FAZ 22.01.2026
17:48 Uhr

Urteil des EuGH: Polens Millionenstrafe im Tagebau-Streit steht


Im Konflikt um den Braunkohletagebau Turów hat der Europäische Gerichtshof Polens Beschwerde abgewiesen. Für Warschau wird es jetzt teuer.

Urteil des EuGH: Polens Millionenstrafe im Tagebau-Streit steht

Im jahrelangen Streit zwischen Polen und der EU um ein Zwangsgeld wegen des Braunkohletagebaus Turów hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag entschieden, dass Polen eine Strafzahlung in Höhe von 68,5 Millionen Euro akzeptieren muss. Damit bestätigten die Luxemburger Richter das Urteil der Vorinstanz und wiesen die polnische Beschwerde zurück. Auslöser des Verfahrens war der Tagebau Turów im Dreiländereck von Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland, nahe dem sächsischen Zittau. Die polnische Regierung hatte 2020 die Verlängerung und Erweiterung des Braunkohleabbaus beschlossen. Dagegen klagte die tschechische Regierung vor dem EuGH. Prag warf Warschau vor, bei der Konzessionsverlängerung unter anderem gegen Umweltauflagen verstoßen zu haben. In mehreren Dörfern auf tschechischer Seite drohe eine Verknappung der Trinkwasserversorgung. Auch im sächsischen Zittau wuchs die Sorge vor Bergschäden und Erdrutschen. Der EuGH ordnete 2021 im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen sofortigen Stopp des Braunkohleabbaus an. Polen kam dieser Anweisung jedoch nicht nach. Jeden Tag eine halbe Million Euro Auf Antrag der EU-Kommission verhängte der EuGH daraufhin ein Zwangsgeld von 500.000 Euro für jeden Tag der Inbetriebnahme. Im Fe­bruar 2022 verständigten sich Polen und die Tschechische Republik auf eine außergerichtliche Lösung: Warschau sagte ökologische Schutzmaßnahmen zu und zahlte eine Entschädigung an Prag. Damit endete zwar der Streit zwischen den beiden Ländern, nicht jedoch der zwischen Polen und der EU wegen der Missachtung der Gerichtsanordnung. Polen argumentierte, die Einigung mit der Tschechischen Republik mache das Zwangsgeld rückwirkend hinfällig. Die EU-Kommission sah das anders und behielt 68,5 Millionen Euro aus Polen zustehenden EU-Mitteln ein. Dagegen ging Polen juristisch vor, blieb jedoch bereits in erster Instanz vor dem EU-Gericht erfolglos. Auch der EuGH erteilte der polnischen Rechtsauffassung in zweiter Instanz am Donnerstag eine Absage. Die Richter urteilten, die Verrechnung der Strafe mit EU-Geldern sei rechtmäßig gewesen. Die Einigung mit der Tschechischen Republik ändere nichts an der Pflicht, zuvor verhängte Sanktionen zu zahlen. Zwangsgelder dienten der Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen und sollten die wirksame Anwendung des EU-Rechts sichern. Diese Verpflichtung, so die Richter, sei „untrennbar mit dem Rechtsstaatsprinzip verbunden“, auf dem die Union beruhe.