Was können Lehrer und Schulleiter tun, wenn Jugendliche Hakenkreuze an die Wände von Schulfluren malen, wenn sie im Klassenzimmer den Hitlergruß zeigen oder sich antisemitisch äußern? Sie können pädagogisch einzuwirken versuchen, mit den Schülern und Eltern sprechen, Verweise erteilen. Sie können auch Anzeige gegen die Jugendlichen erstatten. Doch die Staatsanwaltschaften stellen die Ermittlungen in der Regel schnell ein. Denn Schulen gelten nicht als öffentlicher Raum. Und nur dort ist es strafbar, verfassungsfeindliche Kennzeichen und Symbole zu verwenden. Aus juristischer Sicht fehlt im Klassenraum, auf der Schultoilette, im Schulgebäude und auf dem Schulhof die Öffentlichkeit. Die Thüringer Landesregierung aus CDU, SPD und BSW will das ändern. Justizministerin Beate Meißner (CDU) hat deshalb eine Bundesratsinitiative erarbeitet. Sie wurde in dieser Woche vom Erfurter Kabinett beschlossen und soll in der kommenden Woche in den Bundesrat eingebracht werden. Es geht um eine Prüfbitte, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, den entsprechenden Paragraphen 86a des Strafgesetzbuchs zu erweitern, sodass auch Schulen davon erfasst sind. „Verfassungsfeindliche Provokationen dürfen nicht folgenlos bleiben“ Der Paragraph besagt, dass die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, wenn sie „öffentlich“ oder „in einer Versammlung“ stattfindet. Meißner hat selbst mit Schulleitern gesprochen, die frustriert davon waren, dass Anzeigen erfolglos bleiben. „Wenn Lehrerinnen und Lehrer erleben, wie in ihren Klassen der Hitlergruß gezeigt oder verbotene Parolen gerufen werden, dann erwarten sie zu Recht, dass der Rechtsstaat sie unterstützt“, sagt die Ministerin. Man dürfe „nicht zulassen, dass eine technische Lücke im Strafgesetzbuch dazu führt, dass verfassungsfeindliche Provokationen folgenlos bleiben“. Lehrer und Schulleitungen könnten mit herkömmlichen Ordnungsmaßnahmen, die sie verhängen, bei Schülern oft nichts mehr bewirken. Die Betroffenen fühlten sich dann im Stich gelassen. Und die Schüler, die verfassungsfeindliche Parolen und Kennzeichen benutzten, erlebten, dass ihr Verhalten normalisiert werde. Manche sähen sich in ihrem Tun sogar noch bestätigt, wenn Verfahren eingestellt würden. Strafrechtliche Verfolgung erst ab 14 Meißner verweist bei ihrem Vorstoß auf die sprunghafte Zunahme gemeldeter Fälle an Schulen. Nach einer Auswertung des Thüringer Bildungsministeriums wurden im vergangenen Jahr 173 Fälle gemeldet, in denen verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet wurden. Das ist ein neuer Höchststand. Im Jahr zuvor waren es 122 Fälle, 2021 erst 49. Auch wurden mehr Vorfälle von Volksverhetzung in der Schule registriert – von fünf Fällen im Jahr 2021 stieg die Zahl auf 24 beziehungsweise 23 Fälle in den vergangenen beiden Jahren. Die Ministerin betont, dass es ihr nicht um bloße Strafen gehe. Das Jugendstrafrecht folge dem Erziehungsgedanken. Es ermögliche deshalb, „durch Auflagen, soziale Arbeitsstunden oder Präventionskurse einzuwirken, bevor extremistische Überzeugungen sich verfestigen“. Allein die Konfrontation eines Schülers oder einer Schülerin mit einem Strafverfahren habe eine starke Wirkung. Und Schulleitungen und Lehrern biete es die Möglichkeit, konsequent zu handeln, „wenn kein milderes Mittel“ fruchte. Eine strafrechtliche Verfolgung wäre ohnehin nur bei strafmündigen Jugendlichen ab 14 Jahren möglich. Jugendliche, so Meißner, könnten ihr Handeln schon einschätzen. Die Bundesratsinitiative betreffe rechtsextremistische Vorfälle, aber auch linksextremistische, islamistische oder antisemitische Symbole und Parolen. Der Bildungsminister setzt auf Prävention Nach Meißners Auffassung ist das Neutralitätsgebot für Lehrer an den Schulen in den vergangenen Jahren oft missverstanden worden. Es sei Aufgabe der Lehrer, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stützen und die Werte des Grundgesetzes in der Schule zu vermitteln. „Unabhängig vom Neutralitätsgebot ist das etwas, was man wieder verstärkt in den Mittelpunkt rücken muss.“ Thüringens Bildungsminister Christian Tischner (CDU) unterstützt die Initiative, legt aber den Schwerpunkt weiterhin auf Prävention. Der Vorstoß seiner Kollegin sei „ein zusätzlicher strafrechtlicher Baustein, um das Problemfeld auszuleuchten“, sagt er. Unsicher ist bisher, ob der Thüringer Vorstoß im Bundesrat von anderen Ländern unterstützt wird. Sachsen hat sich schon skeptisch gezeigt. „Statt sofort das Strafrecht zu fordern, sollten wir zuallererst auf Präventionsangebote und Bildung in den Schulen setzen“, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) der F.A.Z. Der Vorschlag, spezielle strafrechtliche Regelungen für Schulen zu schaffen, werde das Problem nicht nachhaltig lösen. „Die Schule ist ein besonderer geschützter Raum und sollte dies auch in Zukunft bleiben“, so Geiert. In Sachsen ist die Zahl rechtsextremistischer und antisemitischer Vorfälle an Schulen stark gestiegen. So wurden nach Angaben des Landesamts für Schule und Bildung im Jahr 2025 247 solcher Vorfälle registriert; 2024 waren es noch 155 Fälle gewesen. In einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünenabgeordneten Christin Melcher vom Januar wurden die Vorkommnisse zum Teil genau aufgeführt. So wurde in mehr als 40 Fällen der Hitlergruß gezeigt, zum Teil im Unterricht. In fast 70 Fällen wurden Hakenkreuze an Wände, Schulbänke oder auf die Tafel gemalt.
