FAZ 29.01.2026
10:47 Uhr

Südafrika: Neuer Streit um Mandelas Erbe


Ein südafrikanisches Gericht erlaubt die Auktion persönlicher Gegenstände von Nelson Mandela. Doch innerhalb der Familie des früheren Staatsmanns regt sich Protest.

Südafrika: Neuer Streit um Mandelas Erbe

Wem gehört das Erbe Nelson Mandelas? In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der südafrikanischen Denkmalschutzbehörde, der South African Heritage Resources Agency (SAHRA), und Teilen der Familie des früheren Staatspräsidenten hat das Oberste Berufungsgericht des Landes nun eine Entscheidung zugunsten der Familie gefällt. Damit könnte der Weg geebnet sein für die Versteigerung und den Export von siebzig persönlichen Gegenständen des 2013 verstorbenen Nationalhelden. Dazu gehören eine von ihm signierte Verfassung aus dem Jahr 1996, eine Sonnenbrille, eines der berühmten „Madiba“-Hemden, signierte Bücher, Briefe und Gastgeschenke ausländischer Staats- und Regierungschefs. Mehr als eine Million für den Schlüssel seiner Gefängniszelle? Auf Wunsch der ältesten Tochter, Makaziwe Mandela, sollten die Erinnerungsstücke im Januar 2022 von dem Auktionshaus Guernsey in New York versteigert werden, doch die südafrikanische Behörde erwirkte einen vorübergehenden Stopp und zog vor Gericht. Angeblich hatte sie erst von den Plänen erfahren, als britische Medien berichteten, ein Schlüssel für Mandelas Zelle auf der Gefängniszelle Robben Island könne ein Gebot von mehr als einer Million Pfund (1,15 Millionen Euro) erzielen. Ein ehemaliger Gefängniswärter, der den beschädigten Schlüssel einst an sich genommen hatte, wollte ihn ebenfalls versteigern. Mandela verbrachte achtzehn der 27 Jahre seiner Gefangenschaft auf der Insel. Die Behörde argumentierte, die Objekte seien Kulturgüter im Sinne des südafrikanischen Denkmalschutzgesetzes. Der Verkauf müsse daher amtlich genehmigt werden. Südafrikas Kulturminister setzte damals hinzu, die Regierung wolle das Vermächtnis von Mandela bewahren und dafür sorgen, dass sein Lebenswerk im Land bleibe. Makaziwe Mandela, die einzige Tochter aus Mandelas erster Ehe mit Evelyn Mase, wiederum sagte gegenüber der „New York Times“, sie wolle, „dass die Menschen in der Welt ein Stück von Nelson Mandela haben und dass er sie, besonders in der aktuellen Situation, an Mitgefühl, Freundlichkeit und Vergebung erinnert“. Den erwarteten Erlös von mehreren Millionen Dollar wollte sie für den Bau eines Mandela-Gedenkgartens in der Nähe seines Grabes in seinem Geburtsort Qunu verwenden. Der Streit warf nicht nur allgemeine juristische Fragen über den Schutz der privaten Eigentumsrechte im Falle von Gegenständen mit historischer Bedeutung auf. Er erinnerte auch an die Klagen mehrerer Kinder Mandelas zu seinen Lebzeiten, ihr berühmter Vater sei nach der Freilassung aus dem Gefängnis mehr ein „Vater der Nation“ als ein Familienvater gewesen. „Spekulative“ Argumente Das Oberste Berufungsgericht wies den Antrag der Behörde jetzt zurück, Einspruch gegen die Entscheidung der vorigen Instanz einzulegen. Die Berufungsrichter erklärten, die Behörde habe nicht ausreichend begründet, weshalb die Gegenstände nur mit ihrer Zustimmung versteigert und exportiert werden dürften. Ihre Argumente seien weitgehend „spekulativ“ und erfüllten nicht die Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren. Staatliche Institutionen müssten sich auf „konkrete Rechtsgrundlagen“ beziehen, wenn sie den Verkauf von Gegenständen im Privatbesitz einschränken wollten. Unklar ist, ob die Versteigerung nun stattfindet. Makaziwe Mandela befürwortete die Entscheidung und kritisierte die Behörde abermals scharf. Diese maße sich an, die „letzten Wünsche meines Vaters besser zu kennen als diejenigen, die in seinen letzten Stunden bei ihm waren – seine Familie“. Niemand sei mehr daran interessiert, dass Mandelas Vermächtnis so bewahrt werde, wie er es sich gewünscht habe, als diejenigen, die seinen Namen trügen. Kaum hatte das Gericht die Entscheidung bekannt gegeben, regte sich aber auch gleich Widerstand im weitverzweigten Mandela-Clan, der mit innerfamiliärem Gezanke ohnehin regelmäßig die Klatschspalten der Medien füllt. Auch über die Versteigerung der privaten Gegenstände sind sich nicht alle einig. Mandla Mandela, einer der Enkel, sagte, seine Tante habe sich nicht an afrikanische Traditionen gehalten. Die Besitztümer einer verstorbenen Person müssten an alle Familienmitglieder verteilt werden. Ein anderer Enkel hatte die Versteigerung schon vor fünf Jahren als „Schande“ bezeichnet und Makaziwe Mandela vorgeworfen, einige Gegenstände illegal aus Mandelas Haus entfernt zu haben. Eine Entscheidung, was mit den für die Versteigerung vorgesehenen Gegenständen geschehen soll, ist wohl noch nicht gefallen.