Gut 13.500 Stimmen fehlten am 23. Februar dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), und die Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag hätten eine Koalition von Union und SPD nicht zugelassen. Nach mehreren punktuellen Nachzählungen fehlten aber bald nicht einmal 10.000 Stimmen, was die Klärung der Legitimation des Parlamentes zu einer noch dringlicheren Angelegenheit machte als ohnehin. Den Wahlprüfungsausschuss focht dies nicht an. Sollten die Abgeordneten als Richter in eigener Sache am 4. Dezember über eine Beschlussempfehlung abstimmen, werden seit der Wahl mehr als neun Monate vergangen sein. Rasch und verbindlich Weitere Wochen werden ins Land gehen, ehe sich das Plenum des Bundestages dem Votum des Ausschusses anschließen dürfte, die Forderung des BSW nach einer bundesweiten Neuauszählung der Zweitstimmen zurückzuweisen. Dann liegt der Ball im Feld des Bundesverfassungsgerichts, das nun seinerseits in der Pflicht steht, dem Interesse an einer „raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlamentes“ (so in einem Beschluss vom 13. August) Rechnung zu tragen. Karlsruhe ist nicht zu beneiden um das Verfahren. Aber wenn es schon nicht mehr zeitgerecht ist, so muss sich alle Hoffnung darauf richten, dass es im Ergebnis sachgerecht sein wird. Die ersten, wiewohl grundgesetzlich normierten Verfahrensschritte garantieren das leider nicht.
