FAZ 26.02.2026
15:07 Uhr

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln


Die AfD darf vorerst nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden.

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Mehr in Kürze auf FAZ.NET