FAZ 19.12.2025
12:35 Uhr

Streit im Fußball: Wozu auf den DFB warten?


Im Streit bei der Ausgründung des Ligaverbands der Frauen-Bundesliga fehlen dem Deutschen Fußball-Bund juristische Argumente. Ein Plädoyer für mutige Entscheidungen.

Streit im Fußball: Wozu auf den DFB warten?

Die Rallye mit den meisten Teilnehmern in Deutschland wird nicht vom Deutschen Motorsportbund e.V. organisiert. Der DMSB hat sich dafür mit verschiedenen Drohungen gegen den unabhängigen Veranstalter, seine Fahrer und seine Motorsportkommissare bedankt, die aber vor Gericht wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung für rechtswidrig erklärt wurden. Am Ende musste der DMSB Schadenersatz an den Veranstalter zahlen, dessen Veranstaltung er rechtswidrig behindert hatte. Auch im Ringen gab es eine Bundesliga, die von den Vereinen außerhalb des Verbandes organisiert wurde, weil sie mit dessen Organisation nicht zufrieden waren. Der Verband drohte den Sportlern, sie für internationale Wettbewerbe nicht zu nominieren. Hier half das deutsche und europäische Kartellrecht. Deutsche Gerichte sahen in den Drohungen Missbräuche der marktbeherrschenden Stellung des Verbands und erklärten sie für rechtswidrig. Sportverbände sind selten Innovatoren Im Fußball war die Idee, internationale europäische Klubwettbewerbe zu organisieren, wie es heute etwa die Champions League des Kontinentalverbands UEFA ist, keineswegs die Idee der UEFA. Die Idee der Redakteure der französischen Sportzeitung „L’Équipe“ lehnte sie anfänglich sogar ab. Innovationen im Sport werden selten von Sportverbänden ausgedacht oder eingeführt. Anders sieht es aus, wenn man Ideen von Innovatoren kopieren kann: dann sind Sportverbände nicht selten vorne dabei. Aber erst braucht es den Druck von potentiellen Wettbewerbern. So war es bei den europäischen Klubwettbewerben und auch bei den Verbesserungen dieser durch das ältere Superleague-Projekt aus den späten Neunzigerjahren, die von der UEFA zu großen Teilen übernommen wurden, nachdem die UEFA Klubs zunächst gedroht hatte, sich bloß nicht dem Konkurrenzprojekt anzuschließen. Im deutschen Frauenfußball stellt sich nun die Frage, wieso man als Vereinigung der Klubs die heimische Spitzenliga nicht selbst organisieren soll – ohne den Verband als Gesellschafter. Vergangene Woche haben die 14 Frauen-Bundesligaklubs einen Ligaverband e.V. gegründet. Es war angedacht, zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund den Veranstalter der Frauen-Bundesliga zu gründen. Im Vorfeld war es dann zu Unstimmigkeiten mit dem Verband gekommen. Man liest, die Liga sei auf den Verband angewiesen, weil man sonst keine Nominierung zu internationalen Wettbewerben bekomme und auch keine Schiedsrichterleistungen. Rechtswidrige Drohungen Wie die Rechtsprechung aber bereits im Motorsport und im Ringersport festgestellt hat, darf der Sportverband internationale Nominierungen nicht davon abhängig machen, ob die Athleten bei Wettbewerben außerhalb oder innerhalb des Verbandes starten. Diesbezügliche Drohungen missbrauchen die marktbeherrschender Stellung, sind rechtswidrig und führen zu Schadenersatzansprüchen, möglicherweise auch zu Bußgeldansprüchen gegen die Verbände. Das Gleiche gilt für Drohungen an Schiedsrichter, wenn sie an konkurrierenden Wettbewerben außerhalb des Verbandes pfeifen wollen. Die sogenannte „essential facility doctrine“ des Kartellrechts gibt Ligen außerhalb des Verbandes sogar einen Anspruch auf die Erbringung von Schiedsrichterleistungen an die Hand. Dem DFB steht übrigens auch kein Urheberrecht an den Fußballregeln zu, mit dem sie etwa die konkurrierende Liga verhindern könnten. Auch das ist bereits für andere Sportarten hinreichend deutlich ausjudiziert worden. Ein Blick in das DFB-Regelwerk lohnt Im Superleague-Fall hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Drohungen internationaler Fußballverbände beschäftigt, die eine Liganeugründung außerhalb der internationalen Verbände verhindern sollten. Der EuGH hat dabei das europäische Kartellrecht gegenüber den Sportverbänden noch strenger angewendet als zuvor schon die deutsche Rechtsprechung. Internationale Sportverbände dürfen die Teilnahme an konkurrierenden Veranstaltungen jedenfalls so lange nicht verbieten, bis sie einen abschließenden Genehmigungskatalog für konkurrierende Sportveranstaltungen aufgestellt haben, der objektiv, transparent und diskriminierungsfrei ist und auch den Konkurrenzveranstaltungen einen unabhängigen Rechtsschutz und einen Anspruch auf eine solche Genehmigung garantieren. Der Blick in das DFB-Regelwerk lässt nicht annähernd einen solchen Katalog erkennen, der mit den Anforderungen des EuGH vereinbar ist. In einem Eislauffall hat der EuGH dazu geäußert, dass die einzelnen Kriterien hinreichend klar sein müssen, was etwa für das Erfordernis, die „ethischen Werte“ des Sports zu wahren, nicht zutrifft. