FAZ 14.01.2026
11:52 Uhr

Unschuldig im Gefängnis: Manfred Genditzki erhält Entschädigung in Millionenhöhe


Er saß mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Jetzt hat er sich mit dem Freistaat Bayern auf eine hohe Entschädigungssumme geeinigt.

Unschuldig im Gefängnis: Manfred Genditzki erhält Entschädigung in Millionenhöhe

Manfred Genditzki erhält vom Freistaat Bayern 1,31 Millionen Euro als Entschädigung. Das hat das Bayerische Justizministerium am Mittwoch mitgeteilt. Die Summe ist demnach das Ergebnis eines Gesamtvergleichs „über alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und aus dem Wiederaufnahmeverfahren“. Mit dieser Einigung wurden auch die beiden bisher am Landgericht München anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Entschädigung „teilweise zu versteuern ist“ und dass „Herr Genditzki auch Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat“. Der 55 Jahre alte Manfred Genditzki wurde im Mai 2010 in einem Indizienprozess wegen Mordes an einer 87 Jahre alten Frau aus Rottach-Egern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll die Frau, für die er als Hausmeister oft Erledigungen wie Einkaufen übernahm, 2008 getötet haben. Das Urteil wurde wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, doch auch das zweite Verfahren endete im Januar 2012 mit einem Urteil wegen Mordes. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Genditzki die Frau in der Badewanne getötet hatte. Auf der Grundlage neuer Gutachten kam es jedoch im April 2023 zu einem Wiederaufnahmeverfahren: Das Landgericht München I sprach Genditzki schließlich am 7. Juli 2023 wegen „erwiesener Unschuld“ frei – der Tod der Frau sei wahrscheinlich auf einen Unfall zurückzuführen. „Eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen“ Manfred Genditzki hat mehr als 13 Jahre im Gefängnis verbracht. Zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, sei „eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen“, so das Ministerium in seiner Mitteilung. Für Richter bedeute Rechtsprechung „eine enorme persönliche Verantwortung“. Umso mehr gelte dies, wenn „eine Entscheidung auf Indizien beruht, die im Rahmen einer komplexen richterlichen Bewertung zu würdigen sind“. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben Konsequenzen aus dem Fall gezogen: So wurde die Zuständigkeit für Wiederaufnahmefälle bei den Staatsanwaltschaften in Bayern gebündelt. Jede Staatsanwaltschaft hat seit dem 1. Juni 2024 ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen eingerichtet. Auf diese Weise solle „mehr Erfahrung und Expertise angesammelt werden“, wenn an einer Stelle eine höhere Zahl von Wiederaufnahmeverfahren bearbeitet werden. Generell soll zudem in den Dienstgesprächen mit Gerichten und Staatsanwaltschaften ein besonderes Augenmerk auf die Themen Sachverständigenauswahl und Wiederaufnahmerecht gelegt werden. Zudem wurde der Aspekt „Wiederaufnahmeverfahren“ als eigene Veranstaltung im Fortbildungsprogramm der bayerischen Justiz integriert.