Die einzige Tochter, die noch bei Christina Block lebt, will nicht im Verfahren gegen die Unternehmerin am Hamburger Landgericht aussagen. Laut Gericht beruft sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und ist abgeladen worden. Block und ihr früherer Mann Stephan Hensel streiten seit Jahren um die zwei jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Die Tochter des Steakhaus-Gründers Eugen Block ist angeklagt, die gewaltsame Entführung des damals Zehnjährigen und der damals Dreizehnjährigen in der Silvesternacht 2023 in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet das. Die beiden Kinder lebten seit Sommer 2021 bei Hensel in Dänemark, der sie nach einem Besuch nicht wie vereinbart zurückgebracht hatte. Die Kinder sollen ihm berichtet haben, ihre Mutter habe ihnen Gewalt angetan. Block weist sämtliche Gewaltvorwürfe zurück. Kinderpsychologe sagt im Prozess aus Wenige Wochen zuvor war schon die älteste Tochter eigenständig zum Vater gezogen. Die zweitälteste Tochter lebt bis heute bei Block in Hamburg. Die beiden jüngsten Kinder sind als Nebenkläger zugelassen, wollen aber ebenfalls nicht aussagen. Am Montag war vor dem Landgericht der Kinderpsychologe Stefan R. als Zeuge geladen, der Block im jahrelangen Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder beratend zur Seite gestanden hatte. Laut dem 54-Jährigen gibt es keine Hinweise darauf, dass Block wirklich gewalttätig wurde. Auch am Montag vor Gericht sagte er, er habe die Angaben der Kinder nicht für „erlebnisbasiert“ gehalten, ihnen hätte die Detailtiefe gefehlt. Allerdings hat R. nie selbst mit den beiden Kindern gesprochen, seine Einschätzungen beruhten lediglich auf schriftlichen Unterlagen. „Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat“ Eine Äußerung des Nebenklage-Vertreters über R. sorgte am Montag im Gericht für Aufregung. „Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat“, rief Philip von der Meden, der Hensel vertritt, während der Befragung. Seine Bemerkung verärgerte mehrere Verteidiger, einer bezeichnete eine solche Aussage in Anwesenheit des Zeugen als „unverschämt“. Die Vorsitzende Richterin ließ den Zwischenruf des Nebenklage-Vertreters auf Antrag von Verteidigern im Protokoll festhalten. Der Kinderpsychologe hatte zuvor über Gespräche mit der Mutter berichtet: Er habe ihr erklären sollen, wie es sein könne, dass die Kinder sagen, sie habe sie geschlagen, obwohl das nicht stattgefunden habe. Er habe ein Konzept für die Unternehmerin erarbeitet, wie sie sich verhalten solle, wenn die Kinder einmal wieder zurück zu ihr kommen sollten. Eine Aktion, wie sie dann in der Silvesternacht 2023/24 stattgefunden habe, sei in Gesprächen mit ihm nie Thema gewesen, berichtete der Zeuge. Wie die „Bild“ berichtete, soll Block R. rund 45.000 Euro gezahlt haben. R. gab am Montag an, nach Stunden bezahlt worden zu sein: „40.000 Euro für ein Gutachten gehören ins Reich der Märchen.“ Auf die Frage von Hensels Anwalt von der Meden, wie viel er insgesamt verdient habe, blieb R. vage: Er könne das nicht sagen, es sei auch nicht „sachdienlich“, was er verdiene.
