FAZ 28.01.2026
16:59 Uhr

neue Rechtsprechung: Die erste große Niederlage der schwarz-roten Koalition


Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zum kommunalen Wahlrecht ist eine schlechte Nachricht für die Mehrheit der ehrenamtlichen Mandatsträger. Und es lässt Fragen offen.

neue Rechtsprechung: Die erste große Niederlage der schwarz-roten Koalition

Kurz vor den Kommunalwahlen darf sich die hessische FDP über einen großen Erfolg freuen. Der Staatsgerichtshof hat der Klage gegen das von der schwarz-roten Koalition beschlossene Verfahren der Sitzzuteilung in überraschender Deutlichkeit stattgegeben. Auch die Hüter der Landesverfassung betrachten die Berechnung nach d’Hondt als nicht zu rechtfertigende systematische Benachteiligung der kleineren und Bevorzugung der größeren Parteien. Dies ist die erste empfindliche Niederlage der vor zwei Jahren gebildeten schwarz-roten Koalition. Dass es die kleine FDP-Fraktion war, die der Mehrheit diesen dicken Strich durch die Rechnung gemacht hat, werden die Liberalen bis zum 15. März unablässig wiederholen. Es ist pikant, dass das Urteil insbesondere Innenminister Roman Poseck (CDU) trifft. Denn er hat dem Gericht, das sein Vorhaben in einem wesentlichen Punkt für nichtig erklärte, über viele Jahre hinweg selbst vorgestanden. Allerdings war die Wiedereinführung von „d’Hondt“ eine Aufgabe, mit der die Koalition Poseck zuständigkeitshalber betraut hatte. Das damit verbundene verfassungsrechtliche Risiko war von Anfang an klar: Die bisherige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte erlaubt „d’Hondt“. Aber der Staatsgerichtshof kann sich, wenn es wesentliche neue Erkenntnisse gibt, auch eine eigene, andere Meinung bilden. Das hat er getan. So bezweifeln die Richter, dass die von der Landesregierung behauptete „Funktionsunfähigkeit“ der kommunalen Gremien tatsächlich drohe. Aus ihrer Sicht ist dafür „hinreichend Belastbares nicht vorgetragen worden“. Aber selbst wenn es so wäre: Das Verfahren der Sitzzuteilung darf prinzipiell ohnehin nicht dazu herhalten, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane zu gewährleisten. „Hierfür stehen dem Gesetzgeber andere Möglichkeiten zur Verfügung“, heißt es in dem Urteil. Genannt werden sie nicht. Würden an sie andere, weniger strenge Maßstäbe angelegt? Man darf gespannt sein, wie die kommunalen Spitzenverbände auf das Urteil reagieren. Sie hatten sich mit Nachdruck für das Vorhaben der Landesregierung ausgesprochen. Die Entscheidung wird nicht dazu führen, dass in den hessischen Rathäusern und Landratsämtern die Entscheidungsprozesse vollständig zum Erliegen kommen. Es wird so ineffektiv weitergehen wie bisher. Den zahllosen ehrenamtlichen Stadtverordneten und Kreistagsmitgliedern, die angesichts des zerfaserten parlamentarischen Betriebs und der Eskapaden einzelner Persönlichkeiten manchmal geradezu verzweifeln, ist jetzt höchstrichterlich bedeutet worden, dass sie ihr selbst gewähltes Schicksal weiter zu erdulden haben. Zum Wohle der Demokratie.