Er übergoss seine getrennt lebende Ehefrau mit Benzin und setzte sie in Brand: Für diese Tat muss ein Mann aus Gera wegen versuchten Mordes lebenslang in Haft. Das urteilte das Landgericht Gera am Donnerstag. Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro zahlen. Die Tat im März dieses Jahres scheine „wie eine öffentliche Hinrichtung“, sagte der Vorsitzende Richter. Der 47 Jahre alte Georgier habe seine Frau töten wollen, weil diese die Ehe beenden wollte und kein selbstbestimmtes Leben führen sollte. Der Angeklagte habe sich durch die Trennung in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt. „Sie sind kein Monster“, sagte der Richter zu dem Angeklagten. „Sie sind ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat.“ Er passte gezielt die Bahn ab, mit der seine Frau zur Arbeit fuhr Die Tat hatte sich im März in einer Straßenbahn ereignet. Laut Anklage hatte der Mann gezielt die Bahn abgepasst, mit der seine Frau üblicherweise zur Arbeit fuhr. Das Benzin hatte er zuvor an einer Tankstelle geholt und in eine handliche PET-Getränkeflasche umgefüllt. Nachdem er seine Frau in der Straßenbahn damit übergossen hatte, zündete er sie an. Die Frau überlebte lebensgefährlich verletzt. Der Mann floh zunächst vom Tatort und beging einen Suizidversuch, der misslang. Einen Tag später stellte er sich der Polizei. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses Ende Oktober gestanden. In einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, hieß es, er bereue die Tat. Er sei verzweifelt gewesen, weil das Ende seiner Ehe ihn in eine „tiefe Lebenskrise“ gestürzt hätte. Die erwachsene Tochter hatte vor Gericht ausgesagt, ihre Mutter habe ihr im Januar von einem gewalttätigen Übergriff durch den Vater berichtet. Dieser sei eifersüchtig gewesen. Anschließend sei die Mutter zu ihr gezogen. Vom Vater hätten sie sich seither bedroht gefühlt. Kurz vor der Tat habe sich die Mutter auch an eine Anwältin gewandt. Die Aussage der Frau fand ebenso wie die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sie war Nebenklägerin in dem Verfahren. Durch die Tat hatte sie unter anderem Verbrennung dritten Grades an Gesicht, Hals und Oberkörper erlitten. Ihre Anwältin hatte zu Prozessbeginn berichtet, dass ihre Mandantin weiterhin unter Angstzuständen und Albträumen leide.
