FAZ 25.01.2026
11:01 Uhr

Zahl der Asylanträge: Ist das wirklich die Migrationswende?


Die Regierung lobt sich für ihre härtere Migrationspolitik. Die darf aber nicht durch die europäischen Gerichte unterminiert werden.

Zahl der Asylanträge: Ist das wirklich die Migrationswende?

Seit Monaten loben sich die Regierungsparteien dafür, die „Migrationswende“ eingeleitet zu haben. Als Beleg dient ihnen vor allem die sinkende Zahl der Asyl­anträge, was vermutlich auch auf Maßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen ist. Die Grenzkontrollen wurden verschärft, Asylbewerber können jetzt – in Abkehr der von Angela Merkel eingeführten Praxis – zurückgewiesen werden, der Familiennachzug wurde eingeschränkt. Gleichzeitig betätigt sich Berlin in Brüssel nicht mehr als Bremser einer strikteren Asylpolitik, sondern als Antreiber. Beim Treffen der EU-Innenminister in Zypern gründete sich am Freitag eine kleine Ländergruppe (mit Deutschland), die „innovative Lösungen“ für sogenannte Return-Hubs, Rückkehrzentren außerhalb der EU, ausarbeiten will. Wenn es gut läuft, könnten diese noch Teil der EU-Asylreform werden, die im Sommer endlich in Kraft treten soll. All das nährt die Hoffnung, dass es auch anders geht als bei Trump. Wenn Regierungen zielgerichtet handeln und die EU-Staaten konstruktiv zusammenarbeiten, scheint es keine abstoßenden Maßnahmen zu brauchen, um die irreguläre Migration zurückzuführen. Aber der Beweis ist noch nicht erbracht. Auch wenn die Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr überfüllt sind und die Hilferufe aus den Kommunen abklingen, ist die unkontrollierte Migration nicht versiegt, sondern weiterhin hoch – zu hoch. Explosion der Asyl-Folgeanträge Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Asylanträge um mehr als 80.000 (gegenüber 2024) zurück. Aber noch immer wurden mehr als 170.000 Anträge in Deutschland gestellt. In den vergangenen drei Jahrzehnten gab es nur in sieben Jahren höhere Werte. Auffällig ist die Explosion der Folgeanträge (vor allem unter Afghanen). Dass so viele abgelehnte Asylbewerber ihr Glück abermals versuchen, wird auch mit dem Europäischen Gerichtshof erklärt, der afghanischen Frauen de facto ein Asylrecht aufgrund ihres Geschlechts zuerkannt hat. Auch wenn sich in vielen Ländern herumgesprochen hat, dass die einstige Willkommenskultur in großen Teilen Europas einem Realismus gewichen ist, gilt für viele Migranten weiter die Kalkulation, dass die Chancen eines irregulären Grenzübertritts die Risiken überwiegen. Das hat nicht zuletzt mit der europäischen Rechtsprechung zu tun und mit den Möglichkeiten juristischer Endlosschleifen. Ein Netz von Fachanwälten und Aktivistenorganisationen verhilft immer wieder scheinbar aussichtslosen Fällen zu einer Duldung, die – schon wegen rechtlich großzügig ausgelegter Abschiebehindernisse – oft in einen dauerhaften Aufenthalt mündet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzler Friedrich Merz weisen gelegentlich darauf hin, dass der EuGH die Migrationspolitik der Regierungen nicht unterminieren dürfe. Im vergangenen Sommer verlangten neun EU-Staaten (leider ohne Deutschland) eine kritische Debatte auch über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dessen Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Um den Rechtsstaat nicht in Verruf zu bringen und Forderungen nach einer Migrationspolitik à la Trump vorzubeugen, sollte sich die Bundesregierung in Europa jetzt dafür einsetzen, die Rechtsprechung in Luxemburg und Straßburg zugunsten immer allgemeiner gefasster Menschenrechte auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. Europa braucht Migration, aber sie muss gesteuert und auf den Bedarf ausgerichtet sein.