FAZ 28.11.2025
09:44 Uhr

Videoüberwachung in Darmstadt: Von den Kameras nicht zu viel erwarten


Seit vier Jahren wird der Luisenplatz im Stadtkern von Darmstadt mit Kameras überwacht. Straftaten werden dort trotzdem begangen.

Videoüberwachung in Darmstadt: Von den Kameras nicht zu viel erwarten

Ein wenig widersprüchlich klingt die Argumentation für die Videoüberwachung auf dem Darmstädter Luisenplatz schon. Auf dem weitläufigen Platz im Stadtkern mit Haltestellen für Busse und Straßenbahnen werden mehr Straftaten begangen als auf dem benachbarten Marktplatz und auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof. Mit der Feststellung begründet Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU), dass Kameras dort seien notwendig seien, um die Kriminalität zu bekämpfen. Die Videoüberwachung gibt es dort aber schon seit vier Jahren. Wenn sie ein wirksames Mittel gegen Kriminalität ist, warum werden dann dort noch so viele Straftaten begangen? So einfach ist es eben nicht. Aber die Erfahrung zeigt, dass man von der Überwachung besser nicht zu viel erwartet. Die Kameras haben die Drogenszene vom Platz vertrieben, und das ist ein Erfolg. Andere Straftäter werden aber nicht abgeschreckt. Diebe lassen sich vom Stehlen nicht abhalten, und es passiert, dass ein Streit gewalttätig endet. Nicht immer verfolgt jemand live die Kamerabilder Dass die Kameras Straftaten nicht verhindern, liegt auch daran, dass nicht ständig jemand die Aufnahmen live ansieht. Wird ein Passant zum Beispiel am Abend, wenn nur noch wenige Menschen auf dem Platz unterwegs sind, überfallen, kann es gut sein, dass zwar die Kameras das Geschehen einfangen, dass aber niemand zusieht, der eingreifen oder die Polizei alarmieren könnte. Immerhin besteht dank der Bilder die Chance, Straftaten aufzuklären, etwa indem mit den Bildern nach dem Täter gefahndet wird. Und bewegte Bilder einer Tat sind vor Gericht ein guter Beweis. Das ist durchaus ein gutes Argument für die Kameras. Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nach dem hessischen Polizeigesetz nur mit besonderer Rechtfertigung erlaubt, also nicht überall, sondern nur an Schwerpunkten der Kriminalität oder dort, wo ein Ort als „Angstraum“ empfunden wird, wo Passantinnen und Passanten sich unwohl fühlen. Richtig ist, dass Kameras nicht willkürlich eingesetzt werden dürfen. Berechtigt ist die Überwachung an einem Ort, wenn bestimmte Straftaten eben nur dort passieren können. Das ist beim Luisenplatz der Fall. Weil dort Fahrgäste mit Bussen und Bahnen ankommen und den Weg anderer Passanten kreuzen, kommen dort viele Menschen zusammen – und das bietet viele Gelegenheiten für Straftaten wie Diebstahl und Körperverletzung.