Neun weitere Todesfälle in Thüringen sind als rechtsextreme Gewalttaten einzustufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die vom Thüringer Innenministerium in dieser Woche dem Landtag übergeben wurde. Die Untersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die 192 Seiten umfasst und der F.A.Z. vorliegt, bewertet zwölf strittige Fälle von Todesopfern zwischen 1990 und 2020 in Thüringen. Von ihnen ist bislang nur der Fall des 1993 in Arnstadt getöteten Familienvaters Karl Sidon als rechtsextreme Gewalttat anerkannt. Die Studie kommt nach der Auswertung staatsanwaltlicher Ermittlungsakten zu dem Schluss, dass weitere neun Todesfälle als Folge rechtsextremer Gewalt zu bewerten sind. Die Polizei war zu anderen Schlüssen gekommen Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte die Untersuchung schon 2018 in Auftrag gegeben. Während Opferberatungsstellen die Todesfälle als rechtsextreme Gewalttaten einstuften, war die Polizei zu anderen Schlüssen gekommen. Der älteste Fall befasst sich mit dem Tod eines Homosexuellen im Juni 1990, kurz vor der Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR. Die Untersuchung empfiehlt, fünf Todesfälle, die zwischen 2001 und 2020 geschahen, in den bundesweiten Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) aufzunehmen. Für die vier Fälle zwischen 1990 und 1998, als es das Meldesystem noch nicht gab, solle das Thüringer Innenministerium in geeigneter Weise feststellen, dass sie „als Opfer extrem rechtsmotivierter Gewalt starben“. Die Wissenschaftler empfehlen, für die Meldung solcher Fälle zukünftig „einen objektiven Tatbegriff anzustreben, also den Charakter der Tat aus den Tatumständen und der Opferauswahl zu schließen, statt eine erklärte Überzeugung des Täters vorauszusetzen“. Es empfiehlt dem Erfurter Innenministerium, den Abschlussbericht auf einer Pressekonferenz vorzustellen. Das Ministerium hatte am Donnerstag die Übergabe des Berichts an den Landtag mitgeteilt, ohne auf den Inhalt einzugehen. Das habe damit zu tun, dass die Thüringer Polizei mit den Ergebnissen nicht einverstanden sei, war zu hören. Die Linken-Politikerin Katharina König-Preuss sagte, nun müssten die Opfer so schnell wie möglich staatlich anerkannt werden. Das schaffe „ein Stück symbolischer Gerechtigkeit“ und ermögliche es den Hinterbliebenen, Härteleistungen beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Das Gutachten zeige, „dass staatliche Stellen nicht immer die geeigneten sind, um rechte Gewalt als solche zu erkennen und entsprechend einzuordnen“.
