Der umstrittene Windpark auf dem Taunuskamm zwischen Wiesbaden und Taunusstein ist abermals in den Schlagzeilen und sorgt in der heißen Phase des Kommunalwahlkampfes für hitzige Diskussionen. Dass sich auf der Hohen Wurzel in absehbarer Zeit ein Windrad dreht, ist mehr als ungewiss. Mit seinem jüngsten Urteil zur Flächenbereitstellung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zwar die Position der Befürworter gestärkt, aber noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Hessische Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Kaweh Mansoori (SPD) teilt nach eigener Auskunft nicht die Rechtsauffassung des VGH und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung. Sollte das Ministerium Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen, wird es wohl wieder Monate oder gar Jahre dauern, bis in diesem Punkt Rechtsklarheit herrscht. Wahrscheinlich wird der VGH jedoch erst dann über die Berufung der Stadt Taunusstein und des Landes Hessen gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden urteilen. Dieses hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im Jahr 2020 dazu verpflichtet, den Windpark zu genehmigen. Zuvor war der 2015 gestellte Antrag der Eswe Taunuswind GmbH von der Behörde unter anderem aus Gründen des Grundwasserschutzes abgelehnt worden. 2024 hatte der hessische Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU) dann auch noch eine Weisung seiner Vorgängerin Priska Hinz (Die Grünen) kassiert, die dem Regierungspräsidium aus taktischen Gründen untersagt hatte, in dem Berufungsverfahren den wichtigen Aspekt des Grundwasserschutzes anzuführen. Beim Streit um die zehn Windräder auf der Hohen Wurzel wird deutlich, dass alle Beteiligten mit Haken und Ösen kämpfen. Sollte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium in die Revision gehen, wird interessant sein, wie die Wiesbadener Sozialdemokraten als Windpark-Unterstützer diese Entscheidung kommentieren. Vor diesem Hintergrund ist vorstellbar, dass sich das Ministerium erst nach der Kommunalwahl am 15. März zum Gang nach Leipzig entscheiden könnte. Unabhängig von politischen Winkelzügen stellt sich zudem die Frage, ob sich der Windpark für die Taunuswind GmbH überhaupt noch rechnet. Das Unternehmen bestätigt zwar, mit den vor mehr als zehn Jahren geplanten Anlagen weiter zu kalkulieren, aber diese sind technisch überholt. Moderne Rotoren liefern die doppelte Strommenge. Gilt die Genehmigung daher nur für die alten Anlagen oder auch ohne einen neuen Antrag für effizientere Windräder mit besseren technischen Daten? In einem Land, in dem der Angelschein regelmäßig erneuert werden muss, scheint das schwer vorstellbar. Es steht daher zu befürchten, dass die endlose Geschichte um die Windkraft auf dem Taunuskamm zwar um eine Episode reicher, aber noch lange nicht auserzählt ist.
