Laut einem am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteil kann Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé Auskunft über und Einblick in die Handakten der Abschlussprüfer des im Jahr 2020 kollabierten Dax-Konzerns verlangen. Die höchsten Bundesrichter halten die Ansprüche des Insolvenzverwalters, der mit den Informationen mögliche Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsprüfung EY untermauern will, weitgehend für begründet. Während ein Sprecher von Jaffé das Urteil als erfreulich bezeichnet, äußert sich EY kritisch. Das Urteil stehe diametral zur bisherigen Rechtspraxis und dem Verständnis des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer. EY werde die Entscheidung genau analysieren und eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Auswirkungen auf andere Verfahren erwarte EY aber nicht – auch nicht auf die Schadenersatzklage des Insolvenzverwalters. Wie lang müssen Wirtschaftsprüfer Akten aufbewahren? Mit seinen Schadenersatzforderungen könnte Jaffé mehr Geld in die Insolvenzmasse von Wirecard bringen. Mit einer sogenannten Stufenklage verlangte der Wirecard-Insolvenzverwalter von der Wirtschaftsprüfung EY eine eidesstattliche Auskunft über die Akten und deren Herausgabe. Auch wollte der Insolvenzverwalter gerichtlich verhindern, dass EY die Akten vernichtet. Wirtschaftsprüfer müssen für jeden Prüfungsauftrag Handakten anlegen und diese grundsätzlich mindestens zehn Jahre nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Der Rechtsstreit unter dem BGH-Aktenzeichen III ZR 438/23 drehte sich um die EY-Handakten über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG sowie der Tochtergesellschaft Wirecard Technologies für die Geschäftsjahre 2014 bis 2019. Zudem ging es um Handakten über eine ebenfalls von EY durchgeführte forensische Sonderuntersuchung unter dem Namen Projekt Ring. Untersucht wurde der Kauf der indischen Hermes-Gruppe im Jahr 2015, für die Wirecard 320 Millionen Euro an einen Fonds aus Mauritius bezahlte. Es war die seinerzeit größte Firmenübernahme in der Geschichte Zahlungsdienstleisters. Die Sonderuntersuchung wurde auf Betreiben des Wirecard-Vorstands im Jahr 2018 abgebrochen, obwohl Wirecard sie selbst in Auftrag gegeben hatte. Laut BGH-Urteil kann Jaffé nun Auskunft über und Einsicht in die Handakten der Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 der Konzernmutter Wirecard AG sowie der Tochtergesellschaft Wirecard Technologies verlangen. Zudem kann er konkrete Prüfungsfragen zum Konzernabschluss der Wirecard AG im Jahr 2016 sowie zur Sonderprüfung von Projekt Ring einsehen. Für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 kann Jaffé allerdings keine Informationen und Einblicke mehr verlangen, denn die Ansprüche sind nach Auffassung des BGH verjährt. Zudem sehen die Richter keine Gefahr, dass EY die Akten vernichtet. Die Rechte auf Auskunft und Einblick in die Wirecard-Akten von EY erstrecken sich laut BGH-Urteil auch auf Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke und Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen. Solche vertraulichen und persönlichen Inhalte könnten zwar von Auskünften und Einblicken ausgenommen werden. Doch habe EY laut BGH in den Vorinstanzen dazu trotz entsprechender Darlegungspflicht und Gelegenheit nichts vorgetragen.
