FAZ 28.01.2026
12:53 Uhr

Streit um Elektroroller: Lizenzen für E-Scooter allein reichen nicht


Wer Elektroroller nicht selbst nutzt, für den sind sie häufig ein Ärgernis. Dagegen helfen nicht allein Regeln. Das größte Druckmittel wäre die Haftung.

Streit um Elektroroller: Lizenzen für E-Scooter allein reichen nicht

Im Juni 2019 hat der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge den Betrieb von E-Scootern erlaubt. Noch im selben Monat standen die ersten in Frankfurt an den Straßen und konnten ausgeliehen werden. Die Stadt war als Experimentierfeld immer schon beliebt. An den Anblick der Elektroroller hat man sich hier längst gewöhnt. Doch außer bei den häufig jungen Nutzern sind sie meist nicht sehr beliebt. Selbst mancher Radfahrer schimpft über Rollerfahrer, die sich nicht an Regeln halten, wie es in Frankfurt sonst nur Autofahrer über Radfahrer tun. Den größten Ärger aber rufen E-Scooter hervor, wenn sie Gehwege blockieren und zur Stolperfalle werden. Sondernutzung des Straßenraums Dass es Regulierungsbedarf gab, hatte sich schon bald nach ihrer Einführung gezeigt. Das Beispiel der Billigleihräder aus chinesischer Produktion, die zwei Jahre zuvor Frankfurt und andere Städte geflutet hatten, war noch in Erinnerung. Die Möglichkeit zum Eingreifen gaben etliche Gerichtsurteile der vergangenen Jahre. Danach ist das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss. Bisher nutzt die Stadt dieses Mittel, um Regeln durchzusetzen. Jetzt fordern die etablierten Anbieter selbst, stattdessen Lizenzen nach klaren und durchaus strengen Kriterien zu vergeben. Das liegt an der neuen Konkurrenz. Denn weitere Verleiher drängen nach Frankfurt, die Marktanteile sinken, weil die Gesamtzahl der erlaubten Roller gleich bleibt. Große Hoffnungen, mit einem Vergabeverfahren wäre die Zeit herumliegender Roller vorbei, sollte sich jedoch niemand machen. Schon jetzt enthält die Sondernutzungsgenehmigung zahlreiche Vorgaben wie Reaktionstests gegen Trunkenheit, eine Beschwerde-Hotline und regelmäßige Kontrollen der Abstellplätze. Die lokale Nahverkehrsgesellschaft Traffiq übermittelt mit einer Software per Satellitenortung Parkverstöße an die Anbieter. Viel mehr Auflagen lassen sich auch mit Lizenzen kaum machen. Deshalb führt kein Weg an mehr Kontrolle vorbei. Der Druck dazu kommt auch aus dem Bundesjustizministerium. Sollte dessen Gesetzesvorschlag verabschiedet werden, müssten die Anbieter grundsätzlich für E-Scooter haften. Das dürfte eine Herausforderung für das Geschäftsmodell sein. Gegen Dritte, die Roller im Vorbeigehen umwerfen, sind die Verleiher zwar machtlos. Doch die bisherige Rechtslage, nach der man womöglich auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn man über einen Roller fällt, ist ebenfalls unbefriedigend. Nur wenn E-Scooter nicht als gefährlicher Störfaktor wahrgenommen werden, erzielen sie auch die nötige Akzeptanz.