Frau Professor Kaufhold, wie sind Sie Verfassungsrichterin geworden? Ich habe einen Anruf aus der SPD erhalten und wurde gefragt, ob ich für die Aufgabe zur Verfügung stehe. Mich hat das sehr überrascht und zugleich natürlich sehr gefreut. Ich habe mit meinem Mann gesprochen und am nächsten Tag zugesagt. Als einige Wochen später die F.A.Z. um ein Bild von mir bat, wurde mir klar, dass die Nominierung öffentlich wird. Wie es danach weiterging, ist bekannt. Es war ein langer Sommer. Hat Sie dieser lange Sommer belastet? Bis zum 11. Juli, dem Tag, an dem die Richterwahl im Bundestag abgesetzt wurde, lief das Verfahren im Wesentlichen so, wie es auch sonst bei Verfassungsrichterwahlen üblich war. Danach wurden vor allem im Internet viele meiner wissenschaftlichen Äußerungen bewusst verdreht und verzerrt. Das war keine kritische Auseinandersetzung mit meinen Positionen, wie sie im Vorfeld einer Richterwahl normal ist. Aber da musste ich dann wohl durch. Viele Menschen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen erleben heutzutage Vergleichbares und Schlimmeres. Für unsere Demokratie ist das ein Problem. Wie sind Sie damit umgegangen? Es war in dieser Situation schwierig, die Entwicklungen zu verfolgen, ohne zu viele Hasskommentare lesen zu müssen. Ich habe deshalb zum Beispiel entschieden, die Stellungnahmen zu meinen Positionen und zu meiner Person vor allem „übers Eck“ zur Kenntnis zu nehmen, also vermittelt durch Freunde und Kolleginnen. Sie hätten Falschbehauptungen entgegentreten können. Warum haben Sie das nicht getan? Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Hetzer im Internet an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert sind. Wann beginnen für Sie „Verdrehen“ und „Hetze“? Wie unterscheidet sich das von zugespitzter, legitimer Kritik? Die Grenze wird meines Erachtens überschritten, wenn Menschen sich bewusst unredlich und manipulativ mit Aussagen auseinandersetzen, also sie falsch wiedergeben oder Positionen unterstellen, die sich aus den Aussagen in keiner Weise sinnvoll herleiten lassen. Ich habe zum Beispiel erlebt, dass Äußerungen von mir zum Thema Klimaschutz, die einen deskriptiv-analytischen Charakter hatten, in Tweets zu normativen Wertungen und politischen Forderungen umgedeutet wurden. Was meinen Sie konkret? Ich habe zum Beispiel beschrieben, dass Gerichte heute erheblichen Einfluss darauf haben, ob und wie Klimaschutz betrieben wird. Wer die Rechtsprechung weltweit auswertet, kommt zu dieser Erkenntnis. Wie man diese Entwicklung bewertet, steht auf einem anderen Blatt. In der Verfassungsrechtswissenschaft wird das aus gutem Grund differenziert diskutiert. Außer Frage steht dabei, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen treffen muss. Gerichte konkretisieren immer nur Mindestanforderungen. Es wurde wahrheitswidrig behauptet, ich wolle das ändern. Auch meine Habilitationsschrift zur „Systemaufsicht“ wurde herangezogen, um mir zu unterstellen, ich wolle die Gewaltenteilung aushebeln. Das ist abwegig. Dafür gibt es in dem Text keine Anhaltspunkte. In meiner Habilitation geht es um Finanzmarktaufsicht. Es wurde kritisiert, dass Sie die rechtswissenschaftliche Debatte über die Rechtsfähigkeit von Naturgütern – wie zum Beispiel Flüssen – begrüßt haben. Warum halten Sie diese Debatte für wichtig? Sie ist wichtig, weil viele Staaten weltweit der Natur mittlerweile Rechtsfähigkeit zusprechen, als eine Antwort auf die Klima- und Biodiversitätskrise. Dann ist es sinnvoll, dass sich die Rechtswissenschaft mit diesem Ansatz und mit den Erfahrungen, die man damit gesammelt hat, auseinandersetzt. So gewinnt man neue Erkenntnisse. Inhaltlich habe ich mich nicht festgelegt: Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Andere unterstellten Ihnen, eine „Enteignungsbefürworterin“ zu sein – wegen Ihrer Tätigkeit in der Berliner Senatskommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. Erstens ging es nicht um Enteignung, sondern um Vergesellschaftung. Zweitens wurde verkannt, welche Aufgabe die Kommission hatte, in der ich mitgearbeitet habe: Der Berliner Senat hat die Kommission mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung beauftragt, nicht mit einer politischen Bewertung. Es ging nicht um Pro und Kontra von Vergesellschaftungen, sondern um verfassungsrechtliche Fragen. Anlass dafür war ein Volksentscheid, der sich für Vergesellschaftungen ausgesprochen hatte. Wir haben untersucht, ob es einen verfassungskonformen Weg gibt, große Wohnungsbestände in Berlin zu vergesellschaften. Dazu, ob eine solche Vergesellschaftung sinnvoll ist, haben wir uns in unserem Bericht nicht geäußert und habe auch ich nicht Stellung genommen. Geschweige denn zu der Frage, ob man noch andere Güter vergesellschaften sollte. Ist das Richterwahlverfahren reformbedürftig? Die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern muss zwei Dinge gewährleisten: Es müssen fachlich qualifizierte Personen bestimmt werden, und diese Personen brauchen eine starke demokratische Legitimation. Beides in einem Verfahren zusammenzubringen, ist eine Herausforderung. Unser Wahlverfahren ist dafür im Prinzip gut geeignet, meine ich. Aber auch bei einem Verfahren, das gut konzipiert ist, muss die Umsetzung nicht immer gelingen. Was könnte sich in der Umsetzung des Verfahrens verbessern? Jedes politische Verfahren und zumal Personalentscheidungen leben von vertrauensvoller Kommunikation und Information. Für die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern gilt dies auch. