Im Saal des Oberlandesgerichts Dresden herrscht am Freitagvormittag um kurz nach zehn ein ziemliches Gewusel. Die acht Angeklagten, die zu den „Sächsischen Separatisten“ gehören sollen, werden hereingeführt. Jeder von ihnen wird flankiert von zwei Justizbeamten, die ihnen erst mal die Handschellen abnehmen. Dann sind da noch die insgesamt 19 Verteidiger, die drei Vertreter der Bundesanwaltschaft und einige der Jugendgerichtshilfe. Hinter den Glasscheiben, die den Raum trennen, warten mehrere Dutzend Zuschauer und Journalisten. Als die Richter des Staatsschutzsenats den Raum betreten, verstummt das Gemurmel – und kurz kehrt Stille ein. Schließlich eröffnet die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Verhandlung. Es ist der Beginn eines Prozesses, der Erkenntnisse zur rechtsextremistischen Szene zutage bringen soll. Er dreht sich um Rechtsterrorismus, um Szenestrukturen in Deutschland und Österreich, um Verbindungen von Terrorverdächtigen zu den Parteien AfD und FPÖ und um eine Art Neonazi-Familiendynastie in nunmehr dritter Generation. Eine inländische terroristische Vereinigung Angeklagt sind acht junge Männer, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme Anfang November 2024 zwischen 21 und 25 Jahre alt waren. Sie alle waren nach Auffassung der Bundesanwaltschaft Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“, einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren Abkürzung wohl kaum zufällig an die nationalsozialistische Schutzstaffel erinnert. Alle Angeklagten sollen sich „an einer terroristischen Vereinigung beteiligt“ haben, „deren Zwecke und deren Tätigkeiten darauf gerichtet sind, Mord und Totschlag zu begehen“. Zudem sind sie beschuldigt, ein „hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben“. So steht es in der Anklageschrift, die ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Gericht verliest. Die Angeklagten, die ihm weitgehend teilnahmslos zuhören, sollen mit ihrer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung geplant haben, nach dem Zusammenbruch der staatlichen Ordnung an einem „Tag X“, von dem sie fest überzeugt gewesen sein sollen, mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Ostdeutschland, vor allem in Sachsen, zu erobern, „um dort einen eigenständigen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten“. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft spricht von einer „ostdeutschen Sezession“, von „genozidalen ethnischen Säuberungen“ und der Liquidierung von Staatsvertretern – all das sollen die „Sächsischen Separatisten“ geplant haben. Etwa 20 Personen sollen der Gruppe zuletzt angehört haben, Anhänger einer rassistischen und antisemitischen Ideologie und verbunden durch eine „tiefe Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Sie übten demnach in paramilitärischen Trainings unter anderem den Häuserkampf und trainierten den Umgang mit Schusswaffen; gefunden wurden bei der Gruppe neben militärischen Ausrüstungsgegenständen etwa auch Messer, Macheten, Gefechtshelme und scharfe Munition. Verzögerungstaktik der Verteidigung Bevor aber die Anklage verlesen wird, geht es am Freitag um die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten. So will es die Strafprozessordnung. Doch was in vielen Gerichtsverfahren eine Sache von wenigen Minuten ist, kostet in Dresden den halben Prozesstag: Einer der Anwälte beantragt, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen, wegen des großen Medieninteresses und weil bei fünf Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet wird. Und er fordert, schon die Begründung des Antrags unter Ausschluss der Öffentlichkeit vortragen zu dürfen. