Vordergründig traten Union und SPD zur Bundestagswahl mit dem gleichen Ziel an: Sie wollten das Wahlrecht ändern. Jedoch hatten sie Unterschiedliches im Sinn. Die Schwesterparteien CDU und CSU wollten das „Ampel-Wahlrecht abschaffen“, das nicht mehr jedem Wahlkreissieger den Einzug in den Bundestag garantiert. Die Sozialdemokraten versprachen in ihrem Programm hingegen ein Paritätsgesetz für Listen- und Direktmandate, um den Frauenanteil „in allen Parlamenten“ auf 50 Prozent zu heben. Auf zwei männliche kommt derzeit nur eine weibliche Bundestagsabgeordnete. Nach der Bundestagswahl einigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss: Eine Kommission soll prüfen, wie die zwei Wünsche erfüllt werden können. Im Grunde ist das, was Bundesfamilienministerin Karin Prien nun dem „Focus“ sagte, dem Wortlaut des Koalitionsvertrags recht ähnlich: „Wer im Wahlkreis direkt gewählt wird, muss einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten – alles andere führt nur zu mehr Politikverdrossenheit, denn eine Abwertung der Erststimme im Wahlkreis verletzt das Demokratieprinzip“, sagte die CDU-Politikerin. „Im Zuge einer solchen Reform sollte auch geprüft werden, wie ein verfassungsmäßiger Weg zur Parität aussehen könnte.“ Paritätsgesetze bislang vor Gerichten gescheitert Dass Prien diese zweite Forderung teilt, die nur auf Bestreben der SPD so ähnlich im Koalitionsvertrag steht, ist einerseits nicht überraschend. So war sie 2024 eine der Erstunterzeichnerinnen eines Manifests der Initiative „#ParitätJetzt“, in dem ein entsprechendes Gesetz gefordert wurde. Ungewöhnlich ist Priens Aussage aber insofern, als sich Unionsvertreter in der Vergangenheit meist gegenteilig geäußert haben. Zuspruch erhält Prien von ihrer Parteikollegin Mechthild Heil, der Vorsitzenden der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion. „Ich bin überzeugt: Eine Wahlrechtsreform ohne Parität bliebe hinter den Anforderungen unserer Zeit zurück“, sagte sie der F.A.Z. „Unsere Demokratie lebt davon, dass Parlament und politische Entscheidungen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. 50 Prozent der Gesellschaft, wir Frauen, sind aber in den gewählten Vertretungen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Das schwächt Repräsentation, Legitimation und die Qualität politischer Entscheidungen. Dabei wissen wir, unterschiedliche Perspektiven führen nachweislich zu besseren Ergebnissen – in der Gesetzgebung wie in der Kontrolle der Exekutive.“ Skeptiker von Paritätsregeln verweisen auf mehrere Gerichtsurteile. So wurden 2020 gleich zwei entsprechende Gesetze von Landesverfassungsgerichten gekippt. Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im Jahr zuvor auf Initiative von SPD und Linken ein Paritätsgesetz erlassen, wenig später war Thüringen unter einer rot-rot-grünen Koalition dem Beispiel gefolgt. In beiden Fällen hätten die Parteien auf den Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen aufstellen müssen. Grundgesetzänderung als denkbarer Ausweg Die Richter bemängelten, der Gesetzgeber nehme durch das verpflichtende Reißverschlussverfahren einen zu starken Eingriff in die Zusammensetzung der Listen vor. Auch könnten Parteien, die zu wenige Frauen als Mitglieder haben, gezwungen werden, aus ihrer Sicht schlechtere Personen aufzustellen und dadurch bei Wahlen benachteiligt werden. Im Thüringer Fall folgte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diesen Argumenten und lehnte eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ab. Das geschah mit dem Hinweis, dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes seien und das Parlament kein Abbild der Wahlbevölkerung sein müsse. So sind die rechtlichen Zweifel bei einem Paritätsgesetz auf Bundesebene groß. Zwar heißt es im Grundgesetz, der Staat müsse die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinwirken. Eine ähnliche Formulierung findet sich auch in der Thüringer Landesverfassung. Um ein Paritätsgesetz rechtssicher zu machen, wäre eine Grundgesetzänderung denkbar. Die aber ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich.
