Die Deutschen müssen sich entscheiden: Entweder die AfD ist eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“, wie der Verfassungsschutz meint, dann muss man sie auch so behandeln. Oder nicht, dann wird die AfD zu Unrecht gebrandmarkt. Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Stephan Brandner hätte dann recht, es „einer Demokratie unwürdig“ zu finden, wenn in ihr „Einlade- und Kontaktverbote“ existieren. Die Demokratie lebt vom Widerspruch. Nur weil eine Meinung rechts ist, ist sie nicht falsch oder verboten. Man darf in einer Demokratie auch radikal sein oder mal etwas Unbedachtes sagen. Ist die AfD aber extremistisch, dann ist die Lage eine andere. Dann riskiert sie den Fortbestand unserer liberalen Grundordnung und will sie durch ein autoritäres, antiliberales und xenophobes Regime ersetzen. Eine wehrhafte Demokratie behandelt solche Extremisten nicht wie Leute, die zufällig eine andere Meinung vertreten, sondern wie die Systemgegner, die sie sind. Wer gewählt wird, ist nicht automatisch Demokrat. Eine Partei von radikalen Salafisten könnte 30 Prozent der Stimmen holen und würde trotzdem verboten werden, bevor ihre Vertreter ein Kalifat errichten können. Was für Salafisten gilt, gilt für alle Systemgegner. Die Frage ist nur, wer wirklich einer ist. Diese Woche gab es einen großen Streit über den Verband der Familienunternehmer. Die Frage war, ob es legitim ist, wenn der Verband AfD-Vertreter zum Gespräch einlädt. Diese Debatte gibt es nur, weil die deutsche Öffentlichkeit unentschlossen ist. Sie ist nicht sicher, was an der AfD so schlimm ist. Sie zweifelt. Sie sucht einen Ausweg aus dem Konflikt, der auf sie zurollt, wenn immer mehr Menschen AfD wählen und eine große Konfrontation droht, die das Land spaltet. Das ist eine beängstigende Aussicht. Da ist es erleichternd, wenn jemand sagt, man könne die Sache anders regeln. Durch einen gepflegten Meinungsaustausch unter Demokraten zum Beispiel. Das ist verführerisch, weil es weniger Härten mit sich bringt. Das Problem bei der AfD ist die Häufung radikaler Äußerungen Begünstigt wird diese beschwichtigende Haltung durch die Art, wie der Verfassungsschutz argumentiert. Mit Tausenden Zitaten, die einzeln wenig aussagen, aber in der Masse etwas ergeben. Deshalb können AfD-Politiker solche Einzelzitate herauspicken und fragen, ob man nun schon Verfassungsfeind sei, wenn man sage: „Gewaltexplosion durch Nordafrikaner? Da helfen Grenzkontrollen!“ Antwort: Natürlich nicht. Das Problem entsteht in der Ballung. Wer jahrelang und systematisch Menschen einer bestimmten Gruppe schlechtmacht, sie Kriminelle, Schmarotzer, Gesindel, Betrüger, Vergewaltiger schimpft und immerzu sagt, sie seien, auch wenn sie Deutsche sind, eigentlich keine „richtigen“ Deutschen, dann greift dieser Jemand die Menschenwürde an. Und das ist verfassungsfeindlich. Gleiches gilt für die Demokratie. Wer jahrelang die Vertreter aller anderen Parteien als Volksverräter hinstellt und unberechtigte Zweifel weckt an der Gültigkeit von Wahlen, der entwertet die Stimmen jener achtzig Prozent, die nicht AfD gewählt haben. Das geht nicht. Der Verfassungsschutz hat jahrelang geprüft, bevor er sicher war. Die AfD klagt dagegen. Spätestens wenn die Einstufung gerichtlich bestätigt ist, müssen alle, die Zweifel daran haben, ihrerseits Belege vorlegen. Tun sie das nicht, sollte man Extremisten wie Extremisten behandeln. Und dazu gehört, nicht so zu tun, als seien sie nur Menschen, die ein bisschen rechter denken als man selbst.
