Im Cum-Ex-Skandal hat das Landgericht Bonn am Donnerstag Mohammad D., einen ehemaligen Geschäftsführer der Hamburger Varengold Bank (seit Jahresbeginn 2026 Ascory Bank), zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Aufgrund seiner Beteiligung an den Aktiengeschäften wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie ein Justizsprecher auf Anfrage mitteilte. (Az. 62 KLs 2/25). Zugleich ordnete die 12. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Hausen die Einziehung von rund 1,6 Millionen Euro aus dem Vermögen von D. an. Einen Großteil des Geldes, nämlich 1,4 Millionen Euro der Tatbeute, hatte der Banker schon vor dem Prozess an den Fiskus zurückgezahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl D. als auch die Staatsanwaltschaft Köln können gegen die Entscheidung Revision einlegen. Milliardenschaden für den Fiskus Beim sogenannten Cum-Ex-Handel tauschten Banken, Aktienhändler und Leerverkäufer rund um den Dividendenstichtag Wertpapiere von Dax-Konzernen. Dabei ließen sie sich eine nur einmal anrechenbare Kapitalertragsteuer mehrfach von den Finanzämtern erstatten und teilten diesen Gewinn untereinander auf. Nach Berechnungen des Mannheimer Finanzwissenschaftlers Christoph Spengel entstand dem deutschen Fiskus in den Jahren zwischen 2006 und 2011 ein Schaden von mindestens 7,2 Milliarden Euro. Schätzungen gehen von einem niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag aus. Vorwürfe um „Careus II Euquity“-Fonds schon bekannt Die Vorwürfe in dem am Donnerstag beendeten Strafverfahren gegen D. waren bereits durch mehrere Prozesse am Landgericht Bonn bekannt, zuletzt etwa gegen den früheren Kronzeugen der Anklage, den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, sowie gegen Sebastian Qureshi, den ehemaligen Mitbegründer und einstigen Vorstandsvorsitzenden der Varengold Bank. Steck hatte als langjähriger Anwalt des Hamburger Bankhauses eine „Varengold Investment AG” gegründet, an der über eine Gesellschaft auch Bankchef Qureshi und Geschäftsführer D. indirekt beteiligt waren. Über dieses Vehikel wurde für die Dividendensaison 2010 ein Fonds namens „Careus II Equity” aufgelegt, der 87 Millionen Euro von Investoren für Cum-Ex-Geschäfte einwarb. Insgesamt wurden Steuererstattungsanträge in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro gestellt, von denen der Fiskus 93,4 Millionen Euro auszahlte. Wie aus der Begründung der Strafzumessung von Richter Hausen am Donnerstag hervorging, konnte D. gleich mehrere Argumente für seine milde Strafe anführen. So habe der Angeklagte schon früh mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert und als einer der ersten Informationen zum „Careus II Equity“-Fonds offengelegt. Zudem honorierte die Strafkammer das rückhaltlose und offene Geständnis von D., das frei von Taktieren war und zu einer deutlichen Beschleunigung des Strafverfahrens geführt hatte. D. hatte den Vorstand der Varengold Bank im Sommer 2015 verlassen und lebte anschließend in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die vom Gericht festgesetzte höhere Summe erklärt sich laut Justizsprecher dadurch, dass der Staat Zugriff auf Nutzungen haben will. Mithilfe der Cum-Ex-Gelder konnte sich D. eine Wohnung in Dubai kaufen, die er später vermietete – auch diese Einnahmen gehen nun an den Fiskus.
