Nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer hat die siebte Strafkammer des Bonner Landgerichts den bekannten Kinderpsychiater Michael Winterhoff am Mittwoch wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 71 Jahre alte Mediziner habe sich der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Zwar habe der Angeklagte Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dies jedoch nicht getan, um Patienten zu schaden. Vielmehr habe der Angeklagte „aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt“, sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert und ihm vorgeworfen, Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt zu haben. Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe zurückgewiesen, seine Verteidiger auf Freispruch plädiert. Winterhoff beklagte mediale Vorverurteilung Der Prozess hatte rund um den Auftakt im Februar 2025 großes öffentliches Interesse hervorgerufen, unter anderem, da die Konstellation Erregungspotential barg: auf der einen Seite der machtvolle Psychiater, der spätestens von dem Jahr 2008 an mit seinem Buch „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ und darauffolgenden Talkshowauftritten in ganz Deutschland bekannt geworden war, auf der anderen Seite seine hilflosen Patienten – Kinder und Jugendliche, die aus oftmals prekären Verhältnissen stammten und teilweise in Kinderhilfeeinrichtungen untergebracht waren. Nach einer ARD-Dokumentation im Jahr 2021, in der zahlreiche junge Menschen und ihr Umfeld über die teilweise jahrelange Verschreibung von Pipamperon berichtet hatten, waren die Ermittlungen aufgenommen worden. Mehr als 900 ehemalige Patienten erstatteten Anzeige. Winterhoff beklagte bei einer persönlichen Einlassung im vergangenen September die mediale Vorverurteilung und berichtete, nach der Ausstrahlung der Dokumentation sei er bedroht worden. Damals gab er auch seine Praxis auf. Für Unruhe unter den ursprünglich 36 Nebenklägern hatte der im Sommer von der siebten Strafkammer verkündete Beschluss geführt, 26 Fälle abzutrennen. Als Begründung wurde angeführt, dass umfangreiche Nachermittlungen erforderlich geworden seien. Urteil ist noch nicht rechtskräftig Im Laufe des Prozesses hatten Nebenklage und Verteidigung immer wieder auf Widersprüche hingewiesen und Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Verfahrensführung der Kammer kritisiert, insbesondere, dass nur ein Hauptgutachter benannt worden war, der an den meisten Sitzungstagen jedoch nicht anwesend war und die Begutachtung der einzelnen Fälle delegierte. Dieser Sachverständige hatte bei der Erstattung seines Gutachtens moniert, Winterhoff hätte die Sorgeberechtigten besser darüber aufklären müssen, dass seine Behandlung wesentlich von der üblichen Praxis anderer Ärzte abwich, und auch die Diagnosestellung Winterhoffs – vielen seiner jungen Patienten bescheinigte er „,Entwicklungsretardierung im frühkindlichen Narzissmus“ – in Frage gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen ist zudem, wann die 26 abgetrennten Fälle verhandelt werden.
