Wie schlecht es Kay Schierwagen nach dem Tod seiner Tochter Emily noch immer geht, wird am Mittwoch bei der Befragung durch die Richterin nach wenigen Augenblicken deutlich. Schierwagen ist weiter in psychologischer Behandlung. Seinen Beruf als Kraftfahrer könne er derzeit nicht ausüben, er sei seit einem Jahr krankgeschrieben, trägt Schierwagen stockend vor. „Ich habe meine Touren nicht mehr geschafft, hatte Beinahe-Unfälle, habe viel geweint, weil man ja viel allein unterwegs ist.“ Beinahe sieben Jahre nach dem Tod der 13 Jahre alten Emily durch Überzuckerung auf einer Schulfahrt nach London hat Schierwagen das Land Nordrhein-Westfalen auf Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro verklagt. Das Geld wolle er nicht für sich, sondern für eine von ihm gegründete Stiftung, die Kindern helfen soll, die an Diabetes erkrankt sind. „Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen wird“, sagt Schierwagen. Er ringt mit den Tränen. Für sich selbst hoffe er durch dieses Verfahren auf einen Schlusspunkt. Lehrerinnen zu Geldstrafe verurteilt Der Fall Emily beschäftigt die nordrhein-westfälische Justiz schon seit Jahren. Dass es überhaupt zu einem Strafprozess kam, lag an Schierwagens Hartnäckigkeit. Als die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die Ermittlungen einstellte, gelang es Emilys Vater, die Wiederaufnahme zu erwirken. Als dann im Februar 2023 das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung der Hauptverhandlung ablehnte, legte er Beschwerde ein – und hatte wieder Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ die Anklage zu. Vor zwei Jahren verurteilte das Landgericht dann zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 23.400 und 7200 Euro. Nach Überzeugung der Kammer hatten sich die beiden Begleiterinnen der jahrgangsübergreifenden Fahrt einer Mönchengladbacher Schule vorab nicht ausreichend über den Gesundheitszustand der Schüler informiert. Im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht hätten sie jedoch vor der Reise alle teilnehmenden Schüler auf Vorerkrankungen befragen müssen. Da das unterblieb und sie selbst Emily nicht aus dem Unterricht kannten, wussten die Lehrerinnen nicht, dass das Mädchen zu diesem Zeitpunkt schon seit mehreren Jahren Typ-1-Diabetikerin war und regelmäßig Insulin spritzen musste. Auf der Schulfahrt kümmerten sich die beiden Lehrerinnen dann zudem nicht ausreichend um das Mädchen, obwohl sich dessen gesundheitlicher Zustand rasch verschlechterte – worauf sie von Emilys Mitschülern aufmerksam gemacht wurden. „Der erste Gedanke, wenn ich morgens aufstehe, ist Emily“ In der Schmerzensgeldfrage strebte Schierwagen eine außergerichtliche Einigung mit dem Land NRW an. Dazu kam es nicht, weil das Land rundheraus alle Ansprüche bestritt und auch in Zweifel zog, dass Schierwagen durch den Tod seiner Tochter erkrankt sei. Am Mittwoch macht die Richterin nach kurzer Verhandlung deutlich, dass das Land NRW damit keinen Erfolg haben dürfte. Der Anspruch von Schierwagen sei grundsätzlich berechtigt. Doch bei der Summe werde es einen erheblichen Abschlag geben müssen. Im deutschen Rechtssystem falle Schmerzensgeld relativ gering aus. „Es geht nicht darum, was ist das Leben eines Kindes wert“, stellt die Richterin klar. Bestätige ein Gutachter das von Schierwagen Vorgebrachte umfänglich, seien maximal 50.000 Euro angemessen, sagt die Richterin und schlägt den Parteien vor, sich im Rahmen eines Vergleichs auf 25.000 Euro zu einigen. Der Anwalt des Lands NRW signalisiert Zustimmung. Schierwagen lehnt ab. Nach der Verhandlung sagt er: „Die Summe ist für mich völlig indiskutabel.“ Er mache weiter, auch wenn alles wieder aufgerissen werde. „Der erste Gedanke, wenn ich morgens aufstehe, ist Emily. Wenn ich ins Bett gehe, ist der letzte Gedanke Emily.“ Mit der Stiftung habe er seiner Tochter ein kleines Denkmal gesetzt. Mehrere Projekte trügen schon ihren Namen. „Das macht mich sehr stolz.“
