FAZ 12.02.2026
07:26 Uhr

Völkerrecht: Die EU macht sich durch ihre Werte attraktiv


Das Völkerrecht der Nachkriegszeit gibt es nicht mehr. Die EU kann aus der Not eine Tugend machen und hohe Standards auch jenseits etablierter Partnerschaften vereinbaren und durchsetzen.

Völkerrecht: Die EU macht sich durch ihre Werte attraktiv

Die viel beschworene regelbasierte internationale Ordnung scheint aus den Fugen geraten zu sein. Trotz ihrer Kriege waren die USA während der vergangenen vierzig Jahre der Stabilitätsanker dieser Ordnung. Nun sehen sie augenscheinlich keinen Sinn mehr darin. So bekannte Trump ganz freimütig, dass ihn nur seine eigene Moral interessiere, nicht das Völkerrecht. Seine eigene Moral deckt sich häufig mit den Interessen der Großkapitäne der Wirtschaft. Sie zielt darauf ab, Ressourcen und Märkte zu kontrollieren. Nicht umsonst feiert die Monroe-Doktrin, die Verkörperung amerikanischer Großmachtpolitik, unter Trump eine Renaissance. Soweit er internationale Verträge abschließt, resultieren sie eher aus Erpressung als aus Verhandlungen über den beiderseitigen Vorteil. Das jüngste Beispiel bildet der „Deal“ zwischen den USA und Indien. Nachdem Trump die Zölle auf indische Waren drastisch erhöht hatte, gab Indien nach und willigte ein, fossile Energie künftig vermehrt aus den USA zu beziehen. Allenfalls die Finanzmärkte können Trumps Expansionsgelüste stoppen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die USA längst nicht mehr so tonangebend sind wie ehedem. Nicht nur ist ihnen mit China Konkurrenz erwachsen. Es gibt außer diesen beiden Staaten, die alleine das Zeug zur Großmacht haben, noch viele weitere Staaten mittlerer oder kleinerer Größe, Macht und Wirtschaftskraft. Sie eint das Interesse an stabilen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sowohl zu den Großmächten als auch untereinander. Ihr Unterpfand ist der nach wie vor hohe Grad an Vernetzung in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, auch in Zeiten von Strafzöllen und Subventionsorgien. Trotz aller Risiken bieten internationaler Handel und Investitionen weiterhin bedeutende Wachstumschancen. Wie sich diese Chancen zum beiderseitigen Vorteil nutzen lassen, zeigen die jüngsten Handelsabkommen der EU mit Mercosur sowie mit Indien. Sie bilden das Gegenstück zu Trumps fragwürdiger Kunst des „Deals“. Während das Mercosur-Abkommen auch aufgrund des langen Verhandlungsprozesses dabei gewissermaßen ein Abkommen alten Stils darstellt, mit denkbar weitem Anwendungsbereich und einer dementsprechenden Zahl an Konfliktfeldern, beschreitet das Abkommen mit Indien neue Wege. Sensible Bereiche wie der Handel mit Fleisch werden weitgehend ausgespart. Das reduziert die Wohlfahrtsgewinne des Abkommens nur geringfügig, erhöht aber gleichzeitig seine Akzeptanz und vereinfacht den Abschluss. Zum Beweis sei das Mercosur-Abkommen angeführt. Auch wenn man die strategische Kurzsichtigkeit derjenigen kritisieren mag, die es auf eine Extratour zum Europäischen Gerichtshof geschickt haben: Überraschend ist das nicht; die Kritik an den Auswirkungen des Abkommens auf Menschen und Umwelt hat eine lange Geschichte. Die EU darf nicht all ihre Regeln aufgeben Die offenkundigste Lektion aus diesen Ereignissen lautet, dass die Europäische Union weiterhin auf internationale Öffnung setzen muss. So schwer es fällt, muss sie der amerikanischen Umklammerung widerstehen und ihre Wirtschaftsbeziehungen diversifizieren. Die wirtschaftlichen und militärischen Gewinne, die die EU in der Vergangenheit aus ihrer Abhängigkeit von den USA zog, sind kaum mehr zu erzielen. Wirtschaftlich lässt Trump uns für Handelsbilanzüberschüsse bezahlen. Dass Europa dafür schon längst durch die Dollar-Dominanz bezahlte, ignoriert er. Militärisch stehen europäische Interessen zunehmend Trumps Großmachtpolitik im Weg. Zwar zog Trumps Amtsvorgänger Joe Biden bei der Sicherheit mit den Europäern an einem Strang; seine Wirtschaftspolitik