Eigentlich sollte am 11. Dezember für Tausende Sportwettkunden in Deutschland die heiße Phase beginnen: Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätte der Generalanwalt an diesem Datum seinen Schlussantrag in einem Verfahren gegen den maltesischen Wettanbieter Tipico verkünden wollen (Rechtssache C-530/24). Das Verfahren in Luxemburg ist wegweisend dafür, ob die Klagen gegen die Wettbranche in Deutschland im Sinne der Kunden entschieden werden. Immer wieder hieß es, bis zu 20 Milliarden Euro aus über zehn Jahren, in denen Onlinewetten in Deutschland nur in einem Graubereich reguliert waren, könnten an glücklose Spieler zurückfließen. Am 4. Dezember verkündete das Gericht in Luxemburg jedoch, dass die Verlesung erst im Februar 2026 stattfinden solle. Die Kanzlei Staudt, die zahlreiche Spieler vor Gericht vertritt, mutmaßt zur Sache, dass Tipico vermutlich aus strategischen Gründen neue Dokumente in das Verfahren eingebracht habe, die nun zuerst berücksichtigt werden müssten. Tipico widerspricht dieser Darstellung und vermutet einen technischen Grund hinter der Verschiebung, heißt es aus dem Unternehmen. Der Schlussantrag des Generalanwalts habe in der Regel hohes Gewicht für die Richtungsfindung des EuGH, sodass ein klägerfreundlicher Antrag schon zu mehr Druck in allen anhängigen Verfahren auf den niedrigeren Ebenen führen könnte. Nun müssen sich Wettkunden noch gedulden. Keine der beiden Seiten möchte nachgeben, wenngleich deutsche Gerichte in vielen Fällen schon für die Kläger entschieden haben. Sportwetten sind weiterhin lukrativ Indes geht aber eine neue Furcht um: Sind die Wettanbieter und allen voran Tipico – laut Eigenaussage zuständig für jede zweite abgegebene Wette in Deutschland – überhaupt noch zahlungsfähig? Nicht dass das Unternehmen nicht genügend Geld hätte oder verdienen würde; aus hinterlegten Finanzunterlagen im Lobbyregister des Bundestages geht hervor, dass das deutsche Tochterunternehmen Tipico Co. Limited im vergangenen Jahr 375 Millionen Euro Rohertrag erwirtschaftet hat. Nach Steuern und Sondereffekten hat Tipico 2024 rund 1,1 Milliarde Euro verdient. Das maltesische Mutterunternehmen brachte es im vergangenen Jahr sogar auf 1,3 Milliarden Euro Umsatz. Ein Artikel im maltesischen Onlinemagazin „Malta Media“ gab den Klägern, Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierern allerdings zu denken. Der Artikel enthält eine Besprechung der jüngsten Geldbewegungen innerhalb der Unternehmensgruppe, wonach 2024 sehr viel Geld aus dem deutschen Tochterunternehmen an die maltesische Unternehmensmutter und die bisherigen Anteilseigner abgeflossen sei, unter anderem eine Dividende von rund 1,1 Milliarden Euro. Im Vorjahr zahlte Tipico lediglich eine Dividende von 198 Millionen Euro aus. Im Tochterunternehmen verblieben seien so also noch 100.000 Euro Stammkapital und fünf Millionen Euro in Geldreserven – immer wieder betont der Artikel, dass der Vorgang vollkommen legal ist. Kläger sind nun alarmiert, da alle Spielerklagen in Deutschland gegen Tipico Co. Ltd laufen, nicht gegen das Mutterunternehmen. Marc Ellerbrock von der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte beschreibt ein mögliches Szenario: „Ginge die Tipico Co. Limited wegen schlechter Aussichten am EuGH in unteren Instanzen in Vergleichsverhandlungen, hätte das Unternehmen kaum mehr etwas, das es anbieten könnte. Kläger würden so gezwungen, das zu akzeptieren, was das entleerte Tochterunternehmen noch aufbringen kann.“ Ellerbrock geht davon aus, dass allein auf Tipico mindestens 150 Millionen Euro der gesamten Rückforderungen im Sportwettenmarkt entfallen könnten. Gleichzeitig wies das Unternehmen in seinem Geschäftsabschluss nur acht Millionen Euro an Rückstellungen für die Spielerklagen im vergangenen Jahr aus. Eine Umwidmung der Klage gegen das Mutterunternehmen ist dabei rechtlich ausgeschlossen. Woher kam die Dividende – und wo ging sie hin? Sascha Münch von der Onlineplattform Rightmart, die viele Klagen gebündelt gegen Tipico führt, schätzt, dass sich das Unternehmen keinen solchen Schachzug leisten könnte. Denn wenn die Tipico Co. Limited in die Insolvenz geschickt würde, ginge damit auch die deutsche Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten verloren. Selbst wenn das Unternehmen seine Geschäfte mit einer anderen Präsenz – im Gespräch ist zum Beispiel die Tipico Karlsruhe Limited – fortführen wollte, hätte das Unternehmen kaum mehr Argumente für seine Glaubwürdigkeit, sagt Münch: „Sollte die Gesellschaft an die Wand gefahren werden, wäre es für eine etwaige Folgegesellschaft sehr schwer, die Zuverlässigkeit darzustellen.“ Aus dem Unternehmen heißt es, die Umstrukturierung sei schon sehr lang im Gange und hänge vornehmlich mit dem angestrebten Verkauf von Tipico an die französisch-holländische Unternehmensgruppe Banijay zusammen. Die Dividende rühre aus dem Verkauf des Rechts an der Marke Tipico an das maltesische Mutterunternehmen. Der gezahlte Betrag wurde infolgedessen wieder an die Unternehmensmutter ausgeschüttet, und ein Teil davon offenbar an den bisherigen Haupteigentümer CVC Capital weitergereicht. GGL prüft laufend ihre Erlaubnisse Auch die Aufteilung von Geld und Lizenzen unter anderen Tochterunternehmen sei mit dem Verkauf zu erklären. Beispielsweise liegt die Lizenz für den Betrieb von Onlineglücksspiel in Deutschland in einem anderen Tochterunternehmen, getrennt von Tipico Co. Limited, welche die Lizenz für Sportwetten hält. Wäre Banijay oder ein anderer Käufer nur an einem Unternehmensteil interessiert gewesen, hätte man das übrige Geschäft in einer anderen Gesellschaft weiterführen können, hieß es. Für den Fall, dass Tipico Auszahlungen mit seiner Umstrukturierung umgeht, obwohl der EuGH den Klägern recht gibt, sehen Kläger und Prozessfinanzierer die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der Pflicht, Tipico zu sanktionieren. „Wenn Tipico sich ungeschoren vom Acker machen kann, ist die Frage, was GGL und die Politik tun“, sagt Rechtsanwalt Marc Ellerbrock. „Wenn sie keine Farbe bekennen, ist der Spielerschutz in Deutschland gescheitert.“ Die GGL sei zwar nicht zuständig, Rückzahlungsansprüche gegen Wettanbieter durchzusetzen, schreibt eine Sprecherin der Behörde. Allerdings prüfe die GGL fortlaufend „die personelle und wirtschaftliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen“. Sollten Zweifel hieran bestehen, etwa wegen gerichtlicher Entscheidungen und öffentlich gewordener Informationen, kann eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten auch widerrufen werden, heißt es in der Antwort an die F.A.Z. Ein Entzug sei aber stets letztes Mittel und setze „einen erheblichen, belegbaren Verstoß voraus“.
