FAZ 02.02.2026
08:34 Uhr

Studie Der Böll-Stiftung: Geflüchtete brauchen einheitliche Regeln zur Schulpflicht


Mancherorts müssen geflüchtete Kinder monatelang auf die Beschulung warten. Die Zeit könnte zum Deutschlernen genutzt werden, empfiehlt eine Studie.

Studie Der Böll-Stiftung: Geflüchtete brauchen einheitliche Regeln zur Schulpflicht

Wann geflüchtete Kinder eine Schule besuchen können, ist in den 16 Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Klar ist indessen, dass geflüchtete Kinder in allen Leistungsvergleichen am schwächsten abschneiden. Häufig ist es nicht gelungen, den Kindern unmittelbar nach ihrer Ankunft zu sicheren sprachlichen Grundlagen zu verhelfen und sie damit bildungsfähig zu machen. Die derzeit geltenden Verfahren und Strukturen seien von kurzfristigen Reaktionen auf Ausnahme- und Notsituationen geprägt, kritisiert ein Papier zu „Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ der Fokusgruppe Bildungspolitik der Heinrich-Böll-Stiftung, das der F.A.Z. exklusiv vorliegt. Die Autoren, Berlins ehemalige Schulsenatorin Sybille Volkholz, Hamburgs früherer Staatsrat Michael Voges, die frühere Oberschulrätin Hannelore Trageser und der frühere Referatsleiter im brandenburgischen Bildungsministerium Hans-Jürgen Kuhn fordern die Länder und Kommunen auf, sich auf dauerhafte Einwanderung einzustellen. Die unterschiedlichen Regelungen zum Schulzugang in den Ländern sollten aus ihrer Sicht im Sinne einer Schulpflicht ab Ankunft in Deutschland geändert werden. Geflüchtete kommen zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung oder ein Ankunftszentrum. Für Familien halten die Autoren einen länger als sechs Monate währenden Aufenthalt für unzumutbar, auch wenn er rechtlich erlaubt ist. So bald wie möglich am Fachunterricht teilnehmen Erst danach werden die Geflüchteten einer Kommune zugewiesen und in einer vorläufigen Gemeinschafts- oder Sammelunterkunft untergebracht, schließlich in einer Wohnung oder anderen individuellen provisorischen Unterbringungen. Obwohl der Aufenthalt in einer Sammelunterkunft zeitlich begrenzt sein sollte, zeigt sich vor allem in Großstädten, dass er aufgrund der Wohnungsnot sechs, zwölf Monate oder länger dauert. Der rechtliche Aufenthaltsstatus ändert sich nicht mit der Art der Unterbringung, sondern wird vom davon unabhängigen Prüfverfahren bestimmt, das über ein Aufenthaltsrecht oder eine Ausreisepflicht entscheidet. Die Autoren fordern Länder und Kommunen daher auf, die Beschulung nach den drei Phasen der Unterbringung und nicht nach dem Aufenthaltsstatus auszurichten. Alle geflüchteten Kinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Bildung haben, im Deutschen gefördert werden, so bald wie möglich am Fachunterricht teilnehmen, an Regelschulen angebunden, um Kontakt zu Gleichaltrigen zu gewähren, und im Blick auf Potentiale und Förderbedarf untersucht werden. Es müsse auch Informationsangebote (in den Herkunftssprachen) zum Bildungssystem, zu Abschlussmöglichkeiten und Perspektiven für Jugendliche und deren Eltern geben. In Baden-Württemberg gibt es sogenannte Korrespondenzschulen, die schon den Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung begleiten. „Ein strukturierter Tagesablauf ist für Kinder und Jugendliche von Anfang an zentral und hilft dabei, dass sie gut ankommen“, heißt es in den Empfehlungen. Recht auf Schulbesuch bis zum Alter von 25 Jahren Alle Schulformen, auch die Gymnasien, müssten zur Integration eingewanderter Kinder und Jugendlicher beitragen und für eine dauerhafte Sprachförderung sorgen sowie für Angebote in der Sprache des Herkunftslandes, wenn Familien sich die Option auf eine Rückkehr offenhalten. Besonderes Augenmerk richten die Autoren auf die Gruppe der 14 bis 18 Jahre alten Flüchtlinge, die über sehr unterschiedliche sprachliche, schulische und in seltenen Fällen auch berufliche Vorkenntnisse verfügen. Dazu zählen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Jugendwohnungen oder Heimen untergebracht werden. Sie sollten Willkommensklassen auch an berufsbildenden Schulen besuchen können, um betriebliche oder duale Angebote wahrnehmen zu können, und durch sozialpädagogische Fachleute und Mentoren unterstützt werden. In allen Bundesländern sollte es „ein Recht auf Schulbesuch über 18 Jahre hinaus bis zum Alter von 25 Jahren geben“, heißt es in dem Papier. Die Autoren wissen, dass die schulische Integration nicht zum Nulltarif zu haben ist, und fordern daher zusätzliche Ressourcen an Personal- und Sachmitteln für Schulen mit einem hohen Anteil eingewanderter Kinder. Außerdem solle es eine bundesweite Anerkennung der universitären Studiengänge „Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache“ (DaZ/DaF) als ordentliches Unterrichtsfach geben. Unabhängig von ihren Studienfächern sollten alle Lehrer ein Modul in DaZ/DaF belegen und sich entsprechend fortbilden. Die zuständigen Mitarbeiter der Regierungs- und Verwaltungsebenen müssten sich systematisch über alle geplanten Schulangebote in der Umgebung neuer Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte verständigen. Konkret schlägt die Böll-Stiftung dafür Koordinierungsstellen zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schulleitungen auf kommunaler oder Kreisebene vor, um rasch Schulplätze und Personal zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten auf kommunaler oder Kreisebene Anlaufstellen für Eltern und Kinder in Gestalt von Familienbildungszentren eingerichtet werden und Freizeitangebote, um den Kontakt zu Gleichaltrigen zu fördern und Eltern gezielt zu beraten. Bewährt hätten sich in Nordrhein-Westfalen die Kommunalen Integrationszentren, die das Land und die Kommunen gemeinsam tragen. Ehrenamtliches Engagement, zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Kultureinrichtungen könnten dabei eine wichtige Rolle spielen. Alle an der Integration beteiligten Institutionen und Ämter müssten dabei unterstützt werden. Die Bildungsministerkonferenz müsse den überregionalen Austausch sicherstellen, fordern die Autoren.