Im Jahr 2024 hatten 29 Prozent der Schüler in Deutschland eine „Einwanderungsgeschichte“. Das hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag anlässlich des internationalen Tags der Bildung am 24. Januar mitgeteilt. Eine „Einwanderungsgeschichte“ haben laut Definition des Bundesamts Personen, „wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind“. Nicht dazu gezählt werden Schüler, die nur einen eingewanderten Elternteil haben. Das sind noch einmal zwölf Prozent. Zusammen gezählt hatten also 41 Prozent der Schüler in Deutschland mindestens einen eingewanderten Elternteil, 59 Prozent hatten laut Bundesamt „keine Einwanderungsgeschichte“. Der Begriff der „Einwanderungsgeschichte“ ist dabei verwirrend: Er bezieht sich auf ein anderes Konzept als der „Migrationshintergrund“ und ist erst vor einiger Zeit in die Statistiken des Bundesamts eingeführt worden. Der alte Begriff des „Migrationshintergrunds“ meint Personen, die nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden oder mindestens einen nicht deutschen Elternteil haben. Er erfasst also einen größeren Personenkreis als der neue Begriff der „Einwanderungsgeschichte“. Auch werden zu Letzterem nur Menschen gezählt, die einen festen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, Flüchtlinge und Asylbewerber in Sammelunterkünften dagegen nicht. Auch mehr Lehrer mit „Einwanderungsgeschichte“ Weiter teilte das Bundesamt am Dienstag mit, dass der Anteil von Schülern und auch von Lehrern mit Einwanderungsgeschichte in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist: 2019 hatten demnach 26 Prozent der Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Einwanderungsgeschichte, also drei Prozentpunkte weniger als 2024. Unter den Lehrkräften stieg der Anteil in demselben Zeitraum von neun auf elf Prozent, wobei darunter geringfügig mehr Frauen als Männer waren. Zu den Gründen des Wechsels in der Statistik vom „Migrationshintergrund“ zur „Einwanderungsgeschichte“ beruft sich das Bundesamt auf eine von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingesetzte Fachkommission, die im Januar 2021 empfahl, „für Fragen der Integration künftig das Konzept der Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Es beziehe sich stärker auf die „Wanderungserfahrung“ der Betroffenen. „Eingewanderte Personen gehören dabei der ersten Generation an; die in Deutschland geborenen Nachkommen von Eingewanderten zählen zur zweiten Generation. Personen ab der dritten und weiteren Generationen werden im neuen Konzept nicht als Nachkommen von Eingewanderten erfasst“, hieß es demnach darin weiter. Die Neudefinition trage „zu einer Vereinfachung und Harmonisierung der bisher im gesellschaftlichen und politischen Diskurs verwendeten Konzepte und Begrifflichkeiten bei“, argumentierte demnach damals die Kommission. Sie sei außerdem besser vergleichbar mit den Definitionen etwa von Eurostat oder der Vereinten Nationen. Auch solle der neue Begriff dazu beitragen, eine Stigmatisierung der betroffenen Personengruppen zu vermeiden.
