FAZ 28.01.2026
11:41 Uhr

Urteil Gefallen: Kommunalwahlreform in Hessen ist verfassungswidrig


Im Streit um das neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen im März hat die hessische Landesregierung eine Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat die Wahlrechtsreform für nicht rechtens erklärt.

Urteil Gefallen: Kommunalwahlreform in Hessen ist verfassungswidrig

Im juristischen Streit um das neue Auszählverfahren für die hessischen Kommunalwahlen hat die Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Das höchste hessische Gericht kippte die Kommunalwahlreform von Schwarz-Rot. Der Grundsatz der „Gleichheit der Wahl“ sei verletzt. In der Reform ging es um das neue Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen am 15. März für die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden im Land. Die Richter gaben der Klage der FDP-Opposition im Landtag recht, die kleinere Parteien und Gruppierungen im Nachteil sah. Die schwarz-rote Landesregierung wollte mit ihrer Wahlrechtsreform die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente neuartig berechnen lassen.  Die schwarz-rote Landesregierung wollte nach eigenen Angaben einer wachsenden Zersplitterung vorbeugen und Einpersonenfraktionen verhindern. Laut Experten werden größere Parteien aber damit etwas begünstigt. Die FDP führt an, dass CDU und SPD bei den früheren Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate erhalten hätten, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden. In der mündlichen Verhandlung des Staatsgerichtshofs im Dezember 2025 mit zwei Mathematikprofessoren als Sachverständigen war deutlich geworden, dass sich bei allen Auszählungsverfahren bei der Umrechnung von Stimmen auf Mandate Bruchteilergebnisse ergeben. Daher kann zwangsläufig keine Methode perfekt sein.