FAZ 07.03.2026
17:07 Uhr

Zwei Tote in Oberursel: „Mein erster Eindruck war: Heiratsschwindler“


Ein 82 Jahre alter Mann steht in Frankfurt vor Gericht, weil er Ehefrau und Sohn aus Habgier getötet haben soll. Er bestreitet das und will nicht gewusst haben, wie gefährlich eine Plastikfolie über dem Gesicht sein kann.

Zwei Tote in Oberursel: „Mein erster Eindruck war: Heiratsschwindler“

Wieder hat Roland M. einen Stapel Zettel mitgebracht. „Ich habe alles schriftlich gemacht, damit die Wahrheit rauskommt“, sagt er zu Beginn des Verhandlungstages. Die Anklage wirft dem 82 Jahre alten Mann vor, seine Frau und seinen behinderten Sohn aus vorheriger Ehe im März 2025 in seinem Haus im hessischen Oberursel getötet zu haben. Die Tat habe er begangen, damit seine zwei verbliebenen Söhne vom Erbe ihrer Stiefmutter profitieren. Beim Prozessauftakt am Frankfurter Landgericht schwieg er zur Tat, an diesem Freitag möchte er darüber sprechen. Seine Ehe sei schön gewesen, erzählte er am vergangenen Prozesstag, aber auch belastet. Seine Frau habe unter ihrem früheren Mann und „familiären Wunden aus der Vergangenheit“ gelitten. Sie habe nicht mehr leben wollen, erklärte er. Ihr Vermögen soll laut dem Testament, das kurz vor ihrem Tod geändert wurde, an die Kinder von Roland M. gehen. Die erste Zeugin ist die Nichte der Toten. Wenn sie über ihre Tante spricht, entsteht das Bild einer lebensfrohen Frau, die gerne Ausflüge machte und zu Späßen aufgelegt war. Der Angeklagte kritzelt während ihrer Aussagen in seine Unterlagen und setzt mehrmals an, etwas zu sagen. Zeuge vermutet keine ernsthaften Absichten Die Nichte sagt – anders als der Angeklagte –, dass Roland M. der dominante Part in der Beziehung gewesen sei. Partys habe das Ehepaar verlassen, sobald er nach ihr gerufen habe. Manchmal habe ihre Tante gehen müssen, weil sie für Roland M. und seine Söhne kochen sollte. Über das Erbe habe sie mit ihrer Tante nie konkret gesprochen. Vor vielen Jahren habe diese jedoch erwähnt, ihr Geld einer Stiftung geben zu wollen. Später habe sie auch einmal ihre Nichten und Neffen erwähnt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ihr Wille war, die Söhne von Roland M. zu beerben“, sagt sie. Ihr Mann, der danach aussagt, findet deutlichere Worte über den Angeklagten: „Mein erster Eindruck war: Heiratsschwindler.“ Eine konkrete Begründung dafür hat er nicht, es sei ein Gefühl gewesen. Dass die beiden überhaupt verheiratet waren, hätten er und seine Frau erst nach dem Tod der Frau erfahren. Roland M. äußert sich selbst zu den Vorwürfen Der Sohn des Angeklagten aus einer vorherigen Ehe macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagt nicht aus. Stattdessen hört die Kammer seine Lebensgefährtin als Zeugin. Ihrem Partner gehe es sehr schlecht, ihn belaste das alles stark, sagt sie. Das Verhältnis zu seiner Stiefmutter sei gut gewesen, glaubt sie, auch wenn sie die beiden nicht oft gemeinsam erlebt habe. Nach ihrem Tod habe er erzählt, dass er vom Erbe gewusst habe; sie habe ihm auch schon zu Lebzeiten eine Wohnung überschrieben. Es ist spät, als Roland M. schließlich selbst zu Wort kommt. Seine Hände zittern, während er von den Zetteln vorliest. Es scheint ihm nahezugehen, als er über seinen behinderten Sohn und seine zweite Ehefrau spricht. Aber dann erhebt er auch immer wieder seine Stimme, wirkt wütend. Er sagt, er habe 25 Jahre lang versucht, seinen Sohn in ein Heim zu bringen, der habe das nie gewollt. Zuletzt lebte er bei seinem Bruder, der sich um ihn kümmerte, doch es sei ihm immer schlechter gegangen. Dann spricht er über die erste Tat: Er habe gemeinsam mit seiner Frau auf dem Sofa gelegen. Plötzlich habe sie um sich geschlagen und geschrien: „Der scheiß Brustkrebs, ich bin krank, ich will nicht mehr.“ Danach setze seine Erinnerung erst wieder ein, als er auf dem Boden zu sich gekommen sei, sagt Roland M. aus. Seine Frau habe neben ihm gelegen und sich nicht mehr bewegt. Er habe gedacht, sie sei beim Sturz vom Sofa gestorben. Er sei wie gelähmt gewesen und habe sie dort liegen lassen. Weil er nicht allein sein wollte, habe er seinen behinderten Sohn abgeholt. Zwei Tage habe er mit ihm zu Hause verbracht, sie hätten ferngesehen und zusammen gegessen. Er habe ihm von einer neuen Idee für ein Heim erzählt, doch sein Sohn habe ihn nur angestarrt und nichts gesagt. Als der Sohn sich später ins Bett legte, habe Roland M. ihn noch einmal darauf angesprochen, da habe der Sohn angefangen zu schreien. Um ihn zum Schweigen zu bringen, habe Roland M. ihm eine Plastikfolie auf den Mund gedrückt. Er habe nicht gewusst, was dabei passieren könne, sagt er. Als sein Sohn nicht mehr geatmet habe, sei er erschüttert gewesen. Danach habe er versucht, sich mit einer Plastiktüte selbst zu ersticken – ohne Erfolg. „Ich wollte meine Frau und meinen Sohn nicht töten“, sagt er. Die Vorsitzende Richterin fragt, warum er nach dem Tod seiner Frau nicht die Polizei verständigt habe. Roland M. zuckt mit den Schultern und sagt, er habe unter Schock gestanden. Zum Schluss sagt Roland M.: „Ich bin sehr müde. Bitte verschieben Sie die Fragen auf den nächsten Termin. Ich habe genug.“