unterschied sich von Trumps aber eher im Stil, weniger in der Stoßrichtung. Insofern wäre auch im Fall eines künftigen Regierungswechsels in Washington nicht wieder alles wie früher. Jedoch zeigt die Erfahrung mit dem EU-Indien-Abkommen, dass die EU in ihrer Handelspolitik nicht mehr alles nach ihren Vorstellungen gestalten kann. Sollte die EU nun also mit dem Rasiermesser an den Rückbau ihrer Standards gehen und Lieferkettengesetz und den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) schleifen, wie es die Vertreter Saudi-Arabiens beim jüngsten Besuch einer deutschen Regierungsdelegation unverblümt als Bedingung für künftige Investitionen forderten? Das wäre fatal. Denn viele Aspekte dieser Regulierung schützen nichts anderes als die Autonomie der EU gegenüber der Großmachtpolitik von Autokraten: Ohne Datenschutz und die Gesetze für digitale Märkte und Dienste wäre die EU gänzlich machtlos gegenüber den US-Digitalunternehmen. Deren wirtschaftliche Dominanz lässt sich leicht in politische Macht umwandeln – ein Vorgang, den der Begriff der Geoökonomie treffend beschreibt. Ohne CBAM würde es an einer Rahmenbedingung des Emissionshandels in der EU fehlen. Dieser wiederum bildet das Rückgrat der hohen Reduktionspflichten der EU und damit für das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung, das für das Pariser Übereinkommen essenziell ist. Ohne Standards machen Regeln keinen Sinn Den Klimawandel zu bekämpfen, ist jedoch kein optionales „nice to have“, sondern notwendig für das Überleben einer freien Gesellschaft. Die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels verschärfen vielfach soziale Konflikte, die in Krieg und Unterdrückung münden. Wer Waffen ohne Rücksicht auf die Menschenrechte liefert, verschärft damit Konflikte, die sich destabilisierend auf ganze Regionen und in letzter Instanz auch auf uns auswirken können. Kurz gesagt: Ohne Standards ergibt das ganze Unterfangen, die Weltwirtschaft mit Regeln zu gestalten, wenig Sinn. Man würde damit doch wieder Autokraten und Großmächte – und autokratisch regierte Großmächte – stärken, aus deren Abhängigkeit man sich durch neue Handelsabkommen befreien möchte. Diese Beispiele weisen womöglich eine Richtung, wie die EU sich weiterhin öffnen kann, ohne alle Standards über Bord zu werfen. Wie von Artikel 21 des EU-Vertrags verlangt, sollte sie die Entscheidung an ihren eigenen Werten ausrichten. Nichts anderes besagt eigentlich das Konzept der offenen strategischen Autonomie, das die EU jedoch nicht konsequent umsetzt. Standards mit vitaler Bedeutung für ihre Interessen und Werte der EU sind demnach auch in der Außenhandelspolitik und im Außenwirtschaftsrecht unverzichtbar. Das sind vor allem Standards, die für den Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten auch in der EU von hoher Bedeutung sind. Sofern es primär um den Schutz öffentlicher Interessen in den Partnerstaaten geht, stehen diese in erster Linie in der Verantwortung. Nicht alle internationalen Standards und schon gar nicht alle EU-Standards lassen sich einseitig handelspolitisch durchsetzen. Dazu ist die Macht der EU zu begrenzt, zumal weil Drittstaaten nicht am selben Strang ziehen. Sinnvoller wäre es in diesen Situationen, sich auf internationale Standards und entsprechende Mechanismen zu ihrer Durchsetzung zu einigen. Das erhöht nicht nur die Effektivität der Standards, sondern kann, wenn es gut gemacht ist, auch vor dem Vorwurf schützen, durch sozioökonomische Standards einen Kolonialismus der neuen Art zu betreiben. Die EU blieb den Verhandlungen über einen multilateralen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten lange fern. Mittlerweile hat sie diese Position geändert. Sie eröffnet sich damit Möglichkeiten, hohe Standards auch jenseits etablierter Partnerschaften zu vereinbaren und durchzusetzen. Die Teilnahme an solchen multilateralen Mechanismen sollte ein Kriterium für künftige Partnerschaften sein.