Ein Mann pflegt viele Jahre lang seine demente Ehefrau, an einem Morgen erwürgt er sie – nun hat das Frankfurter Landgericht den 83 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. „Es war Überforderung und kein böser Wille“, sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. Bei der Tat habe es sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt. Das Paar war mehr als 40 Jahre lang verheiratet gewesen, laut der Aussage von Nachbarn und Familienangehörigen war die Beziehung harmonisch. Zudem habe sich der Mann in der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt allein aufopfernd um die stark demente Frau gekümmert. „Eine kräftezehrende Angelegenheit“, sagte die Vorsitzende zu dem Mann: „Sie mussten 24 Stunden am Tag aufpassen, dass nichts passiert.“ Der Mann konnte laut den Feststellungen des Gerichts nicht richtig schlafen und musste jede Nacht seine Frau mehrfach zur Toilette bringen. Immer aufwendiger sei die Pflege geworden, während seine Kräfte geschwunden seien. Am Morgen des 28. September 2022 musste die 86 Jahre alte Frau zur Toilette, der an einem fiebrigen Infekt erkrankte Mann begleitete sie. Im Gericht erzählte der gebürtige Frankfurter, wie sie ihn mit fratzenhaft verzerrtem Gesicht mit den Worten „Lass das“ plötzlich angefahren und ihm die Fingernägel in den Unterarm gerammt habe. „Das war nicht mehr mein Schatz“, sagte der Angeklagte. An die folgenden Minuten könne er sich nicht mehr erinnern. Laut den Feststellungen eines Rechtsmediziners hatte er die Frau mindestens drei Minuten lang gewürgt, bis sie tot war. Der Mann rief eine Familienangehörige und dann die Polizei an. Von der Untersuchungshaft wurde er wegen seines hohen Alters verschont. Der Mann habe im Affekt gehandelt und sei daher vermindert schuldfähig gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Rechtlich gesehen handle es sich um einen minder schweren Fall. Als Bewährungsauflage muss er 2500 Euro an eine Stiftung zahlen, die Pfleger von demenzkranken Menschen unterstützt. Das Urteil ist rechtskräftig.
