher abgegeben werden können. Die Krankenkassen verweisen, nachdem die Fälscher bei anderen, ebenfalls sehr unauffälligen Merkmalen „nachgebessert“ haben, seit neuerdings darauf, dass die ersten beiden Ziffern des Institutionskennzeichens (IK) der Praxis nicht zum Bundesland oder Abrechnungsbezirk der Praxis-Adresse passen würden.

Keine Apotheke hat jedoch solche Detail-Daten im Alltag zur sofortigen Prüfung auf IK-Nummern-Übereinstimmung parat. Der Vorwurf, wir würden die Rezepte zu lasch auf Echtheit prüfen, ist weitab jeder Realität! Die Krankenkassen verweigern stets zunächst die Bezahlung bei Fälschungen. Die Beweislast, dass dennoch eine sorgfältige Prüfung stattfand, liegt faktisch bei der betroffenen Apotheke, bei einem Vorgang, der bis zu 11 Monate zurückliegen kann.

Die Arztpraxis, die von den Fälschern aufgedruckt wird, gibt es und auch deren Daten wurden „korrekt“ missbraucht. Oft wird das teure Arzneimittel vom Ganoven telefonisch vorbestellt und dann zu einem Zeitpunkt abgeholt, in der die vermeintlich verordnende Arztpraxis nicht mehr telefonisch erreichbar ist. Das macht die Nachfrage beim Arzt, auf die wir von den Krankenkassen als Sicherheitsmaßnahme verwiesen werden, unmöglich.

E-Rezepte sind derzeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel möglich, die Erstattung erfolgt je nach Sachlage durch den Patienten oder die gesetzliche Krankenversicehrung. Die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden per E-Rezept verordnet. Gelegentlich beliefern wir auch apothekenpflichtige Selbstzahler-Rezepte, die der Patient selbst bezahlt. Rezept-Kosten für Kinder mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln übernimmt die Krankenkasse, ganz wenige übernimmt sie auch für Erwachsene.

Folgende Rezepte gibt es nicht als elektronische Verordnung:

Immer mehr Apotheken behelfen sich damit, Vorbestellungen von Unbekannten nur noch durch die Übergabe des Rezepts in der Apotheke anzunehmen. Und das Medikament steht dann frühestens 24 Stunden später zur Abholung bereit. Das ermöglicht die Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis zur Echtheitsprüfung. Und es schreckt die Betrüger ab, da die Fälschung ja aufgeflogen sein könnte und statt einer ergaunerten Arznei die Polizei wartet.

Grund, warum Rezepte nicht abrufbar sind, gestrichen.

(mack)