Die Taliban kamen am Sonntagmittag. Sie verschafften sich Zugang zu einem Kabuler Hotel, in dem 79 Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen untergebracht sind. Es handelt sich also um eine Art Schutzhaus der Bundesregierung mitten in der afghanischen Hauptstadt. Die Taliban waren teilweise bewaffnet. Sie gingen von Zimmer zu Zimmer und durchsuchten sie. Türen, die nicht geöffnet wurden, brachen sie auf. Sie schalteten das Kamerasystem des Hotels aus. Die Bewohner wurden einzeln verhört. Von jeder Familie einer. Wer für ihre Unterkunft bezahle? „Die deutsche Bundesregierung.“ Aus welcher Provinz sie kämen? Warum sie nicht nach Hause gingen? Welcher Arbeit sie in der Vergangenheit nachgegangen seien? Warum sie Afghanistan verlassen hätten? „Sie fragen dich in einem harschen Ton. Wenn du zu viel redest, beleidigen sie dich“, sagt ein Bewohner. Sie müssen zur Strafe in der Kälte stehen Die Antworten wurden auf Video dokumentiert, die Personalausweise der Bewohner eingesammelt. Ihre biometrischen Daten registriert. Zum Teil wurden die Chatnachrichten auf ihren Handys durchsucht. Die Dokumente und technischen Geräte des Hotelmanagements wurden sichergestellt, in denen alle Informationen der Gäste gespeichert waren. „Wenn jemand lügt, legen sie ihm Handschellen an, überprüfen sein Handy und bestrafen ihn, indem sie ihn zwingen, in der Lobby in der Kälte zu stehen“, sagt ein Bewohner. Auch Männer, die keinen Bart hätten und westliche Kleidung trügen, hätten zur Strafe in der Lobby stehen müssen. Am Montagmorgen waren die Verhöre noch nicht vorbei. Welcher Behörde die Taliban angehörten, war unklar. Die weißen Pick-up-Trucks, mit denen sie kamen, hatten keine Aufschrift. Sie trugen keine Uniformen. Vermutlich kamen sie vom Geheimdienst. „Das sind keine Leute, die sich dir vorstellen“, sagt ein Bewohner. „Sie fragen, du antwortest.“ Die Außentür sei verriegelt. „Wir können nicht entkommen.“ Über Nacht seien drei Personen „verschwunden“. Darunter eine junge Frau, die allein aus Pakistan abgeschoben worden war. Die Personen, die in dem Hotel untergebracht sind, hatten ursprünglich in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland gewartet. Sie gehörten zu den 248 Schutzsuchenden, die in den vergangenen Monaten von der pakistanischen Polizei abgeschoben wurden, obwohl ihre Verfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen waren. Manche hat die Bundesregierung zurückgeholt. Diese Menschen nicht. Sie sind seither mit Unterstützung der deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit in dem Hotel untergebracht. Urteil vom Freitag gibt neue Hoffnung Viele von ihnen erhielten im Dezember einen Ablehnungsbescheid aus Berlin mit der Begründung, dass ein politisches Interesse an ihrer Aufnahme nicht mehr bestehe. Sie sind noch immer in dem Schutzhaus, weil sie gerichtlich gegen die Entscheidung der Bundesregierung vorgehen. Unter ihnen sind frühere Richter und Staatsanwälte sowie Menschenrechtsaktivistinnen. In den Verfahren berufen sich ihre Anwälte auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Vertrauensschutz, weil sich die betroffenen Afghanen im Vertrauen auf die ursprüngliche Aufnahmezusage nach Pakistan begeben und dadurch exponiert hätten – die Aufnahmezusage, die ihnen eine der beiden deutschen Vorgängerregierungen gegeben hatte. Am vergangenen Freitag gab es in diesen Verfahren erstmals einen aus Sicht der Kläger positiven Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Der Ablehnungsbescheid des Bundesinnenministeriums vom 8. Dezember genüge nicht der „Pflicht zur willkürfreien individuellen Begründung derartiger Abkehrentscheidungen“, heißt es im Urteilstext. Im Gegensatz zu den Afghanen, welche die aktuelle Bundesregierung zuletzt aufgenommen hat, sind die meisten Hotelbewohner in Kabul Teilnehmer der Aufnahmeprogramme „Menschenrechtsliste“ und „Überbrückungsliste“, die auf Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes basieren. Das erlaubte es der Bundesregierung, das von den Vorgängerregierungen ausgesprochene „politische Interesse“ zu widerrufen. Anwalt sieht Willkür der Bundesregierung Kurz vor Weihnachten war jedoch im Fall eines früheren Richters, der vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, das politische Interesse erst entzogen und dann doch wieder erklärt worden. „Das ist ein signifikanter Anhaltspunkt für Willkür“, sagt der Osnabrücker Anwalt Henning J. Bahr, der mehrere Fälle betreut. Er weiß von den Verhören in dem Kabuler Hotel und sagt: „Ich werde den Gerichten die besondere Dringlichkeit der Situation vor Augen führen.“ Eine Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der F.A.Z. lag am Montagmittag noch nicht vor. Ein weiterer früherer Richter, der in dem Hotel in Kabul festsitzt, sagt: „Die Gefahr, dass wir festgenommen werden, ist sehr groß.“ Er geht davon aus, dass die Taliban bei ihren Recherchen auf die Details seiner früheren Tätigkeit stoßen: Gerichtsurteile gegen damalige Mitglieder der Taliban, darunter Scheidungsurteile zugunsten von deren Ehefrauen, die aus Sicht der Taliban gegen den Islam verstoßen. Er sei mehrfach Ziel von Mordversuchen gewesen. Selbst ein Blinder könne sehen, dass er gefährdet sei, sagt der Mann. „Sie werden definitiv zurückkommen und Rache üben, wenn Deutschland uns nicht zu Hilfe kommt und uns zurück nach Pakistan bringt.“ Ein anderer Bewohner sagt verzweifelt: „Verflucht seien diese Deutschen, verflucht sei dieser Prozess, verflucht sei ihr sogenannter Humanitarismus, der uns in diese Lage gebracht hat. Sie haben uns hier vergessen.“
