FAZ 17.12.2025
20:34 Uhr

Vorerst kein Baustopp: Trump drückt Umbaupläne für das Weiße Haus durch


Präsident Donald Trump kann den Umbau des Weißen Hauses fortsetzen. Das Bundesgericht in Wahsington teilte mit, man werde vorerst auf einen Baustopp verzichten.

Vorerst kein Baustopp: Trump drückt Umbaupläne für das Weiße Haus durch

Am Weißen Haus darf weiter gebaut werden. Nach einer Klage von Denkmalschützern zu Donald Trumps überraschendem Abriss des Ostflügels und Plänen für einen Festsaal, der angeblich größer werden soll als der Amtssitz des amerikanischen Präsidenten selbst, deutete ein Bundesgericht in Washington am Dienstag an, man werde vorerst auf einen Baustopp verzichten. Laut dem Vorsitzenden Richter Richard Leon erbrachten die Kläger nicht den Nachweis, dass die Fortsetzung der Bauarbeiten „irreparable Schäden“ anrichte. Er mahnte den Präsidenten aber auch, sich fürs Erste auf Arbeiten an unterirdischen Gebäudeteilen zu beschränken. „Wir wollten nicht gestoppt werden und Verzögerungen in Kauf nehmen“, lobte Trump die Entscheidung bei einer Chanukka-Feier im Weißen Haus. Der private National Trust for Historic Preservation hatte die Einstellung der Bauarbeiten an der Pennsylvania Avenue gefordert, um Gutachten und die Zustimmung des Kongresses abzuwarten. Zudem sollte eine Bürgerbefragung zu dem von Präsident Trump geplanten Ballsaal stattfinden. „Kein Präsident darf legal ungeprüft Teile des Weißen Hauses abreißen – nicht Präsident Trump, nicht Präsident Biden und auch niemand sonst“, forderten die Denkmalschützer. Die Nationale Stiftung für Denkmalschutz, 1949 in Washington gegründet, klagte auch auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit von Trumps Alleingängen. Der frühere Immobilien­investor habe nicht nur gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz und den National Environmental Policy Act, die Regelungen zur Prüfung von Bauprojekten auf ihre Umweltauswirkungen, verstoßen. Abriss und Baupläne nicht mit Kongress abgestimmt Die Denkmalschützer werfen Trump auch vor, seine in der Verfassung festgelegten ­Befugnisse überschritten zu haben, weil er Abriss und Baupläne nicht mit dem Kongress abstimmte. Laut Klage sollten die Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung ruhen, bis alle Genehmigungen und Gutachten vorliegen – „Gutachten, die eigentlich schon fällig waren, bevor die Beklagten den East Wing abgerissen und mit dem Neubau des Festsaals begonnen haben“. Nach der Ankündigung im Juli, den Ostflügel zu erweitern, waren Ende Oktober unerwartet Abrissbagger am Weißen Haus vorgefahren. Anstelle des durch Trumps Sprecherin Karoline Leavitt zugesagten behutsamen Umbaus folgte innerhalb ­weniger Tage der Komplettabriss des East Wing. Der Flügel, der aus dem Jahr 1902 stammte und während des Zweiten Weltkriegs erweitert sowie mit einem unter­irdischen Bunker ausgestattet worden war, soll nach Trumps Plänen durch einen Festsaal ersetzt werden. Schon vor seinem ersten Einzug in das Weiße Haus im Januar 2017 hatte er von einem „Ballroom“ geträumt. Der East Room mit Platz für etwa 200 Gäste schien ihm zu klein, nachdem seine Vorgänger für größere Staatsempfänge immer wieder in Zelte auf dem South Lawn ausgewichen waren. Im Sommer kündigte der Neunundsiebzigjährige schließlich einen Anbau für bis zu 650 Besucher an. Inzwischen sollen Plätze für etwa 1000 Gäste auf mehr als 8000 Quadratmetern geplant sein. Der Neubau des Ostflügels böte damit etwa 3000 Quadratmeter mehr Fläche als das Weiße Haus. Für die voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 300 Millionen Dollar kommen private Spender auf, unter ihnen Unternehmen wie Meta, Palantir, Google und Amazon. Pläne mit Geheimdienst und Nationalparkservice abgestimmt Schon während des Abrisses kritisierten Denkmalschützer Trumps Alleingänge. Wie das Weiße Haus mitteilte, stimmte es die Pläne des Washingtoner Architekturbüros McCrery mit verschiedenen Stellen ab, unter anderem mit dem Geheimdienst und dem Nationalparkservice. Organisationen wie die Gesellschaft der Architekturhistoriker, die Kommission für Bildende Künste und die National Capital Planning Commission (NCPC) ließ Trump aber ebenso im Dunkeln wie den Kongress. Unterstützer des Präsidenten, der den Architekten James McCrery nach dessen angeblicher Kritik an der Größe des Festsaals vor einigen Tagen durch das ­Büro Shalom Baranes Associates ersetzte, verweisen dagegen auf Absatz 107 des ­National Historic Preservation Act aus dem Jahr 1966. Neben Kapitol und ­Supreme Court nimmt das Gesetz auch das Weiße Haus von vielen denkmalrechtlichen Auflagen aus. Vor der Anhörung am Dienstag hatte das Weiße Haus zudem die nationale Sicher­heit bemüht. Die umfangreichen Bauarbeiten seien nötig, um die in vertraulichen Dokumenten skizzierten Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Wie ein Vertreter des Nationalparkservice das Bundes­gericht auch wissen ließ, ist der Bau der überirdischen Gebäudeteile „frühestens für April 2026“ geplant. Trumps Sprecher Davis Ingle erinnerte derweil an frühere Bauprojekte: „Wie seine Vorgänger hat auch Präsident Trump das Recht, das Weiße Haus zu modernisieren, zu renovieren und zu verschönern.“