Wie das in Sitzungswochen des Bundestags so üblich ist, kamen die Spitzen der Unionsfraktion am Dienstagmorgen mit denen des sozialdemokratischen Koalitionspartners zusammen. Doch obwohl die SPD schon am Vortag mitgeteilt hatte, dass sie ihre Vorschläge zu einer Erbschaftsteuerreform präsentieren wolle, haben die Sozialdemokraten die Details dieser Pläne beim Treffen mit dem Koalitionspartner nicht im Detail vorgelegt. So stellte es jedenfalls kurz darauf Steffen Bilger dar, Christdemokrat und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, als er zu Journalisten sprach. Doch er klang dabei nicht böse, selbst wenn man berücksichtigt, dass Bilger nie böse klingt. Vielmehr schien er Verständnis mitzubringen für die Genossen, die im Anlauf auf die baden-württembergische Landtagswahl am 8. März offenkundig glauben, mit dem Thema Erbschaftsteuer noch ein paar Wähler hinter dem Ofen hervorlocken zu können. Bilger bestand lediglich darauf, dass die CDU Steuererhöhungen ablehne, weil sie schädlich für die Wirtschaft seien und das Wachstum behinderten. Ansonsten scheint die Union vor dem erst später im Jahr zu erwartenden Erbschaftssteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der SPD über das heikle Thema sprechen zu wollen. Von Stetten: Frontalangriff auf die Familienunternehmen Allerdings blieben nicht alle so milde wie Bilger. Alexander Hoffmann, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, nannte die SPD-Pläne leistungsfeindlich. Es gehe wieder mal nur um „Vermögensumverteilung und Vermögenszerschlagung“. Noch härter teilte Christian von Stetten von der CDU aus, Chef des mitgliederstarken Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion. „Die Steuererhöhungspläne der SPD sind ein Frontalangriff auf die deutschen Familienunternehmen und das Ende des letzten Jahres ausgerufenen Koalitionsfriedens“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Das Konzept, das die führenden SPD-Finanzpolitiker am Dienstag vorlegten, ist schnell zusammengefasst: Jeder Bürger soll einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro haben, dazu kommen fünf Millionen Euro Freibetrag für Unternehmen. Für Beträge, die darüber hinaus gehen, kann die anfallende Erbschaftsteuer über 20 Jahre gestundet werden. So würden die meisten Unternehmenserben nicht belastet, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar, sondern sogar entlastet. Wie hoch die Steuersätze jenseits der Freibeträge sein sollen, verrät die SPD noch nicht. Der Frust in der SPD ist hoch Esdar gab sich ostentativ gelassen. Auf die Kritik des CSU-Vorsitzenden Markus Söder angesprochen, der das Konzept schon vor Bekanntwerden abgelehnt hatte, entgegnete sie, Söder sei ja nicht Mitglied der Unionsfraktion im Bundestag – er stimme also nicht über einen etwaigen Gesetzentwurf ab. Wobei denkbar ist, dass der sich jetzt schon abzeichnende Konflikt zur Erbschaftsteuer irgendwann auf höchster Ebene landet, im Koalitionsausschuss. Und dessen Mitglied ist Söder sehr wohl. Obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer noch einige Monate auf sich warten lassen dürfte, baut die SPD jetzt schon Druck auf. Zu groß ist der Frust in Partei und Fraktion angesichts einbetonierter Umfragewerte zwischen 13 und 14 Prozent. Als wäre der Streit über die Erbschaftsteuer nicht schon handfest genug, warten auf die schwarz-rote Koalition aber noch weitere Probleme. Gleich mehrere Konfliktthemen hatte man im Koalitionsvertrag umschifft, indem man sie in Kommissionen ausgelagert hat: Rente, Schuldenbremse und Wahlrecht sind dabei nur drei der größten Brocken. Für eine neue Schuldenregel braucht es die Linkspartei Seit September tagt regelmäßig die Kommission zur Reform der Schuldenbremse. Zu hören ist aus den Sitzungen so gut wie nichts – was erst einmal nichts Schlechtes bedeuten muss. Es heißt, man arbeite konzentriert zusammen. Dass die von der SPD entsandten Mitglieder dabei mit mehr Tempo und Ehrgeiz bei der Sache sind, verwundert nicht. Geht es nach der Union, dann wurde die Schuldenregel schon mehr als genug geschleift. Hinzu kommt: Eine umfassende Änderung der Schuldenregel müsste mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag beschlossen werden. Es müssen also auch Grüne und Linke mitmachen. Bis Ende März soll die Kommission ihren Bericht Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil vorlegen. Wie ein Kompromiss aussehen könnte, ist bislang unklar. Geht man nur an die Regeln ran, für die das Grundgesetz nicht geändert werden müsste, etwa die Jährigkeit? Bisher kann der Staat Notlagenkredite immer nur für jeweils ein Haushaltsjahr bewilligen und ausgeben. So könnte die SPD eine Änderung der Schuldenbremse bekommen, ohne dass die CDU mit der Linkspartei zusammenarbeiten müsste, was ja per Parteitagsbeschluss eigentlich verboten ist. Bei der Reform des Wahlrechts hat es wiederum die Union eilig. Zwar ist 2025 nach dem von der Ampel beschlossenen neuen Wahlrecht gewählt worden. Doch will die Union auf jeden Fall wieder weg von der Regelung, dass es Wahlkreisgewinnern geschehen kann, ihr Mandat nicht zugeteilt zu bekommen, weil das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei nicht ausreicht. Darunter litten bei der jüngsten Bundestagswahl vor allem CDU und CSU. Bilger zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, dass bereits im Februar eine Einigung im Koalitionsausschuss besiegelt werden könne. Die Sozialdemokraten hingegen haben kein Interesse daran, schon wieder am Wahlrecht herumzuschrauben. Wenn das dennoch geschehen solle, so ist von ihnen zu hören, müsste die Union sich auch bei der Schuldenbremse bewegen. Eine solche Verquickung will aber die Union nicht. Es dürfte ein munteres Jahr werden.
