FAZ 14.02.2026
11:20 Uhr

Schock für Sparer: Was tun, wenn die Bank das Girokonto kündigt?


Sparer müssen zügig reagieren, wenn die Bank ihren Kontovertrag beendet. Verzweifeln müssen sie nicht, denn es gibt Alternativen. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Betroffene.

Schock für Sparer: Was tun, wenn die Bank das Girokonto kündigt?

Ohne Girokonto lässt sich weder Lohn noch Gehalt kassieren, keine Wohnung mieten und noch nicht einmal etwas per Karte zahlen. Ein Alltag ohne Bankverbindung für alle regelmäßigen oder spontanen Zahlungen ist daher nicht vorstellbar. Kündigt die Bank das Konto oder droht sie damit, muss also schleunigst Ersatz her. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten für Betroffene. Warum kündigen Banken Konten? Banken führen Konten im Rahmen eines Vertrags mit ihren Kunden. Diesen Vertrag können sie mit der gesetzlichen Frist von zwei Monaten kündigen. Hat der Kunde sich gravierend falsch verhalten, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Für eine fristgerechte Kündigung braucht die Bank nicht einmal einen Grund. Sparer müssen es ja auch nicht begründen, wenn sie mit ihrem Konto zu einer anderen Bank wechseln wollen. Eine Welle von Kontokündigungen hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April 2021 ausgelöst, laut dem Banken die Einwilligung der Kunden benötigen, wenn sie Geschäftsbedingungen ändern, also zum Beispiel Gebühren erhöhen oder einführen. Das Urteil klingt auf den ersten Blick verbrauchernah, hat in der Praxis aber viele Bankkunden in Bedrängnis gebracht. Vor dem Urteil galten veränderte Konditionen als akzeptiert, wenn der Widerspruch des Kunden ausblieb. Seit eine Zustimmung für veränderte Konditionen erforderlich ist, haben Banken und Sparkassen in vielen Fällen die Konten von Kunden gekündigt, von denen sie keine Zustimmung erhalten haben. Die höchstrichterliche Entscheidung des BGH hat Kreise gezogen. So entschied das Landgericht Stuttgart, dass eine Volksbank ihrem Kunden sogar mit einer Kündigung drohen durfte, nachdem dieser zu Unrecht erhobene Gebühren zurückgefordert hatte. Kann ich die Kündigung vermeiden? Natürlich sollten Kunden höflich gegenüber Bankmitarbeitern auftreten und sich an die Spielregeln halten. Alle Angaben, die sie gegenüber dem Kreditinstitut machen, müssen stimmen. Ist das nicht der Fall, kann auch die Bank richtig Ärger mit den Behörden kriegen, weil sie verpflichtet ist, ihre Kunden zu identifizieren und entsprechende Daten abzufragen. Wer von diesen Selbstverständlichkeiten abweicht, darf sich über eine Kündigung nicht wundern. Sieht man von solchen klaren Fällen ab, in denen das Vertrauen zwischen Bank und Kunde offensichtlich erschüttert wurde, gibt es immer noch zahlreiche Kontokündigungen, die ziemlich fragwürdig aussehen. So kündigte neulich die Postbank einem langjährigen Kunden, weil dieser höhere Bargeldbeträge auf sein eigenes Konto eingezahlt hatte. Mit Geldwäsche hatte das aber nichts zu tun, da es sich um Summen handelte, die der Kunde einst abgehoben hatte, um sich eine Bargeldreserve für alle Fälle anzulegen (F.A.Z. vom 2. August 2024). Weil die Anti-Geldwäsche-Auflagen immer strenger werden, kündigen Banken im Zweifelsfall wohl lieber einem Kunden zu viel als einem zu wenig. Manchen Geldinstituten hat die Finanzaufsicht sogar Geldwäscheaufpasser ins Haus geschickt. Wer öfter mit höheren Bargeldbeträgen hantiert oder Überweisungen aus dem Ausland bekommt, kann da schnell ins Visier geraten, selbst wenn