Wer begrüßt es nicht, wenn die Herrschaft eines menschenverachtenden Mullah-Regimes endet? Wer hat etwas dagegen, dass ein blutrünstiger Diktator und Drogenboss hinter Gitter gebracht wird? Jeder, der etwas auf Recht und Moral hält, dürfte sich über das Ende von Unrecht und Gewalt freuen. Dass das Völkerrecht dafür blind sei, von Diktatoren ausgenutzt werde, also im Grunde überflüssig ist und jedenfalls jetzt dringend reformiert werden müsste, ist nun oft zu hören. Was auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint, zeigt freilich im Grunde Unkenntnis über das Wesen des internationalen Rechts. Alte Konventionen in Vertragsform Das Völkerrecht ist das, was die Staaten (daraus) machen. Zum Teil sind das sehr alte Konventionen, die im Lauf der Zeit in Vertragsform gegossen wurden und die weder Putin noch Xi noch Trump infrage stellen – wie das Recht der diplomatischen Beziehungen. Es liegt eben im ureigenen Interesse aller Staaten, dass Botschafter zwar einbestellt werden können und auch Personal ausgewiesen werden kann – dass aber ein gewisser Schutz für Gesandte im weiteren Sinne vorhanden sein muss, um im Gespräch zu bleiben. Immer schon sind Regeln massiv verletzt worden, auch solche, die als zwingend angesehen werden, etwa das Gewaltverbot oder das Folterverbot. Doch Verstöße, die auch in Staaten mit einem funktionierenden Sanktionensystem zuhauf vorkommen, bedeuten nicht, dass jene Normen nicht existierten. Das bestätigen bisweilen sogar selbstherrliche Gewaltherrscher, wenn sie sich, wie etwa auch Putin, auf das Selbstverteidigungsrecht oder den Schutz eigener Staatsangehöriger im Ausland berufen. Zweifellos steht das UN-System mehr denn je infrage. Mit Blick auf die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs stellte es immer eine Art von Versteinerung der damaligen Lage und auch ein Zwei-Klassen-Recht dar: Die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich haben ein Vetorecht – und der Sicherheitsrat trägt nach der Charta die Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Das klingt tatsächlich wie Hohn: Unterdrückerregime und Eroberer als Hüter der Menschenrechte und des zwischenstaatlichen Gewaltverbots? Andererseits: So wie das Völkerrecht im Allgemeinen letztlich das spiegelt, was die Staaten wollen, so zeigt auch der Zustand der UN eben die Lage der „Vereinten Nationen“. Immerhin: Man trifft sich noch in diesem Rahmen, spricht und stimmt ab, sei es in der Generalversammlung, sei es im Sicherheitsrat oder den zahlreichen Unterorganisationen. Auch das ist nicht zu unterschätzen. Hier kommt zum Ausdruck, was schon lange vor der Gründung der UN galt: Manche Probleme können und wollen auch sehr mächtige Staaten nicht allein lösen. Aber es muss doch wohl einen Unterschied machen, so ein immer wieder erhobener Einwand, ob ein Staat demokratisch ist und sich an das Recht hält oder nicht. Ohne Zweifel. Zahlreiche Verträge sowie die Praxis der Staaten bekunden auch hier einen Wandel. Die Ansicht etwa, dass schlimme Menschenrechtsverletzungen, Völkermord gar, keine innere Angelegenheit mehr sind, denen die internationale Gemeinschaft tatenlos zusehen muss, ist nicht mehr wegzudenken. Maduro keine Träne nachweinen Das heißt aber noch nicht, dass jeder Staat sich selbst zum militärischen Eingreifen ermächtigen könnte. Schon die Vorstellungen darüber, was genau eine Demokratie, einen Rechtsstaat ausmacht, gehen auch in der westlichen Hemisphäre auseinander. Das Recht des (vermeintlich) Stärkeren, der Anspruch, den eigenen territorialen Hinterhof zu beherrschen – dieses Denken ist natürlich nie verschwunden. Doch muss jeder Staat wissen, was das heißt, auch was es heißt, das zu billigen. Es geht nicht darum, Gewaltherrschern wie Maduro eine Träne nachzuweinen oder eine strategisch plausible Eindämmung Russlands und Chinas zu bekämpfen. Es geht um die Gefahr, dass ein einzelner Staat oder gar ein Einzelner bestimmt, wer angegriffen und einverleibt werden darf. Bemerkenswerterweise sind es gerade hochrangige amerikanische Soldaten, und nicht nur ehemalige, die rechtliche (!) Zweifel an einer Annexion Grönlands angemeldet haben. Sie wissen, dass eine solche gewaltsame Aneignung (deren Androhung schon völkerrechtswidrig ist) des Territoriums eines treuen, tapferen, demokratischen, friedliebenden Verbündeten ein Bruch mit den zivilisatorischen Grundlagen der Nachkriegsordnung darstellt. Der betrifft nicht nur die über die Jahrzehnte überaus erfolgreiche NATO, sondern auch die auf einzigartige Weise verflochtene Europäische Union. Wenn man der Drohung Trumps gegen die Staaten der Alten Welt etwas Gutes abgewinnen will, dann das: Sie müssen autark und stark und einig sein – gegen eine Herrschaft des Unrechts.
