FAZ 08.01.2026
13:50 Uhr

Tipps und Regeln: Darauf sollten Sie bei Glatteis achten


Wer bei starkem Schneefall und Glätte aus dem Haus muss, sollte zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto möglichst vorsichtig sein. Ein paar Tipps und Regeln helfen, mit dem Glatteis zurechtzukommen.

Tipps und Regeln: Darauf sollten Sie bei Glatteis achten

In Deutschland bleibt es kalt – und es wird glatt. Wegen des erwarteten starken Schneefalls stellen Schulen in vielen Regionen auf Distanzunterricht um, Klausurtagungen werden abgesagt, und in Hamburg rät der ADAC, das Auto möglichst stehenzulassen. Doch was, wenn man das Haus trotz Glatteis verlassen muss? Und welche Regeln gelten für den Winterdienst vor der eigenen Haustür? Die wichtigsten Tipps bei Glatteis: Zu Fuß: Auf rutschigen Wegen lieber watscheln Wer zu Fuß auf glatten Wegen unterwegs ist, fragt sich am besten: Wie würde ein Pinguin jetzt laufen? Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Typisch für den Pinguingang ist, dass der Körperschwerpunkt über dem vorderen – also dem auftretenden – Bein ausgerichtet ist. Der Fuß zeigt dabei leicht nach außen. Langsam und mit kleinen Schritten auf ganzer Sohle schiebt man sich so über den glatten Untergrund. Das Watscheln wie ein Pinguin bringt bei Glätte gleich zwei Vorteile. Erstens verschafft die leicht nach vorn gerichtete Körperhaltung mehr Stabilität. Zweitens verhindert der Pinguingang Schlimmeres, sollte man doch stürzen. Dann fällt man nämlich nach vorn – und nicht nach hinten auf den Kopf. Stürze auf den Hinterkopf sind insbesondere für Menschen gefährlich, die Blutverdünner einnehmen: Dann drohen nämlich Hirnblutungen. Ein weiterer Tipp der DGOU bei Glätte lautet, Halt zu suchen – mit einer Person eingehakt zu gehen oder sich an Hauswänden oder einem Geländer entlangzutasten. Die Orthopäden und Unfallchirurgen raten außerdem dazu, im Winter nur Schuhe mit Profil zu tragen oder auch mithilfe von Spikes normales Schuhwerk wintertauglich zu machen. Eis-Pickel seien an Krücken und Gehstöcke leicht montierbar, gangunsichere ältere Personen sollten jedoch keine unnötigen Gefahren eingehen und bei Glätte möglichst zu Hause bleiben. Das Fahrrad stehen lassen oder die Fahrweise anpassen Das Fahrrad sollte im Winter keine Saison haben, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. „Da das Rad keine Winterreifen besitzt, rutschen die Räder beim Bremsen auf Schnee und bei Glätte schnell zur Seite weg – eine hohe Unfallgefahr.“ Tipps für das Fahren auf nassen oder mit glitschigen Blättern übersäten Wegen gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Er rät, den Reifendruck für eine größere Auflagefläche etwas zu reduzieren, ohne dabei den minimalen Reifendruck zu unterschreiten. Die Angaben stünden auf der Seitenflanke des Reifens. Bei besonders schweren Bedingungen solle man den Sattel etwas nach unten stellen. So erreiche man mit den Füßen leichter den Boden. Den Sattel etwas nach unten zu stellen, sei jedoch nur für kurze Zeit eine Option, da eine falsche Sitzhöhe auf Dauer den Knien schaden könne. Bei Glätte empfiehlt der Verband zudem, große Abstände zu halten und in Kurven nicht zu treten oder zu bremsen. Lasse sich das Bremsen nicht vermeiden, solle man früh und maßvoll bremsen. Dabei sei die Hinterradbremse sicherer, denn ein blockiertes Hinterrad sei leichter zu beherrschen. Blockiere das Vorderrad, könne es zum Sturz kommen. Steht das Fahrrad über Nacht draußen, muss die Bremse vor Antritt der Fahrt angezogen und geprüft werden. Feuchtigkeit könne nämlich in den Außenhüllen gefrieren und die Bremse blockieren, warnt der ADFC. Tipps für das Autofahren bei Glatteis Drehen schon beim Anfahren die Reifen durch, gilt es, besonders langsam und vorsichtig zu fahren. Um das Auto überhaupt ins Rollen zu bringen, sollte man nur sanft Gas geben. Bei Wagen mit Schaltung kann es zudem eine Option sein, im zweiten Gang anzufahren. Gerät das Auto beim Fahren ins Schlingern, sollte man das Lenkrad nicht ruckartig bewegen, sondern nur sanft gegenlenken. Eine kurze, kräftige Vollbremsung kann laut dem ADAC helfen, das Auto wieder in die Spur zu bringen. Bei Autos mit ABS blockieren die Räder dabei nicht, sodass das Gefährt lenkbar bleibt. Stehen lassen sollte man das Auto, wenn vor Blitzeis gewarnt wird. Diese Regeln gelten für das Schippen von Schnee Beim ersten Schritt aus der Haustür heraus ausgerutscht? Dann ist jemand seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Denn: Eigentümer und zum Teil auch Mieter sind dafür verantwortlich, vor der Tür Schnee zu schippen und bei Glätte zu streuen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin. Grundsätzlich seien Grundstücks- oder Immobilienbesitzer oder alternativ die Eigentümergemeinschaft für die Arbeiten zuständig. Diese könnten Streuen und Schippen aber auch den Mietern übertragen. Ein Blick in den Mietvertrag hilft hier. Denn wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und macht sich haftbar. Was gilt genau? Schnee geschippt und gestreut werden muss laut IVD in der Regel werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Streusalz ist in vielen Kommunen mittlerweile verboten, weil es für Tiere, Pflanzen, Gewässer, aber auch Fahrzeuge und sogar Bauwerke schädlich sein kann, heißt es etwa vom Umweltbundesamt (UBA). Auch hier drohen gegebenenfalls Bußgelder. Besser geeignet: Split, Granulat oder Sand. Beim Kauf zeige der „Blaue Engel für salzfreie Streumittel“ an, welches geeignet ist. Auch Eiszapfen und Schneeüberhänge auf Dächern sollten nicht vergessen werden.