er nichts Böses im Schilde führt. Sieht man mal von der ganzen Regulatorik ab, will die Bank mit der Kundenbeziehung Geld verdienen. Ein kostenloses Konto lohnt sich für die Bank nur, wenn der Kunde weitere Finanzgeschäfte tätigt, an denen sie verdienen kann. Richtet der Sparer etwa ein Wertpapierdepot ein, kann die Bank Provisionen oder Verwahrentgelte verbuchen. Damit lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung verringern, denn ein Ende der Geschäftsbeziehung würde der Bank schaden. Ferner lassen sich Kündigungen vermeiden, wenn sich Kunden an die Konditionen halten, also Gehaltskonten auch wirklich für den Zahlungsverkehr mit ihrem Arbeitgeber nutzen oder für den gegebenenfalls festgelegten monatlichen Mindestgeldeingang sorgen. Sollte das Konto mal ins Minus rutschen, muss der Kunde negative Salden natürlich rasch ausgleichen, wenn er nicht auf der Liste der Sorgenkinder landen will. Was passiert nach einer Kündigung? Hat die Bank eine Kündigung ausgesprochen, fordert sie den Kunden auf, ihr eine alternative Bankverbindung zu nennen, auf die sie nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ein etwaiges Guthaben überweisen kann. Diese Zeitspanne sollten Betroffene nutzen, um sich eine alternative Bankverbindung zu besorgen, falls sie kein Zweitkonto bei einem anderen Geldinstitut haben, auf das sie ausweichen könnten. Wer seiner Bank keine neue oder alternative Bankverbindung mitteilt, kann die Kündigung nicht aufhalten. Denn im Zweifel überweist die Bank das Guthaben des Kunden an ein Amtsgericht. Das sollte man vermeiden. Denn dann wird es noch bürokratischer, an das Geld zu gelangen. Gibt es in Zusammenhang mit einer Kontokündigung Streit mit der Bank, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Diese ist für Streitfälle zuständig, für die es keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt. Auch die Finanzaufsicht Bafin hat eine Schlichtungsstelle. Gehen dort Beschwerden in Zusammenhang mit Kontokündigungen ein, leitet die Bafin diese laut einem Sprecher an die Deutsche Bundesbank weiter. Die Bundesbank-Schlichtungsstelle weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass es wegen eines außergewöhnlich hohen Aufkommens an Beschwerden derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung komme. Mit einer raschen Entscheidung von behördlichen Schlichtungsstellen sollten Verbraucher daher lieber nicht rechnen. Trotzdem sollten sie sich durch eine Kontokündigung nicht entmutigen lassen, denn am deutschen Markt ist das Angebot an Banken und Kontomodellen groß. Wer sich geringe Chancen ausrechnet, ein passendes neues Konto zu finden, kann bei seiner bisherigen Bank beantragen, ein sogenanntes Basiskonto einzurichten, mit dem sich die wichtigsten privaten Geldtransaktionen in der Regel ebenso gut erledigen lassen wie mit einem normalen Girokonto. Was ist ein Basiskonto? In der Europäischen Union (EU) hat jeder Verbraucher Anspruch auf ein Basiskonto. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz oder für Asylbewerber. Basiskonten werden laut Zahlungskontengesetz in Euro geführt und bieten die wichtigsten Funktionen, also Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlungen. Basiskonten funktionieren auf Guthabenbasis, das bedeutet, dass der Kontostand nicht unter null sinken darf. Überziehungskredite gehören daher grundsätzlich nicht zum Basiskonto, sie können aber vereinbart werden. Banken sind nicht verpflichtet, Tagesgeld- oder Festgeldkonten im Zusammenhang mit Basiskonten