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Bei anderen Ausgründungen hatten Verbände damit gedroht, Veranstaltern die Medienrechte „wegzunehmen“, weil ja der eigene Verband der originäre Inhaber sämtlicher Medienrechte in der betreffenden Sportart sei. Auch das ist ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Bei der Superleague im Fußball war die UEFA im Vorfeld eingeknickt, weil sie Ihre Medieninhaberschaftsregel nicht auf Wettbewerbe außerhalb der UEFA verstanden wissen wollte. Juristisch betrachtet kann der DFB die Entstehung einer Frauen-Bundesliga ohne ihn nicht wirksam verhindern. Das Einzige, was er mit Drohungen bewirken kann, sind Schadenersatzsansprüche, die er dann zahlen muss. Aber auch im Hinblick auf den Erfolg und die anvisierten Ziele der Frauen-Bundesliga muss man sich fragen, wieso es sinnvoll sein sollte, den Verband als Gesellschafter dabeizuhaben. Einfach mal anstrengen Will man die englische Frauenliga einholen, muss man schnell und mutig entscheiden und die ein oder andere Richtungskorrektur beschließen, wenn man feststellt, dass der eingeschlagene Weg nicht der richtige war. Nichts von alledem sind Qualitäten des DFB. Auch wird man sich einfach mal anstrengen müssen bei der Vermarktung und neue innovative Wege finden und gehen müssen. Auch dafür ist der DFB nicht gerade besonders bekannt. Wer das nicht glauben mag, der muss sich nur mal das Youtube-Video des DFB-Bundestages von Anfang November anschauen. Bei den Bundesligaklubs ist aber genau dieses Know-how vorhanden, was jetzt erforderlich ist, um eine Frauen-Bundesliga voranzubringen. Wenn man sich den DFB-Bundestags- Beschluss im Hinblick auf die Frauen-Bundesliga anschaut, wonach auch dort die sogenannte 50+1-Regel gelten soll und Ausnahmen, die allerdings nicht näher umschrieben sind, so muss man sich schon fragen, ob der DFB die Diskussion beim Bundeskartellamt um die Regel überhaupt mitbekommen hat. Die 50+1-Regel als Investitionshemmnis Da hätte man durchaus etwas mehr juristischen Sachverstand in der Vorbereitung erwarten dürfen. Zumal sich gerade bei der Frauen-Bundesliga das Investitionshemmnis der 50+1-Regel besonders schädlich auswirkt, weil unstreitig ein besonderer Investitionsbedarf besteht. Dass man dann Ausnahmen einführt, die man inhaltlich nicht näher umreißt und sich damit nach der EuGH-Rechtsprechung einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aussetzt, ist Ausdruck juristischer Sorglosigkeit. Für den Männerfußball hat das Bundeskartellamt in eigener Kreation das Ziel der Mitgliederpartizipation als Rechtfertigung für die 50+1-Regel erfunden. Schaut man sich einen ausgegliederten Frauen-Bundesligaklub an, in dem der gleiche eingetragene Verein aus dem Männerfußball mit den fünfzig Prozent Stimmrechten plus eins das Sagen hat, soll dann mit dieser Regel sichergestellt werden, dass die dem Männerfußball zuneigenden Mitglieder beim Frauenklub das Sagen haben? Ist das eine Mitgliederpartizipation, die eine Ausnahme vom Kartellrecht rechtfertigt? Das gleiche Problem hatten übrigens schon andere Sparten, die neben einem Männerfußballklub in einem e.V. organisiert waren. Dass der DFB ein klares Mitspracherecht für eine angedeutete Investition in die Frauenliga in Höhe von 100 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre, bekommen will, während er das Gleiche über die 50+1-Regel anderen Investoren versagt, ist nichts anderes als ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stel­lung. Dem deutschen Frauenfußball wünsche ich eine Ligaorganisation, die sich flexibel, schnell, überlegt, innovativ und selbstbestimmt erfolgreich in die Zukunft steuert. Die Klubs der Frauen-Bundesliga haben schon gezeigt, dass sie das können. Der Autor ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter der FH Graubünden. Er hat die erwähnte Rallye außerhalb des Verbandes gerichtlich gegen den Deutschen Motorsportbund e.V. vertreten und auch die Beschwerde im Fußball gegen die sogenannte 50+1-Regel.