FAZ 13.01.2026
06:21 Uhr

Streit unter Studentenverbindungen: Blutiges Fechten um der Ehre willen?


Zwei Marburger Studentenverbindungen sollen sich einen irregulären Fechtkampf geliefert haben. Es gab Verletzte. Noch immer prüft die Staatsanwaltschaft den Fall. Was steckt dahinter?

Streit unter Studentenverbindungen: Blutiges Fechten um der Ehre willen?

War es wirklich ein „illegales Duell“? Oder doch eher „pubertäres Gockelgehabe“? Die Meinungen über das, was sich am 15. August vergangenen Jahres auf dem Haus des Corps Hasso-Nassovia in Marburg abgespielt haben soll, gehen auseinander. Wie das Geschehen bewertet wird, hängt stark davon ab, was der Urteilende generell über Studentenverbindungen denkt. Wer in den Korporationen Relikte einer vergangenen Zeit sieht, ihnen das Festhalten an antidemokratischen Traditionen oder gar rechtsextreme Tendenzen unterstellt, wird der Duell-These zuneigen. Andere Beobachter, die den Verbindungen Freiheiten bei der Brauchtumspflege zubilligen, auch wenn das Brauchtum dem Außenstehenden befremdlich bis abstoßend erscheint, und die zudem das Alter der Beteiligten in Rechnung stellen, dürften die Gockel-Deutung bevorzugen. Fest steht jedenfalls, dass die Marburger Affäre auch fünf Monate nach ihrem vorläufigen Höhepunkt noch immer die lokale Staatsanwaltschaft beschäftigt. Bei der Wiedergabe des Geschehens ist der Konjunktiv geboten, denn keiner der angeblich Involvierten hat auf die Bitten der F.A.Z. um Stellungnahme reagiert – weder die beiden betreffenden Studentenverbindungen noch die Dachverbände, denen sie angehören. Die einzige schriftliche Quelle zur Vorgeschichte des Ganzen ist ein Brief, den die Autonome Antifa Freiburg im Internet veröffentlicht hat. Was dieser Brief ausgelöst haben soll, ist der F.A.Z. durch Hörensagen bekannt. Einst focht man auch „fürs Vaterland“ Demnach ist es im August zwischen Mitgliedern des Corps Hasso-Nassovia und der Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg zu einem Fechtkampf mit scharfen Waffen gekommen. Im Sprachgebrauch der Verbindungen wird ein solcher Schlagabtausch als Pro-Patria-Suite oder kurz PP-Suite bezeichnet. Anders als die Bestimmungsmensur, in der die Verbindungsmänner ihre Tapferkeit beweisen sollen, dienten PP-Suiten früher auch zum Austragen von Ehrstreitigkeiten. Beleidigungen wurden dabei auf das Vaterland (patria) bezogen, wobei später unter „Patria“ eher der eigene Bund verstanden wurde. In dem von der Antifa verbreiteten Brief fordert die Landsmannschaft das Corps zu einem solchen Kampf heraus. Anlass dafür soll ein Streit zwischen einem Corpsbruder und einem Alten Herren der Landsmannschaft in einem „Dönerlokal“ gewesen sein. Der Corpsstudent soll dabei Couleur getragen haben, also Insignien seiner Verbindung, etwa ein Band oder eine Mütze. Dies nahm der Landsmannschafter offenbar zum Anlass, den Jüngeren daran zu erinnern, dass ein Dönerlokal „nicht couleurfähig“ sei, sprich, dass man sich dort mit Verbindungsabzeichen nicht sehen lassen dürfe. Auf diesen Hinweis scheint der Corpsstudent ungehalten reagiert zu haben. Offenbar verfertigte er einen Brief an die Landsmannschaft, auf den diese mit dem von der Antifa verbreiteten Schreiben antwortete. Es ist eine Ansammlung von Beleidigungen und Obszönitäten in geschraubtem Verbindungsdeutsch, die in der Forderung dreier namentlich genannter Aktiver des Corps zum Fechtkampf gipfelt – „in der Erwartung, dass Sie Ihr Mensurzeug ausnahmsweise für etwas anderes als abendliche Spielchen an ihrem corpsbrüderlichen Anus verwenden“. Corps sollen besser fechten als Landsmannschaften Hernach soll es dann tatsächlich im Verbindungshaus der Hasso-Nassovia zur verlangten Fechtfolge gekommen sein. Angeblich entschied das Corps die PP-Suite mit 3:0 für sich. Zwei Kombattanten, so ist zu hören, hätten Verletzungen erlitten, die genäht werden mussten; einer habe den Kampf aufgegeben. Der Ausgang, falls er denn korrekt berichtet wurde, wäre für Insider keine Überraschung: Corps, heißt es, übten sich öfter im Fechten als Landsmannschaften. Die Linkspartei hat für solche Formen studentischen Komments kein Verständnis: Ihr lokaler Verband stellte Strafanzeige wegen des Verdachts auf ein illegales Duell. Ein eigener Tatbestand ist dies in Deutschland schon lange nicht mehr, es käme in diesem Fall aber der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Betracht – ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt werden müsste. Die Staatsanwaltschaft Marburg teilte auf F.A.Z.