anzubieten. Kein Anspruch auf ein Basiskonto besteht, wenn der Kunde schon bei einer anderen Bank ein Zahlungskonto hat. Kostenlos müssen Banken das Basiskonto übrigens nicht führen, sie können eine angemessene Gebühr dafür verlangen. Von einer Kündigung des Girokontos betroffene Kunden sollten sich also überlegen, ob sie auf ihr Recht auf ein Basiskonto pochen wollen oder lieber nach einem günstigeren Angebot einer anderen Bank suchen möchten. Kommt es hart auf hart, können Banken die Führung eines Basiskontos nur in extremen Fällen ablehnen, etwa wenn der Kunde in den vergangenen drei Jahren eine Straftat mit direktem Bezug zu dem Geldinstitut begangen oder dort zuvor ein Konto für illegale Zwecke verwendet hat. Wer ein Basiskonto beantragt, muss sich mit Personalausweis oder einem anderen Legitimationsdokument ausweisen. Tut er das nicht, muss die Bank den Antrag ablehnen. Wie finde ich ein neues Konto? Einen Überblick über Banken, Kontomodelle und Kosten bieten nicht nur private Vergleichsportale, sondern auch der von der Finanzaufsicht betriebene kostenlose „Bafin-Kontenvergleich“ im Internet. Dieser soll laut der Zahlungskonten-Richtlinie der EU und dem deutschen Zahlungskontengesetz einen breiten und neutralen Überblick für Verbraucher bieten. Die Bafin erhält für ihren Kontenvergleich anders als private Vergleichsportale keine Provisionen von den Anbietern. Die im Januar 2025 gestartete behördliche Vergleichswebsite enthält aktuell mehr als 6600 Zahlungskonten, also Girokonten und Basiskonten, aus denen sich Nutzer passende Angebote herausfiltern können. Wer über das Bafin-Portal einen Anbieter gefunden hat, muss den Antrag auf die Eröffnung eines Kontos bei der Bank selbst stellen, denn das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Bank und Kunde. Die Bafin weist zudem darauf hin, dass der Kontenvergleich keine Empfehlung und kein Gütesiegel für eine Bank darstellt. Ändern Banken die Konditionen, müssen sie das der Bafin innerhalb von drei Geschäftstagen mitteilen. So bleibt der Kontenvergleich aktuell. Der Bafin-Kontenvergleich kann auch auf der Suche nach einem kostenlosen Basiskonto helfen. Banken müssen Basiskonten nicht kostenlos anbieten und dürfen eine angemessene Gebühr verlangen. Trotzdem erhält man aktuell mehr als 100 Treffer, wenn man den Bafin-Kontenvergleich nach Basiskonten filtert und den Gebührenregler auf 0,00 Euro einstellt. Angezeigt werden dann kostenlose Basiskonten etwa von der ING-Diba, der Consorsbank, der DKB und vielen anderen Kreditinstituten. Haben Verbraucher zu viele Konten? Laut einer Broschüre des Bankenverbands vom Juli 2025 gibt es 111 Millionen Girokonten in Deutschland. Dem Durchschnittssparer steht also mehr als ein Konto zur Verfügung. Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll, denn mit einer zweiten Bankverbindung ist man den Anbietern weniger ausgeliefert. In der Vergangenheit warben Banken mit kostenlosen Girokonten um Kunden, wodurch sich die Neigung zum Zweit- oder gar Drittkonto vergrößerte. Doch die Zeiten sind vorbei. Wirklich kostenlose Konten bieten Banken neuen Kunden nur noch selten an. Das zeigt auch der Bafin-Kontenvergleich, mit dem aktuelle Angebote zum Preis von null Euro gefiltert werden können. Sparer sollten abwägen, wie viel mehr Freiheit sie mit jeder weiteren Bankverbindung erhalten und wie viel zusätzlichen Aufwand sie sich selbst damit machen, etwa für die rechnerische Aufteilung des jährlichen Sparerfreibetrags auf mehrere Kreditin­stitute.