Die kritische Infrastruktur Deutschlands, zu der die Stromversorgung gehört, ist seit einiger Zeit vielen Attacken ausgesetzt – etwa durch Spionage und durch Sabotage, wie jetzt in Berlin, wo immer noch 30.000 Haushalte von der Stromversorgung abgeschnitten sind. Laut Sicherheitsbehörden wächst die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle stetig. Betreiber von kritischer Infrastruktur berichten, dass vor ihren Eingangstoren plötzlich Personen in offiziell aussehender Kleidung auftauchen und vorgeben, im Auftrag des Bundeslands oder des Landkreises Kontrollgänge vornehmen zu müssen. Besonders häufig kam es in den vergangenen Monaten zu Drohnenüberflügen. Die Urheberschaft vieler Taten vermuten die Sicherheitsbehörden bei Russland. All diese Vorfälle werden noch immer nicht an einer zentralen Stelle in Deutschland registriert und bewertet. Vor allem Länder und Kommunen fühlen sich oft überfordert und verlangen koordinierende Hilfe vom Bund. Krisenvorsorge ist eine ministeriumsübergreifende Aufgabe. Dem neu eingerichteten Nationalen Sicherheitsrat könnte dabei eine Rolle zukommen. Zur Abwehr von Drohnen hat die Bundesregierung einige Gesetze auf den Weg gebracht. Unklare Regeln bei der Drohnenabwehr Außerdem wird im Bundestag derzeit das sogenannte Kritis-Dach-Gesetz beraten. Es soll einheitliche Vorgaben für die Betreiber von kritischer Infrastruktur machen. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz viel zu spät komme, Deutschland schon tagtäglichen Angriffen ausgesetzt sei, oft schutzlos. Außerdem wird kritisiert, dass das Kritis-Dach-Gesetz zu unklare Regeln vorgibt. Beispiel Drohnenabwehr: In dem Gesetzentwurf gibt es bislang keine klaren Anforderungen an den Schutz vor unbemannten Luftfahrtsystemen. Zwar sollen die Betreiber von kritischer Infrastruktur Zäune aufstellen und Zutrittsregeln schaffen, für den Schutz des Luftraums vor Drohnen gibt es aber keine Vorgaben. Der Schutz von kritischer Infrastruktur kostet oft Millionen. Als Bußgelder bei Verstößen gegen die Sicherheitsvorgaben sind aber nur einige hunderttausend Euro geplant. Hinzu kommt, dass etliche Teile der Bundesverwaltung von dem Gesetz ausgenommen werden sollen, obwohl sie auch für Teile der Grundversorgung zuständig sind. Ob das Kritis-Dach-Gesetz nach dem Vorfall in Berlin nun noch einmal nachgeschärft werden soll, ließ das Bundesinnenministerium am Montag auf Nachfrage offen. Erst Ende November stellte der Rechnungshof Berlin in seinem Bericht fest, dass die Hauptstadt „organisatorisch und personell nicht gut“ auf den Krisenfall vorbereitet sei. Die Zuständigkeiten und Ressourcen seien weitgehend ungeklärt. „So ist Berlin im Ernstfall nicht handlungsfähig.“ Viele der 37 Katastrophenschutzbehörden der Hauptstadt hätten drei Jahre nach der Reform des Katastrophenschutzgesetzes weder Gefährdungsanalysen noch Krisenstäbe oder funktionierende Katastrophenschutzpläne vorzuweisen. Einigen Behörden sei nicht einmal bekannt, dass sie Katastrophenschutzbehörden seien, andere hielten sich für nicht zuständig. Auch seien die Pläne gescheitert, ein neues Landesamt für Katastrophenschutz aufzubauen.
