Für die Vergabe von Sozialwohnungen bräuchte man im Grunde genommen eine Glücksspiellizenz. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, eine geförderte Wohnung zu bekommen, nicht so gering wie ein Lottogewinn. Aber das große Los einer bezahlbaren Unterkunft ist rar. Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, und der Schwund an Wohnungen mit Mietpreisbindung wird durch Neubau nicht ausgeglichen, obwohl Bund, Land und Kommunen hohe Summen bereitstellen. Die Vergabe preisgünstiger Wohnungen ist vermutlich die einzige Sozialleistung, die vom Zufall abhängt. Man stelle sich zum Beispiel vor, Arbeitslosengeld gäbe es nur, solange der Vorrat reicht. Der Aufschrei wäre groß. Bei öffentlich geförderten Wohnungen hingegen nimmt man die Lücke zwischen Bedarf und Bestand als gegeben hin. Wie das Problem zu lösen wäre, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Frage ist, ob Objektförderung, also Subventionen für den Wohnungsbau, oder Subjektförderung, also Zuschüsse an die Mieter, zu einem besseren Ergebnis führt. Mit dem schon detailliert ausgearbeiteten Vorschlag der Frankfurter CDU, ein städtisches Wohngeld als zusätzliche Leistung einzuführen, ist diese Debatte auch in der Kommunalpolitik angekommen. In Deutschland gibt es schon bisher beide Varianten der Förderung. Für den Bau von Sozialwohnungen stellte allein der Bund 2024 rund 3,15 Milliarden Euro bereit; hinzu kamen Mittel von Ländern und Kommunen. Die Subjektförderung, also Wohngeld und Leistungen für die Unterkunft von Empfängern von Grundsicherung, belief sich auf 19,5 Milliarden Euro. Wohngeld lässt sich zielgenau einsetzen Für die Soziale Marktwirtschaft ist die Subjektförderung die am besten passende Lösung. Marktmechanismen wie die Preisbildung werden nicht ausgehebelt. Die Leistungen könnten zielgenau eingesetzt werden, weil sie allen zugutekommen, die tatsächlich bedürftig sind – unabhängig vom Glück in der Wohnungslotterie. Und die Zuschüsse werden gestrichen, wenn ein Mieter allein klarkommt, weil er zum Beispiel einen besser bezahlten Job gefunden hat. In einer Sozialwohnung hingegen kann man auch mit höherem Einkommen bleiben. Allenfalls muss man eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Doch die Wohnung ist blockiert und steht nicht für Bedürftige zur Verfügung. Ein Nachteil des Wohngelds ist, dass durch die Subvention der Anstieg der Mieten weiter angeheizt werden könnte. Zudem entsteht kein neuer Wohnraum. Um den privaten Wohnungsbau anzukurbeln, müssten die starren Quoten für Sozialwohnungen, wie sie in Frankfurt gelten, ganz entfallen. Aber auch dann bleibt es für Haushalte mit geringem Einkommen schwer, eine Unterkunft zu finden, da sie sich trotz Zuschüssen auf dem freien Markt kaum gegen solventere Mieter durchsetzen können. Mit dem kommunalen Wohngeld ist die CDU grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Es ist aber allenfalls als Ergänzung denkbar. Die Förderung des Wohnungsbaus wird es nicht ersetzen können.
