Es ist ein Begriff aus dem Schachspiel, der einen strategischen Tausch zur Sicherheit des Königs beschreibt: die Rochade. Und wenn Donatus Landgraf von Hessen und die Vertreter der Hessischen Landesregierung über die Zukunft des dynastischen Erbes des Hauses Hessen verhandeln, ist es dieser Begriff, der auch den Arbeitstitel der vertraulichen Papiere ziert. Er ist mit Bedacht gewählt: Es geht um einen etwas komplizierten Zug, der die Figuren auf dem Brett der hessischen Kulturlandschaft neu ordnen soll. Das Haus Hessen bietet dem Land Vermögenswerte zum Geschenk, deren bilanzieller Wert in den internen Papieren auf rund 450 Millionen Euro beziffert wird. Es geht um nichts Geringeres als die „Kulturstiftung des Hauses Hessen“, die die historischen Schätze der ehemaligen Herrscherfamilie bewahrt. Und so wäre auch diese Rochade historisch. Nun soll sie nach dem Willen der Landesregierung geprüft werden. Im Kern der geplanten Transaktion steht die Überführung wesentlicher Immobilien und Kulturgüter vom Haus Hessen in staatliche Verwaltung. Die Kronjuwelen dieses Angebots sind zwei der bedeutendsten Schlossanlagen des Landes: Zum einen das Schloss Fasanerie in Eichenzell bei Fulda, das oft als das „Hessische Versailles“ bezeichnet wird. Es gilt als eines der schönsten Barockschlösser Hessens und beherbergt eine Kunstsammlung von europäischem Rang, darunter Antiken, Porzellane und Möbel, die über Jahrhunderte von der Familie des Landgrafen von Hessen zusammengetragen wurden. Der Zustand der Anlage wird in den der F.A.Z. vorliegenden Dokumenten als „sehr gut und saniert“ beschrieben. Die stattliche Kunstsammlung wäre in der Schenkung inbegriffen. Im Schlosshotel Kronberg stehen Investitionen in Millionenhöhe an Zum anderen geht es um Schloss Friedrichshof in Kronberg im Taunus. Dieser neugotische Witwensitz der Kaiserin Friedrich, der Mutter von Kaiser Wilhelm II., ist nicht nur ein Architekturdenkmal ersten Ranges, sondern beherbergt auch das luxuriöse „Schlosshotel Kronberg“, das von der Familie als Fünf-Sterne-Haus betrieben wird. Es wird als derzeit operativ profitabel bezeichnet und müsste vom Land künftig an einen kompetenten Betreiber verpachtet werden. Auch hier wird der Substanzwert als hoch eingeschätzt, allerdings mit einer entscheidenden Fußnote: Für die Fortführung des Hotelbetriebs besteht dem Vernehmen nach ein unmittelbarer Investitionsbedarf in einstelliger Millionenhöhe – für technische und sicherheitsrelevante Nachbesserungen. Zudem geht es um die beiden Mausoleen auf der Rosenhöhe in Darmstadt sowie mehrere Wohnimmobilien und Liegenschaften. Letztere dienen dazu, laufende Einnahmen zu erzielen oder auch potentielle Verkaufserlöse möglich zu machen, die die Kosten für den Erhalt der gesamten Liegenschaften in den ersten rund zehn Jahren decken sollen. Danach läge die Last beim Land. Denn das Land soll sicherstellen, dass die Kulturgüter dauerhaft erhalten bleiben und ihr kulturhistorischer Wert für alle Bürger erlebbar bleibt. Dazu findet sich sogar ein Artikel in der Landesverfassung. „Nach einem intensiven Entscheidungsprozess haben wir uns als Familie und als Haus Hessen entschieden, dem Land anzubieten, die Kulturstiftung des Hauses Hessen zu übernehmen. Dies soll mit allen Rechten und Pflichten gelten. Wir wollen damit unseren Beitrag leisten, das kulturelle und historische Erbe unseres Landes verantwortungsvoll zusammenzuhalten und es dazu in staatliche Hände geben“, sagt dazu der Landgraf