Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann ist in Berlin aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Grund dafür ist, dass der zuständige Richter des Berliner Landgerichts nach der Verurteilung des Afghanen im Juni 2025 die Protokolle der 33 Verhandlungstage nicht rechtzeitig fertigstellte. Nach einem Bericht der Zeitung „Tagesspiegel“ kam es wegen einer Suchterkrankung des Richters zu der Panne. Das Berliner Kammergericht entschied daraufhin, den Haftbefehl aufzuheben. Es wertete die Protokollverzögerung als Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot der Strafprozessordnung. Nach diesem Rechtsgrundsatz ist eine Untersuchungshaft immer dann zu beenden, wenn es zu erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen kommt und sie bereits lange andauert. Das Kammergericht bejahte diese Voraussetzungen, auch weil der Mann schon mehr als anderthalb Jahre im Gefängnis saß. Verteidigung hat Rechtsmittel eingelegt Das Landgericht hatte den Afghanen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig. Mit der Entscheidung wurde der Haftbefehl verlängert, und der Verurteilte blieb im Gefängnis. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel einlegte. Die Revision konnte jedoch wegen der fehlenden Protokolle nicht vorangetrieben werden. Verhandlungsprotokolle haben in Revisionsverfahren eine zentrale Bedeutung. Die nächste Instanz kann nur mit ihrer Hilfe beurteilen, ob Rechtsfehler vorliegen. Die Freilassung wegen der Justizpanne hat keine Auswirkung auf die spätere Haft: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der 28-Jährige seine Haftstrafe antreten. Nach Gerichtsangaben ist der Richter, der die Fertigstellung der Protokolle versäumte, bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der zuständigen Strafkammer. „Er befindet sich derzeit nicht im Dienst“, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Der Deutsche Richterbund wies am Donnerstag ohne ausdrückliche Bezugnahme auf den Berliner Fall darauf hin, dass 2025 bundesweit 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben. In den Fällen ging es überwiegend um den Vorwurf eines Verbrechens, also etwa Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, nannte dies eine „viel zu hohe Zahl und einen Weckruf für die Politik, die chronisch unterbesetzte Strafjustiz deutlich besser aufzustellen“.