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit macht den Prozess noch anspruchsvoller. Ich halte dieses Erfordernis aber für sinnvoll, wir haben damit in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Es trägt dazu bei, dass man am Verfassungsgericht ein Beratungs- und Entscheidungsklima antrifft, das auf Diskurs und Kompromiss ausgerichtet ist. Und es führt dazu, dass Richterinnen und Richter entscheiden, die Anschluss an unterschiedliche gesellschaftliche und politische Bereiche haben. Fällt Professoren diese Anschlussfähigkeit schwerer als Bundesrichtern? Nein. Die Diskussionen über Professorinnen und Professoren im Vorfeld von Richterwahlen sind nur häufig intensiver, weil über ihre wissenschaftlichen Positionen mehr bekannt ist. Die Mischung der juristischen Berufe in Karlsruhe ist ein großer Gewinn. Unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und fachliche Schwerpunkte sind wertvoll. Ist die Diversität wirklich so groß? Anwälte werden selten zu Verfassungsrichtern gewählt. In Karlsruhe sitzen fast nur Leute, die es gewohnt sind, dass der Staat ihnen monatlich Gehalt überweist. Natürlich ist noch mehr Diversität vorstellbar. Hierüber nachzudenken und das im Blick zu behalten, ist vor allem Aufgabe derjenigen, die für die Nominierung von Verfassungsrichterinnen und -richtern zuständig sind. Ich halte Pluralismus im Gericht für wichtig und glaube, dass alle davon profitieren. Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen Positionen, die sich gegenseitig zuhören und um gemeinsame Lösungen ringen. Das droht in der Gesellschaft zunehmend verloren zu gehen – es ist gut, dass es in Karlsruhe funktioniert. Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat im F.A.Z.-Interview die Sorge geäußert, die Integrationskraft des Verfassungsgerichts könne leiden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Gericht zu weit von denen im Parlament entfernen. Teilen Sie diese Sorge? Das Gericht wirkt als Integrationskraft, wenn es das tut, wofür es da ist: das Grundgesetz auszulegen und anzuwenden. Der politische Proporz bei der Besetzung des Gerichts hat sich immer weiterentwickelt – allerdings nie in gleicher Geschwindigkeit wie die Wahlergebnisse. Was das konkret bedeutet, muss die Politik entscheiden. Das Vertrauen der Bevölkerung in das Bundesverfassungsgericht ist jedenfalls rückläufig: Während in einer Allensbach-Befragung 2021 noch 81 Prozent Vertrauen bekundeten, waren es 2025 nur 63 Prozent. Wie wollen Sie diesem Vertrauensverlust entgegenwirken? Zunächst freut es mich, dass fast zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger unserer Arbeit Vertrauen schenken. Dieser Wert ist auch im internationalen Vergleich sehr hoch. Gleichzeitig haben wir den Rückgang, den die von Ihnen zitierte Umfrage zeigt, natürlich aufmerksam zur Kenntnis genommen. Wir nutzen schon lange verschiedene Formate, um unsere Arbeit und unsere Entscheidungen zu erklären. Darüber hinaus halte ich es jetzt für besonders wichtig zu vermitteln, wie wertvoll es für jede und jeden Einzelnen ist, in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu leben, und wie wir alle jeden Tag von unserem Grundgesetz profitieren. Sollten einzelne Richter stärker öffentlich hervortreten? Es ist eine große Stärke des Bundesverfassungsgerichts, dass es als Institution und Einheit auftritt. Anders als etwa in der Politik stehen Einzelpersonen nicht im Vordergrund. Die meisten Entscheidungen ergehen zudem ohne Sondervoten, weil im Gericht um Kompromisse gerungen wird. Das trägt dazu bei, dass unsere Entscheidungen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden. Als Vizepräsidentin stehen Sie trotzdem stärker im Fokus als andere – zumal Sie gute Chancen haben, 2030 Nachfolgerin von Stephan Harbarth im Präsidentenamt zu werden. Sie wären nach Jutta Limbach die zweite Frau an der Gerichtsspitze. Nervt es Sie, dass das Geschlecht immer noch Thema ist? Nein. Ob ich Präsidentin werde, ist die freie Entscheidung der Parlamentarier. Jetzt arbeite ich erst einmal als Vizepräsidentin. In Ihrer Grundgesetzkommentierung haben wir Gendersterne entdeckt. Wird künftig auch in Karlsruhe gegendert? Sollten wir das tun? Aus unserer Sicht nicht. Das überrascht mich jetzt! (lacht)
