Für den Bau des Riederwaldtunnels im Osten von Frankfurt können die letzten verbliebenen Bäume gerodet werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Arbeiten und die dafür erteilte Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz verworfen. Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar. Mit ihrem Eilantrag wandte sich die Bürgerinitiative gegen den Vollzug des Planänderungsbeschlusses für den Neubau der A66. Mit dem Vorhaben soll die Lücke zwischen dem Autobahnende am Hessen-Center und der Frankfurter Ostumgehung A661 unter anderem durch den 1,1 Kilometer langen Riederwaldtunnel geschlossen werden. Hierfür ist Anfang 2023 ein Waldabschnitt im Fechenheimer Wald, durch den die Trasse der A66 zur späteren Tunnelanbindung verlaufen soll, gerodet worden. Eine etwa einen halben Hektar große Fläche blieb stehen, auf der danach ein Vorkommen des geschützten Heldbockkäfers nachgewiesen wurde. Für deren Fällung erteilte das hessische Wirtschaftsministerium im Oktober eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Diese hält die Bürgerinitiative für rechtswidrig, weil bei der Fällung der vorhandenen Brutbäume eine Anzahl von Käfern getötet würde. Der 10. Senat hat hingegen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Ausnahme und damit der Rodung, wie das Gericht in Kassel ausführt. Käfer und Larven sollten möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden, indem gefällte Brutbäume unter Beisein einer Umweltbaubegleitung auf eine andere Fläche im Baufeld gebracht würden. Die artenschutzrechtliche Ausnahme sei auch gerechtfertigt, weil das Bauvorhaben als Lückenschluss im öffentlichen Interesse liege. Wann die Bäume gefällt werden, konnte ein Sprecher der Autobahn GmbH noch nicht sagen. Zunächst werde der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs geprüft, dann entscheide man über das weitere Vorgehen.
