Warum der Sportvorstand des Hamburger SV, Stefan Kuntz, Anfang Januar seinen Posten plötzlich räumte, erschien zunächst als Mysterium. Von persönlichen und „familiären Gründen“ sprach der Verein. Welche waren das? Die „Bild“-Zeitung legte kurz darauf eine andere vermeintliche Begründung vor. Mitarbeiterinnen des Bundesligavereins erhöben Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Kuntz. Der Aufsichtsrat des HSV teilte daraufhin mit, es gebe Vorwürfe „schwerwiegenden Fehlverhaltens“, nach „sorgfältiger Prüfung“ derselben habe man entschieden, sich von Kuntz zu trennen. Der Betroffene widersprach der Verdächtigung vehement, unter anderem in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Und jetzt hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts den Publikationen der „Bild“-Gruppe verboten, über die angeblichen Vorwürfe erneut zu berichten (Az. 324 O 40/26). Auf Anfrage der F.A.Z. bestätigte das Landgericht Hamburg den Erlass der Verfügung. Dem Verlag Axel Springer sei aufgegeben worden, „einige Passagen“, welche die „Bild am Sonntag“ publiziert habe, nicht mehr zu verbreiten, sie stellten eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. Für diese sei „ein Mindestbestand an Beweistatsachen“ notwendig, „die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen“. Dieser habe hier nicht vorgelegen. „Kampagne gegen unseren Mandanten ist das Fundament entzogen“ „Damit steht fest“, erklärten Christian Schertz und Nicolas Jim Nadolny, die Anwälte von Stefan Kuntz: „Der gesamten Kampagne gegen unseren Mandanten ist das Fundament entzogen.“ Die von „der ,Bild‘ losgetretene massive mediale Vorverurteilung“ ihres Mandanten sei verboten worden, „weil es für die Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte, es hierfür also keinerlei Grundlage gab“. Die nun verbotene Berichterstattung sei „der Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen Verdachtsberichterstattung, mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird“. Deshalb nehme man den Fall nun auch zum Anlass, den Deutschen Presserat einzuschalten. Die „Bild“-Zeitung teilt auf Anfrage mit, man müsse die entsprechenden Artikel „vorerst“ zurückziehen, inklusive der Passagen, die der HSV und andere Medien bestätigt hätten. Das Gericht werfe „Bild“ „unzulässige Verdachtsberichterstattungen“ vor, weil es an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle. Schaut man sich den Text der einstweiligen Verfügung an, die der F.A.Z. vorliegt, stellt man fest, dass die „Passagen“, die „Bild“ nicht wiederholen darf, mehrere Seiten umfassen. Von den vorgetragenen Vorwürfen bleibt presserechtlich vorläufig so gut wie nichts übrig. Selbstverständlich werde man „Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen“, teilte „Bild“ mit.
