Mohammad S. werde immer mit seiner Schuld leben müssen, sagt die Vorsitzende Richterin am Mittwoch. „Das ist vermutlich die größere Strafe als die, die wir hier verhängen können.“ Kurz zuvor hatte das Landgericht Frankfurt den 24 Jahre alten S. wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes verurteilt. Die Kammer verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mohammad S. hatte in der Nacht auf den 6. Juli 2025 in einem schwarzen Toyota Corolla Verso drei E-Scooter-Fahrer auf der Mainzer Landstraße erfasst. Die beiden 23 Jahre alten Zwillinge Duy Quang und Quang Minh Nguyen wurden zuerst von dem Wagen getroffen und starben. Sie hatten zu zweit auf einem Scooter gestanden. Das dritte Opfer, der damals 27 Jahre alte Hieu Hoang Trung, wurde für wenige Sekunden auf die Motorhaube des Fahrzeugs aufgeladen und schlug mit seinem Kopf durch die Windschutzscheibe, bevor er auf den Asphalt stürzte. Er überlebte schwer verletzt und hat auch heute noch mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen; so verlor er ein Bein und wartet auf eine Lebertransplantation. Der Angeklagte muss ihm 350.000 Euro zahlen, entschied das Gericht am Mittwoch. Mohammad S. fuhr weiter – trotz des Knalls, den er gehört hatte, und trotz der zersplitterten Windschutzscheibe. Nicht aus Kalkül, wie die Richter glauben. Schuld daran, dass er nicht stehen bleiben konnte, ist ihrer Überzeugung nach ein Unfallschock, den auch ein psychiatrischer Gutachter für wahrscheinlich hielt. „Er war nicht in der Lage anzuhalten, was richtig gewesen wäre“, sagt die Vorsitzende. Angeklagter hatte während Fahrt kein Lachgas konsumiert Erst nach rund vier Kilometern hielt der Fahrer im Europaviertel an. Das sei der Moment gewesen, an dem der Unfallschock vorbei gewesen sei. Dass S. auch dann keine Hilfe für die Opfer holte, wertet die Kammer deswegen als versuchten Mord. Ihm hätte angesichts des zerstörten Autos bewusst werden müssen, dass er womöglich Menschen getroffen hatte, sagt die Vorsitzende. Einige Zeit später, gut zwei Stunden nach dem Unfall, kehrte der Angeklagte zum Unfallort zurück und stellte sich der Polizei. Zu Beginn des Prozesses stand der Verdacht im Raum, S. habe während der Fahrt Lachgas konsumiert. Dies hatte einer der drei Mitfahrer, die an dem Abend mit im Auto saßen, bei der Polizei behauptet. Bei seiner Zeugenaussage vor Gericht verstrickte er sich aber immer wieder in Widersprüche, weshalb ihm schon die Staatsanwaltschaft und letztlich auch das Gericht nicht glaubten. Sie gehen eher davon aus, der Mitfahrer habe selbst im Auto Lachgas konsumiert, weshalb es Streit gegeben habe. „Wir haben den Eindruck, dass er echte Reue empfindet“ Auch die Aussage eines toxikologischen Sachverständigen, den das Gericht beauftragt hatte, ergab nicht, dass S. während der Fahrt konsumierte. Zwar hatten er und seine Freunde nach eigener Aussage an dem Abend Lachgas am Mainufer konsumiert, aber einen Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Unfall konnte der Gutachter nicht nachweisen. Lachgas wirke immer nur wenige Sekunden. Überwachungskameras, die das Auto in der Nacht vor dem Unfall aufzeichneten, zeigen außerdem eine unauffällige Fahrweise. Erst kurz vor dem Unfall beschleunigte Mohammad S. plötzlich und fuhr etwa 75 Kilometer pro Stunde statt der vorgeschriebenen 50. Ob das an dem Streit lag und warum er letztlich von der Fahrbahn auf den Fahrradweg abkam, kann nicht ganz geklärt werden. Letztlich handele es sich aber um einen tragischen Fahrfehler, sagt die Vorsitzende. Man könne von einer Tragödie sprechen, sagt die Richterin. Nicht zuletzt auch für Mohammad S., dessen Leben ebenfalls schwer beeinträchtigt wurde. „Bei diesem Angeklagten haben wir den Eindruck, dass er echte Reue und Verzweiflung empfindet.“ Nach der Urteilsverkündung sagt Ulrich Warncke, der die Mutter der getöteten Zwillinge als Nebenkläger vertrat, er und seine Mandantin seien „entsetzt und enttäuscht“ über die Entscheidung des Gerichts. Die Frau war eigens für diesen Tag aus Vietnam nach Deutschland angereist. Zwar könne keine Strafe die Zwillinge wiederbringen, aber eine höhere Strafe hätte der Familie gezeigt, dass ihr Leid anerkannt werde. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Anklägerinnen hatten mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren eine deutlich höhere Strafe gefordert. Es sei ein Urteil, über das die Verteidigung erst einmal nachdenken müsse, sagt Rechtsanwalt Michael Koch hingegen. Er und seine Kollegin Wiebke Otto hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Es fühle sich so an, als sei das Urteil ein Kompromiss zwischen den beiden Forderungen. Am Ende fasst Koch zusammen: „Ich glaube, wenn Menschen getötet werden, gibt es kein gerechtes Strafmaß.“
