Wer von der Stadt Frankfurt ein Grundstück erhält, um Wohnungen zu bauen, soll künftig einen niedrigeren Erbbauzins zahlen. Die Ermäßigung, die der Magistrat jetzt beschlossen hat, gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Normalerweise berechnet die Stadt bei Erbbaurechten für Wohnhäuser jährlich 2,5 Prozent des Bodenrichtwerts, der für das betreffende Grundstück gilt. Da die Bodenpreise in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich gestiegen sind, wurde damit auch der Wohnungsbau teurer. Eine generelle Senkung der Zinsen hält der Magistrat dennoch nicht für geboten, wie aus einer Beschlussvorlage von Baudezernentin Sylvia Weber (SPD) für das Stadtparlament hervorgeht. Die Stadt dürfe aus rechtlichen Gründen Vermögenswerte nicht zu Preisen unter den marktüblichen Konditionen überlassen. Eine allgemeine Senkung würde außerdem nicht zu sinkenden Mieten, sondern zu höheren Gewinnen für Investoren führen. Eine Ermäßigung gibt es deshalb nur in bestimmten Fällen. Für selbst genutztes Wohneigentum werden zum Beispiel nur zwei Prozent fällig. Für den Bau von Sozialwohnungen gilt ein Zinssatz von 1,5 Prozent. Dieser greift auch, wenn sich der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet, Wohnungen dauerhaft ohne Gewinnabsicht zu vermieten oder mit den Mieten um 20 Prozent unter dem Mietspiegel zu bleiben. Unter Umständen reduziert sich der Zins sogar auf ein Prozent. Bei bestehenden Erbbaurechten ist eine Ermäßigung möglich, wenn bei der Vermietung das Mietspiegelniveau nicht überschritten wird.
