Der Bundestag hat am Freitag mit der Mehrheit von Union und SPD weitere Maßnahmen zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. Künftig können sichere Herkunftsstaaten für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiäre Schutzgesuche per Rechtsverordnung bestimmt werden, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Dessen Mitwirkung ist nur noch für sichere Herkunftsstaaten für Asylgesuche nach dem Grundgesetz notwendig. Die Änderung soll Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge leichter als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden können. Zudem soll das Gesetz Menschen aus als sicher eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben. In der Vergangenheit war eine Einstufung von Staaten wie Marokko oder Tunesien als sichere Herkunftsländer im Bundesrat an der Ablehnung durch Länder gescheitert, in denen die Grünen mitregierten. Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden. Ampel-Regelung zu staatlich finanzierten Anwälten abgeschafft Zudem haben nun Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt. Dieser Anspruch war 2024 von der Ampelregierung eingeführt worden. Die neue Regelung gilt auch für Asylbewerber, die im Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die Überstellungshaft angeordnet wurde. Viele Überstellungen ins europäische Ausland scheitern derzeit noch. Außerdem sieht das am Freitag beschlossene Gesetz vor, dass Personen, die während des Einbürgerungsverfahrens getäuscht oder unvollständige Angaben gemacht haben, künftig zehn Jahre lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Damit reagiert die Koalition auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern.