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger unterbricht die Sitzung zunächst, um darüber zu entscheiden. Nach einigen Minuten verkündet sie: Zur Begründung des Antrags zum Ausschluss der Öffentlichkeit wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zuschauer und Journalisten müssen raus. Als die Öffentlichkeit wieder einziehen darf in den Gerichtssaal, sind zwei Stunden vergangen. Die Verzögerungstaktik der Verteidigung überrascht mit Blick auf deren Besetzung kaum: Der Dresdner Prozess ist ein Schaulaufen rechter Szeneanwälte. Martin Kohlmann etwa ist darunter, Gründer der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen, auch der Leipziger Szeneanwalt Arndt Hohnstädter. Am meisten in den Vordergrund drängt sich zu Prozessbeginn der Verteidiger Dubravko Mandic, ehemaliger AfD-Politiker aus Freiburg. Immer wieder unterbricht er die Richterin, die ihn darauf hinweist, dass sie entscheide, wem sie das Wort erteilt. „Frau Vorsitzende, ich werde jederzeit das Wort ergreifen, wenn ich es für nötig halte, Ihre Prozessführung zu kritisieren“, erwidert Mandic. Hohe Sicherheitsvorkehrungen Während es bei den Verteidigern also nicht an Gesinnungsgenossen mangelt, sind auffällig wenige im Zuschauerraum. Unter ihnen ist der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau, der im September eine Solidaritätskundgebung für zwei der Angeklagten unter dem Motto „Schluss mit der linken Gesinnungsjustiz!“ durchführen wollte. Gekommen sind auch einige Glatzköpfe, teils mit einschlägigen Tattoos, und ein paar weitere Zuschauer. Sonst sind aber überwiegend Journalisten ins Prozessgebäude am Dresdner Stadtrand gekommen, gelegen zwischen Justizvollzugsanstalt und Wertstoffhof in einem Gewerbegebiet, wo die Kolonnen an Mannschaftswagen der Polizei an diesem Morgen etwas deplatziert wirken. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher und Journalisten werden nur einzeln eingelassen, durchsucht und abgetastet. Sogar die Schuhe müssen ausgezogen werden, damit Beamte sie überprüfen können. Insgesamt bleibt an diesem ersten Prozesstag weit mehr als die Hälfte der Plätze im Zuschauerraum leer. Im Zentrum der Anklage steht Jörg S. Er soll als Rädelsführer der Gruppe fungiert haben. S., rotblonde, zurückgekämmte Haare, grauer Kapuzenpullover, verfolgt den Prozessauftakt über weite Strecken recht regungslos. Ob er sich in der JVA Dresden, in die er erst vor Kurzem verlegt worden war, gut eingefunden habe, will Richterin Herberger wissen. „Ich hab mich auf der Station, auf der ich bin, ganz gut eingelebt“, antwortet S. In der Gruppe soll auch sein ebenfalls angeklagter Bruder Jörn eine Rolle gespielt haben. Die beiden stammen aus einem Neonaziumfeld, schon ihr Vater Hans Jörg S. war in Österreich in der rechtsextremistischen „volkstreuen außerparlamentarischen Opposition“ tätig, er organisierte Wehrsportübungen. Vier Jahre saß er in Österreich wegen NS-Wiederbetätigung im Gefängnis; dessen Vater wiederum war FPÖ-Landesrat. Am Freitag liest Martin Kohlmann, der Anwalt von Jörg S., eine Erklärung vor: Man sei in einem „politischen Prozess“, ruft er in den Saal, die Angeklagten hätten nichts Illegales getan. Der andere Angeklagte, der in der Berichterstattung eine herausgehobene Rolle spielt, ist Kurt H. Er tritt am Freitag im Trachtenjanker und mit Zwirbelbart vor das Gericht, über sein Kinn verläuft eine lange Narbe. Sie ist ein Überbleibsel seiner Festnahme: Als Beamte H. festnehmen wollten, griff er zu einem Gewehr und richtete es auf einen Polizisten – mutmaßlich in der Bereitschaft, dessen Tod in Kauf zu nehmen, wie es in der Anklageschrift heißt, die H. deshalb unter anderem auch versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vorwirft. Doch der Beamte kam H. zuvor und feuerte zwei Schüsse ab, die ihn am Kiefer und an der Schulter trafen und lebensbedrohlich verletzten. Doch nicht nur deshalb steht H. besonders im Fokus: Wie auch die Angeklagten Kevin R. und Hans-Georg P. war Kurt H. in der AfD aktiv, Mitglieder der Partei sind die drei auf dem Papier immer noch; bis heute sind die nach den Festnahmen eingeleiteten Parteiausschlüsse nach Angaben des stellvertretenden sächsischen AfD-Vorsitzenden Joachim Keiler nicht vollzogen. Es ist gut möglich, dass im Prozessverlauf weitere Verstrickungen und Verbindungen offengelegt werden. Bisher sind fast 70 weitere Prozesstage bis Dezember angesetzt. Am nächsten Verhandlungstag soll der mutmaßliche Rädelsführer Jörg S. aussagen.
