Der Satz rüttelte an einem Tabu der deutschen Nachkriegspolitik. Bundeskanzler Konrad Adenauer „möchte über Euratom auf schnellstem Wege die Möglichkeit erhalten, selbst nukleare Waffen herzustellen“, heißt es im Kabinettprotokoll vom 5. Oktober 1956. Es war das erste Mal, dass Adenauer im Kabinett in dieser Deutlichkeit das Ziel formulierte, die Bundeswehr atomar bewaffnen zu können. Wie der Kanzler sich den Weg zur Bombe vorstellte, blieb offen. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die fünf Monate später gegründet wurde, hatte andere Ziele: Sie sollte die Zusammenarbeit in der zivilen Nutzung der Kernenergie fördern und verhindern, dass nukleares Material für militärische Zwecke genutzt wird. Bemerkenswert war Adenauers Äußerung aber vor allem deshalb, weil er im Oktober 1954 gegenüber den drei westlichen Siegermächten im Rahmen der Londoner Neun-Mächte-Konferenz den Verzicht der Bundesrepublik auf ABC-Waffen erklärt hatte. Dieser Verzicht war die Bedingung für die Westintegration der Bundesrepublik. Allerdings bezog sich die Erklärung nur auf die Herstellung von Atomwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik; ihr Erwerb und eine Produktion im Ausland waren nicht untersagt. Wie realistisch diese Optionen waren, beurteilen Historiker unterschiedlich. Adenauer zweifelte an amerikanischen Sicherheitsgarantien In seinen Memoiren relativierte Adenauer 1966 die Verzichtserklärung: Sie habe nur „rebus sic stantibus“ gegolten. Gemeint ist mit dieser lateinischen Formel im Völkerrecht, dass eine Vertragsbestimmung hinfällig wird, wenn sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grundlegend geändert hat. In der Erinnerung des Kanzlers war es der amerikanische Außenminister John Foster Dulles, der die Erklärung in diesem Sinne auslegte und ihn in London ausdrücklich darauf angesprochen habe. Die meisten Historiker bezweifeln die Darstellung Adenauers jedoch. Der Kanzler hatte schon am 20. Juli 1956 im Kabinett erklärt, wenn nun „die gesamte Rüstung der Freien Welt“ auf Atomwaffen umgestellt werde, dann müsse man auch die deutsche Verpflichtung unter diesem Vorbehalt sehen. Der Grund für Adenauers Vorpreschen im Herbst 1956 ist offenkundig: Er zweifelte an den Sicherheitsgarantien der Vereinigten Staaten. Kurz zuvor war publik geworden, dass die Amerikaner planten, 800.000 Soldaten aus Europa abzuziehen. Zudem erschien es Adenauer immer fraglicher, ob die Amerikaner tatsächlich ihre Atomwaffen einsetzen würden, um Europa zu verteidigen. „Nichts weiter als die Weiterentwicklung der Artillerie“ Die Öffentlichkeit erreichte die Debatte über eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr erst am 4. April 1957. Adenauer wurde damals in einer Pressekonferenz gefragt, ob die Bundeswehr aus seiner Sicht Atomwaffen brauche. Seine Antwort: Man müsse zwischen den großen und den taktischen Atomwaffen unterscheiden. Letztere seien „nichts weiter als die Weiterentwicklung der Artillerie“. Darauf könne die Bundesrepublik nicht verzichten. Adenauer sah sich daraufhin einer Welle der Empörung gegenüber. Mehr als eine nukleare Teilhabe, das heißt Trägersysteme für Atomwaffen wie die F-84-Jagdbomber, erhielt die Bundeswehr in der Ära Adenauer und danach nicht. Ob Adenauer eigene Atomwaffen wollte, ist unter Historikern – anders als im Fall seines Atomministers Franz Josef Strauß – bis heute strittig. Weitgehend Einigkeit herrscht nur darin, dass er zumindest die nukleare Option offen halten wollte. Seine Nachfolger betrachteten diese Frage als endgültig geklärt. Scheel zum Nichtverbreitungsvertrag: Wir können auch austreten Eine zweite Verzichterklärung folgte 1968, als die Bundesrepublik den Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnete. Damit verpflichtete sich Deutschland nicht nur, Atomwaffen nicht herzustellen, sondern auch, sie nicht anzunehmen, zu erwerben und zu lagern. Der Außenminister der sozialliberalen Koalition, Walter Scheel (FDP), bewegte sich jedoch auf Adenauers Spuren, wenn er in einer Bundestagsdebatte 1970 auf den „hypothetischen Fall“ verwies, dass die NATO schrumpfen oder sich auflösen könnte, was für alle Mitglieder den „Fortfall des nuklearen Schutzes“ bedeuten würde. Dieses Risiko werde durch eine Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrages jedoch kaum größer, sofern man entschlossen von der Möglichkeit eines Austritts Gebrauch mache, die der Vertrag vorsieht. Ein drittes Mal verzichtete Deutschland 1990 im Zwei-plus-vier-Vertrag zur Wiedervereinigung auf eigene Atomwaffen. Im Gegensatz zu den ehemaligen deutschen Ostgebieten kam der Atomwaffenverzicht auch als etwaige Verhandlungsmasse für die Bundesregierung von vorneherein nicht in Betracht. Die Amerikaner legten zudem großen Wert auf diesen Verzicht, wie Beteiligte später berichteten. Auf diese beiden Verträge berief sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz, als er im Februar dieses Jahres sagte, er wolle nicht, dass Deutschland über eine eigenständige atomare Bewaffnung nachdenke. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen 2024 aus völkerrechtlicher Sicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik im Zwei-plus-vier-Vertrag nur den Verzicht auf Atomwaffen bekräftigt habe, zu dem sie sich im Nichtverbreitungsvertrag (aus dem ein Austritt möglich ist) verpflichtet habe. Derzeit ist die historische Debatte über Adenauers Atompolitik jedoch intensiver als die politische über die von Merz.
