Heise 30.11.2025
12:20 Uhr

FAQ zum Reformstaatsvertrag: Was sich für ARD, ZDF und Co ändert


Weniger Programme, mehr Mediathek: Das ändert sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab Dezember – der Streit um den Rundfunkbeitrag geht weiter.

FAQ zum Reformstaatsvertrag: Was sich für ARD, ZDF und Co ändert

Nach zähen Verhandlungen und mehreren politischen Anläufen steht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun tatsächlich vor dem Start: Am morgigen 1. Dezember tritt der Reformstaatsvertrag in Kraft. Alle 16 Landesparlamente haben zugestimmt.

In Brandenburg war die Abstimmung politisch besonders holprig: Die dortige SPD/BSW-Koalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) – die einzige bundesweit – hatte bei der Abstimmung im Landtag keine eigene Mehrheit. Eine Mehrheit der BSW-Fraktion stimmte wie angekündigt mit Nein. Die oppositionelle CDU sicherte jedoch die Zustimmung zu der Reform.

Auch in Sachsen war es zuvor knapp: Dort war die Abstimmung intern umstritten und politisch schwierig, einige Abgeordnete stimmten entgegen der Linie ihrer Fraktionen, und erst durch Stimmen aus der Opposition kam eine Mehrheit zustande. Damit wurde die Reform auch dort nur knapp ratifiziert.

Gleichzeitig sollen zentrale Inhalte – Nachrichten, Kultur, Bildung und regionale Berichte – erhalten bleiben. Welche Programme genau wegfallen, entscheiden die Sender selbst. Mehr Inhalte sollen zudem über Mediatheken, Audiotheken oder die Onlineangebote der Sender abrufbar sein, damit Zuschauer und Zuhörer sie flexibel nutzen können.

Laut ARD-Justiziar Steffen Janich würde eine Kündigung die Rechtsgrundlage für den betroffenen Sender aufheben: Er dürfte dort nicht mehr senden, und auch der Rundfunkbeitrag könnte in diesem Land nicht mehr erhoben werden. Das hätte Folgen für die Finanzierung des gesamten ARD-Systems.

Ganz unrealistisch ist dieses Szenario nicht: Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Mecklenburg-Vorpommern, Leif Holm, im Fall eines Wahlsiegs den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen.

(nie)