-Anfrage mit, der Anklagebehörde liege eine Strafanzeige vor. „Sie wird derzeit von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Eine Entscheidung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, hat die Fachabteilung noch nicht getroffen.“ Sollte der Kampf tatsächlich die Folge eines Konflikts zwischen den Verbindungen gewesen sein und von der Justiz verfolgt werden, dürfen die beiden Verbindungen zumindest offiziell nicht auf die Solidarität ihrer Dachverbände hoffen. Wie im Internet nachzulesen ist, hat der Kösener Senioren-Convents-Verband, dem das Marburger Corps angehört, 1978 festgelegt, dass PP-Suiten nicht zum Austragen von Ehrenstreitigkeiten gefochten werden dürfen. „Kein Duell, sondern ein Sport, der festen Regeln folgt“ Die Marburger Landsmannschaft wiederum ist Mitglied im Coburger Convent, der sich 2023 nach einer PP-Suite zwischen zwei Verbindungen in Erlangen zu dem Thema geäußert hat: Solche Fechtfolgen seien keine „Ehrenhändel“ und damit auch kein „Duell“, vielmehr wie die Bestimmungsmensur ein „Sport, der festen Regeln folgt“. Verbindungen könnten einen solchen Kampf frei vereinbaren, es gebe keine Pflicht dazu. PP-Suiten würden auch nicht mit gefährlicheren Waffen oder geringerer Schutzausrüstung ausgetragen. Es könne aber eine größere Zahl von Zweikampf-Runden vereinbart werden als bei einer Bestimmungsmensur. Sarah Schmidt kennt die Position der Dachverbände; sie hält es für möglich, dass sie Verbindungen bestrafen, die gegen ihre Grundsätze verstoßen. Die Sozialwissenschaftlerin der Frankfurter Universität befasst sich schon länger mit Studentenverbindungen. 2023 hat sie für eine Studie mehr als 3000 Korporierte befragt; die Ergebnisse will sie demnächst als Buch veröffentlichen. „Eine Pro-Patria-Suite ist aus meiner Außensicht ein außergewöhnlicher Vorgang“, sagt Schmidt. „Es wird zwar häufiger mal angekündigt, aber selten wirklich durchgezogen. Und richtig verfeindete Verbindungen fechten nicht miteinander.“ Die Forscherin glaubt nicht, dass dem angeblichen Vorfall im Dönerladen ein ideologischer Konflikt zugrunde liegt. Das Corps Hasso-Nassovia beschreibt sich in seinem Internetauftritt als „unpolitische“ und „liberale“ Verbindung; auch die Landsmannschaft Hasso-Borussia lässt in ihrer Selbstdarstellung keine politischen Präferenzen erkennen. Beide Korporationen gehören nicht zu jenen, die – wie bestimmte Burschenschaften – regelmäßig durch starken Rechtsdrall auffallen und damit sogar ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Schmidt meint, der Streit, sofern es ihn gegeben hat, „hätte auch in einer Pommesbude ausbrechen können“. Sie wertet das Ganze als „pubertäres Gockelgehabe“. „Vermutlich haben die hinterher im Bierkeller gemeinsam getrunken. Und als dieser Brief geschrieben wurde, waren vermutlich auch ein bis drei Bier im Spiel.“ Offen bleibt vorerst die Frage, ob die Justiz das Klingenkreuzen auf dem Verbindungshaus in diesem Fall für ebenso legal hält wie eine Bestimmungsmensur: Diese ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1953 zwar eine gefährliche Körperverletzung, aber straffrei, wenn sie nicht zum Austragen von Ehrenhändeln dient und Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Eines dürfte unabhängig vom Ausgang der Affäre gewiss sein: Beim Verfassen und Versenden von Briefen werden die Marburger Verbindungsmänner künftig größere Vorsicht walten lassen.