FAZ 20.01.2026
16:05 Uhr

Verfahren zu langsam: Ausländerbehörde klagt über „verrückte Gesetze“


Die Frankfurter Ausländerbehörde ist noch immer überlastet. Trotz Digitalisierung, mehr Personal und eines „Lex Frankfurt“ verzögern sich Verfahren. Die Verantwortung dafür sieht die Behörde vor allem beim Bund.

Verfahren zu langsam: Ausländerbehörde klagt über „verrückte Gesetze“

Zu langsam, zu unflexibel, zu abgeschottet: Die Frankfurter Ausländerbehörde wehrt sich gegen die Vorwürfe, mit denen sie seit Jahren belegt wird. Was die Anträge von Ausländern auf Aufenthaltstitel in ganz Deutschland hauptsächlich verzögere, sei der rechtliche Rahmen, den der Bund vorgebe, sagt Behördenleiter Norbert Euler. Davon sind nicht nur Asylbewerber betroffen, sondern auch jene 400.000 ausländischen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft jedes Jahr anzuwerben versucht. Etwa die Hälfte aller Antragsteller, die sich an die Frankfurter Behörde wenden, sind Fachkräfte; die meisten stammen aus Indien, China und dem Westbalkan. Während in der Presse meist über schwierige Einzelfälle berichtet werde, bearbeiteten die Mitarbeiter des „Frankfurt Immigration Office“ jedes Jahr 100.000 Fälle erfolgreich, so Euler. 15.000 aufgestaute Altfälle, die in der Vergangenheit bundesweit Aufsehen hervorgerufen und zu Klagen wegen Untätigkeit geführt hätten, seien in aller Stille abgearbeitet worden. Die seit drei Jahren eingeführte digitale Antragsstrecke werde gut angenommen, und die Kundenzufriedenheit liege bei 81 Prozent. Die Wartezeit für einen Termin sei von 20 auf drei Monate gesunken, das Personal zuletzt um 14 Personen gewachsen. Für das Haushaltsjahr 2026 sind weitere sechs Stellen genehmigt, dann werden insgesamt 179 Mitarbeiter in der Ausländerbehörde tätig sein, wie Euler aufzählt. Also alles in Ordnung? Stefan Schnellert-Ji, Abteilungsleiter Arbeitsaufenthalte, winkt ab. Wenn er könnte, würde er seine Zuhörer einem Schnellkurs im Aufenthaltsrecht unterziehen, einfach um zu zeigen, wie „verrückt“ und widersprüchlich mittlerweile die Rechtslage geworden sei, mit der sich seine Mitarbeiter jeden Tag auseinandersetzen müssten. Man wolle serviceorientiert arbeiten, aber jeder Antrag auf einen Aufenthaltstitel müsse „mit mindestens zehn Behörden und über 15 Computerprogrammen“ abgewickelt werden. Zudem verhinderten die fehlende Digitalisierung anderer Ämter, der Datenschutz und technische Schwierigkeiten einen reibungslosen Ablauf. Der Datenschutz habe zu Beginn verhindert, dass man Kunden eine Kopie ihres digitalen Antrags per Mail habe zukommen lassen können. Schnellert-Ji zählt technische Pannen auf: Im vergangenen Jahr hätten zahlreiche Ausländerbehörden wochenlang wegen einer neuen Schnittstelle keine Sicherheitsabfragen an das Landeskriminalamt stellen können. Auch die Bundesagentur für Arbeit sei zehn Wochen lang nicht erreichbar gewesen. Aufenthaltstitel hätten nicht weiter bearbeitet werden können, der elektronische Aktenstapel sei gewachsen, ohne dass die Mitarbeiter etwas dagegen hätten tun können. „Die Verfahren dauern so lange, weil wir uns zu Tode prüfen“ Zudem gebe es im Aufenthaltsrecht viele „verrückte Gesetze“, klagt Schnellert-Ji. Als Beispiel nennt er das „beschleunigte Fachkräftegesetz“, das dem Namen nach Tempo bei der Integration in den Arbeitsmarkt verspreche, aber in der Praxis das System ausbremse. Erforderliche Unterlagen müssten nun in Auslandsvertretungen und in deutschen Ausländerbehörden geprüft werden. Besonders bizarr: Weil das Verfahren nicht digitalisiert worden sei, müssten Ausländer ihre Dokumente in Papierform an einen Bevollmächtigten nach Deutschland schicken, der sie zur Ausländerbehörde trage, die dann wieder etliche beteiligte Behörden brieflich oder digital involvieren müsse, bevor eine abschließende Entscheidung in der Auslandsvertretung gefällt werde. „Die Verfahren dauern so lange, weil wir uns zu Tode prüfen“, sagt der Fachmann. Viele Stellschrauben, an denen sie noch drehen kann, hat die Behörde nicht mehr: Mehr Personal und mehr Digitalisierung hat Amtsleiter Euler schon bekommen. Und die rechtlichen Rahmenbedingungen seien ein Korsett, das nicht viel Luft zum Atmen lasse. Die digitale Antragsstrecke, die die Behörde vor drei Jahren geschaffen hat, ist dafür ein gutes Beispiel: Wer einen Aufenthaltstitel möchte, kann alle nötigen Unterlagen vom Sofa aus elektronisch schicken. Klingt einfach und gut. Nur muss der Antragsteller selbst die richtige aus 119 Möglichkeiten wählen. So viele Varianten gibt der Gesetzgeber vor – nicht die Ausländerbehörde, wie Euler betont. Sein Blick ins Ausland verrät Neid: „Österreich, das ebenfalls an die EU-Regeln gebunden ist, hat ein viel schlankeres Aufenthaltsrecht.“ Seit das Frankfurt Immigration Office 2024 aus dem Ordnungsamt herausgelöst wurde und einen neuen Namen bekam, hat Behördenleiter Euler etwas mehr Freiheit. Die nutzt er etwa für eine Regelung, die sie „Lex Frankfurt“ getauft haben: Für Studenten und Auszubildende wird der Aufenthaltstitel von Anfang an um sechs Monate verlängert. Denn bisher gilt: Ein Azubi kann erst nach Abschluss seiner Ausbildung einen Antrag auf einen weiteren Arbeitsaufenthalt stellen. Eine Klinik, die einen ausländischen Krankenpfleger jahrelang erfolgreich ausgebildet hat, kann ihn aktuell nicht nahtlos weiterbeschäftigen. Der Arbeitnehmer rutscht monatelang in die unverschuldete Arbeitslosigkeit und muss warten, bis sein neuer Antrag von Ausländerbehörde und Arbeitsagentur bearbeitet wird. Schnellert-Ji beschreibt es so: „Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass jemand nach einer teuren Ausbildung hier weiter arbeiten kann. Das ist doch Wahnsinn!“ „Lex Frankfurt“ bedeutet: Die Aufenthaltsgenehmigung endet erst sechs Monate nach dem vorgesehenen Ende der Ausbildung und enthält den Zusatz: „Nach bestandener Prüfung ist die Erwerbstätigkeit gestattet.“ Diese Lösung ist so schlicht und praktikabel, dass Ausländerbehörden in Berlin, Hamburg und München sie schon übernommen haben.