von Hessen. Seine Familie wurde im Jahr 1928 dazu verpflichtet, ihr historisches Erbe zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung ist für das Privatvermögen des Hauses Hessen nun aber zu einem Mühlstein geworden. Die Rochade ist eine emotionale Herausforderung, wie man im Gespräch merkt, aber ganz offensichtlich auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit: „Zusammen mit meiner Familie und als Chef des Hauses Hessen freue ich mich, mit dem Land Hessen künftig gemeinsam in partnerschaftlicher Weise eine solche Übergabe zu prüfen. Ich begrüße die Offenheit des Ministerpräsidenten Boris Rhein, der Landesregierung und der sie tragenden Parteien insgesamt, dass dies in unserer lebendigen freiheitlichen und sozialen Demokratie möglich ist“, lässt sich der Landgraf von Hessen weiter zitieren. Einnahmen aus Wohnimmobilien sollen Kulturgüter unterhalten Um das angestrebte Geschäft zu verstehen, muss man zwei Stiftungen unterscheiden. Zur „Kurhessischen Hausstiftung“, die heute „Hessische Hausstiftung“ heißt, die im Jahr 1928 gegründet wurde und deren verbleibende Vermögenswerte nicht auf das Land übertragen werden, gehören im Wesentlichen folgende Kulturgüter: das Schloss Wolfsgarten bei Langen, der Kunst- und Kulturbesitz von Schloss Wolfsgarten, der Kunst- und Kulturbesitz im Schlossmuseum und das Porzellanmuseum in Darmstadt, die Kapelle der Burg Kronberg mit Grablege, die Grablege an der Schlosskirche Rumpenheim in Offenbach, das Schloss Panker und Gutsanlagen in Schleswig-Holstein. Diese Liegenschaften verbleiben ausdrücklich im Besitz des Hauses Hessen, herausgelöst und in die zu übertragende Kulturstiftung überführt wird lediglich das Schloss Friedrichshof samt Schlosshotel in Kronberg. Diese gemeinnützige „Kulturstiftung des Hauses Hessen“ wiederum wurde im Jahr 2012 aus der „Hessischen Hausstiftung“ heraus gegründet. Sie umfasst folgende Kulturgüter: das Schloss und Schlossmuseum Fasanerie mit 113 Hektar Schlosspark und Forst bei Eichenzell in der Nähe von Fulda, den Kunst- und Kulturbesitz von Schloss Fasanerie, den Kunst- und Kulturbesitz von Schloss Friedrichshof, den Schlosspark Kronberg mit 52 Hektar Golfplatz und fast allen darauf befindlichen Immobilien, 74 Hektar Golfplatz mit Immobilien in Hanau-Wilhelmsbad, die beiden Mausoleen auf der Rosenhöhe in Darmstadt. Aus dieser „Kulturstiftung des Hauses Hessen“ soll als letzter Teil des Geschäfts und als Ausgleich für das aus der Hausstiftung zu übertragende Schloss Friedrichshof Zug um Zug Wohnimmobilienbestand in München an die Hausstiftung übertragen werden. So wird auch der Arbeitstitel „Rochade“ klarer. Ziel dieses Tauschs ist es, mit den Einnahmen aus dem Wohnimmobilienbestand in München die in der Hessischen Hausstiftung verbleibenden Kulturgüter in Hessen zu unterhalten. Die im Zuge der Schenkung zum Land Hessen gelangenden Liegenschaften der Kulturstiftung sind, rein operativ betrachtet, Verlustbringer. Selbst wenn man optimistische Synergieeffekte einrechnet – etwa durch eine mögliche, aber noch nicht sichere Eingliederung der Verwaltung in die „Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen“, verbleibt eine strukturelle Unterdeckung. Um diese Dinge dürfte es bei der nun angekündigten Prüfung durch das Land gehen. Aber es gibt dazu Ideen: Um dieses Defizit in der Anfangsphase nicht direkt aus dem Landeshaushalt decken zu müssen, sieht der Plan die erwähnte Mitgift unter anderem aus Wohnimmobilien vor.
